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Rechtsfrage: Frauen schlagen

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    Zitat von dr.pangasius
    Zitat von dr. trolololo
    Der Angriff ist bereits beendet, es liegt keine Notwehrlage vor. Der mit einem Schlag erwiderte Schlag ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt.
    und wieso ist der angriff beendet?
    I. Sie tritt zu = Angriff. Er wird getroffen = Angriff beendet.
    II. Sie schlägt zu = Angriff. Er wird getroffen = Angriff beendet.

    Nach dem ersten Tritt von ihr ist er in keiner Notwehrlage mehr, weil sie nicht weitertritt/schlägt (es besteht zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr für ihn). Er darf daher keine Notwehr üben. Mit Notwehr darf man einen gegenwärtigen Angriff abwehren, hier sind die Angriffe aber bereits erfolgt, eine Abwehr ist nicht mehr erforderlich.

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      er schlägt doch direkt zurück, dann ist ja automatisch jeder angriff beendet nach deiner logik

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        dann hat sie ihn ja auch angegriffen? wird aber vermutlich wieder ein hartes urteil gegen den mann verhängt.

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          Niemals Frauen schlagen, einfache Faustregel.





          Spoiler: 
          ;)

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            Ihr scheint hier die Notwehr irgendwie durcheinanderzubringen. Notwehr wäre beispielsweise geboten, wenn jemand wie wild auf mich einschlägt, ich mich kurz ducke und ihm einen gezielten Kinnhaken verpasse. Dadurch hätte ich den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit Notwehr unterbunden, also die Gefahr vor weiteren Angriffen gegen meinen Körper beendet.

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              Zitat von dr. trolololo
              Zitat von dr.pangasius
              Zitat von dr. trolololo
              Der Angriff ist bereits beendet, es liegt keine Notwehrlage vor. Der mit einem Schlag erwiderte Schlag ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt.
              und wieso ist der angriff beendet?
              I. Sie tritt zu = Angriff. Er wird getroffen = Angriff beendet.
              II. Sie schlägt zu = Angriff. Er wird getroffen = Angriff beendet.

              Nach dem ersten Tritt von ihr ist er in keiner Notwehrlage mehr, weil sie nicht weitertritt/schlägt (es besteht zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr für ihn). Er darf daher keine Notwehr üben. Mit Notwehr darf man einen gegenwärtigen Angriff abwehren, hier sind die Angriffe aber bereits erfolgt, eine Abwehr ist nicht mehr erforderlich.
              Da scheiden sich die Geister, würde ich sagen. Ich sehe es so, dass der Angriff noch andauert. Nach jeder einzelnen Aktion zu sagen "Jetzt ist der Angriff vorbei", halte ich für lebensfremd, da sich die Beteiligten nach wie vor und unverändert in der gleichen Situation befinden.

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                Zitat von Kim Andersson
                Zitat von xake
                bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.
                Danke. Als wenn den Bären das juckt das da ein 16 jähriges 40 kg Teenie Fäuste verteilt. Als wenn da eine Gefahr von ihr ausging ... als wenn er nicht einfach hätte chillen können, wachsam bleiben, sie schubsen wenn sie zum Schlag ausholt hätte wohl auch gereicht.

                Aber feiert ruhig das ein 1.90 Kerl einer 16 jährigen ne Faust ins Gesicht gibt. Natürlich geht das nicht in Ordnung was sie macht aber ich bitte euch, guckt euch den Kerl mal an, er hats ja wohl nicht nötig sie durch die Scheibe zu punchen. Dabei gehts auch nicht um recht oder unrecht. Ist einfach nicht notwendig und schon ziemlich dissozial.
                Du hättest natürlich anders reagiert und so gechillt in der Situation?

                Man weiß ja auch net ob der Typ betrunken war/ Schon vorher die Jungs die dabei stehen was getan haben etc.

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                  Völlig egal ob der Angriff beendet war oder nicht - hat irgendjemand hier das Gefühl das Mädel hätte ihm mit den Aktionen mehr als eine Hautreizung zufügen können die man sich bei jeder Rasur schlimmer holt?

                  Kommentar


                    Zitat von Chabos wissen wer der Babo ist
                    dann hat sie ihn ja auch angegriffen? wird aber vermutlich wieder ein hartes urteil gegen den mann verhängt.
                    scheiß femen richter
                    #urschrei

                    Kommentar


                      Zitat von LaMa
                      Völlig egal ob der Angriff beendet war oder nicht - hat irgendjemand hier das Gefühl das Mädel hätte ihm mit den Aktionen mehr als eine Hautreizung zufügen können die man sich bei jeder Rasur schlimmer holt?
                      wenn er keinen sackschutz trägt, ja.

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                        Zitat von Reylight
                        Zitat von Kim Andersson
                        Zitat von xake
                        bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.
                        Danke. Als wenn den Bären das juckt das da ein 16 jähriges 40 kg Teenie Fäuste verteilt. Als wenn da eine Gefahr von ihr ausging ... als wenn er nicht einfach hätte chillen können, wachsam bleiben, sie schubsen wenn sie zum Schlag ausholt hätte wohl auch gereicht.

                        Aber feiert ruhig das ein 1.90 Kerl einer 16 jährigen ne Faust ins Gesicht gibt. Natürlich geht das nicht in Ordnung was sie macht aber ich bitte euch, guckt euch den Kerl mal an, er hats ja wohl nicht nötig sie durch die Scheibe zu punchen. Dabei gehts auch nicht um recht oder unrecht. Ist einfach nicht notwendig und schon ziemlich dissozial.
                        Du hättest natürlich anders reagiert und so gechillt in der Situation?

                        Man weiß ja auch net ob der Typ betrunken war/ Schon vorher die Jungs die dabei stehen was getan haben etc.
                        Deine Argumentation ist so Lustig.. Er Chillt doch?, er macht nichts, er lässt sich sogar in die Eier treten und macht nichts und beobachtet den Streit von draußen ohneirgendetwas bei zu steuern. Und dann haut sie nochmal zu, was verlangst du eigentlich. Allein das er sie nicht zusammen getreten hat als sie ihn ohne Grund einfach in die Eier tritt ist schon beherrschung genug wie ich finde

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                          Zitat von schN
                          Zitat von CRZ-
                          Zitat von lolomatolo
                          Zitat von Reylight
                          Wenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
                          Ja, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.
                          Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.

                          Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.

                          Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
                          Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
                          1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
                          2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.

                          Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
                          Vllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.

                          Zitat von Jax
                          recht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was

                          @crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
                          MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :D
                          lol :D
                          wir werden noch gerne mal gehäutet, wenn wir "ff." als "fortfolgende" bezeichnen.

                          Zitat von FreeeD`
                          Zitat von schN
                          Zitat von CRZ-
                          Zitat von lolomatolo
                          Zitat von Reylight
                          Wenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
                          Ja, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.
                          Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.

                          Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.

                          Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
                          Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
                          1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
                          2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.

                          Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
                          Vllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.

                          Zitat von Jax
                          recht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was

                          @crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
                          MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :D

                          ich versuch mich auch mal! 5. semester hier!

                          Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie bei natürlicher Weiterentwicklung der Sachlage in einen Schaden umschlagen kann.

                          er boxt sie ja jedesmal sofort zurück. nicht erst nach ner minute oder so. ist doch ganz klar ein gegenwärtiger und rechtswidriger angriff auf seine gesundheit vor. Somit dürfte auch die notwehrlage zu bejahen sein MEINER MEINUNG NACH!

                          das er straffrei bleibt ist glaub ich klar, aber warum ist strittig :D

                          Zitat von xake
                          bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.

                          was wäre denn in der situation das mildeste mittel? draußen steht voll der wütende mob warum auch immer. und es sah auch nicht nach dem härtesten schlag aus. das sie durch die scheibe kracht, wobei ich echt hart lachen musste, war wohl kaum beabsichtigt
                          Da machst du es dir ein wenig zu einfach wie ich finde. Woraus ziehst du den Schluss, dass sich die Sachlage in einen Schaden umschlagen wird?

                          Und so klar ist es gar nicht, dass er straffrei bleibt, wenn man annimmt, dass kein gegenwärtiger Angriff vorliegt.

                          Wenn wir einen ETBI bzw. Putativnotwehr annehmen, kommen folgende Ergebnisse zustande:
                          1. nach der Vorsatztheorie wäre eine fahrlässige Körperverletzung zu prüfen und wohl zu bejahen
                          2. nach der strengen Schuldtheorie müssten wir gucken, ob der Irrtum vermeidbar war oder nicht (das Video hilft nicht wirklich weiter). Bei Unvermeidbarkeit käme man zur Straflosigkeit
                          3. nach der Lehre von den negativen TB-Merkmalen wären wieder bei Fahrlässigkeit
                          4. nach der eingeschränkten Schuldtheorie wären wir auch bei Fahrlässigkeit
                          5. nach der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie läge auch ggf. Fahrlässigkeit vor.

                          Folgt man der hM müsste man § 229 StGB prüfen und mMn bejahen.

                          /e ich gehe davon aus, dass § 33 StGB hier nicht einschlägig ist.

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                            Zitat von LaMa
                            Völlig egal ob der Angriff beendet war oder nicht - hat irgendjemand hier das Gefühl das Mädel hätte ihm mit den Aktionen mehr als eine Hautreizung zufügen können die man sich bei jeder Rasur schlimmer holt?
                            Hat hier noch irgendjemand das Gefühl, dass hier eine ordentliche und standesgemäße Bo$$schelle reguliert hat?

                            Spoiler: 
                            xD

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                              Das ist eine eindeutige Effekthandlung, sie tritt ihn ohne Grund in die Eier und er Chillt einfach, aber als sie dann wieder ohne Grund ihn in die Fresse haut, ist es ganz einfach eine Menschliche Reaktion das man sich wehrt, ob frau mädchen 50 kilo leicht hin oder her.

                              Wie flex schon sagt, bossschelle des Jahres klärt einfach immer, genau so würde ich es vor Gericht sagen ^^

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                                sie tritt ihm halt richtung eier. ich möchte gerne von kim erklärt haben wie er da meint, dass es ne rolle spielt ob sie 16 und er 40 ist oder dass er 400kg schwerer ist.


                                für mich ist das absolut gerechtfertigt, WENN gegenwärtigkeit vorliegt. das lässt sich schwer sagen. aber denke schon dass mit weiteren schlägen zu rechnen ist, da sie bereits 2 attacken gestartet hat. er muss grds. NICHT weichen

                                zu beachten ist auch, dass die erste attacke mit nem schubser beantwortet wird. offensichtlich war das ohne erfolg. was kim vllt in seine überlegungen einfließen lassen sollte ist, dass das mildeste mittel auch gleich erfolgsversprechend sein muss. sie kräftig genug umschubsen, dass sie liegt, könnte das evtl sein. aber in der situation? eher nicht.

                                die zweite attacke ist für den grünen weniger gefährlich als die erste. trotzdem muss er den nicht hinnehmen, sondern kann diesen und/oder drohende weitere solche schläge sicher unterbinden.

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