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Rechtsfrage: Frauen schlagen

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    Zitat von lolomatolo
    Zitat von ViljO
    Zitat von lolomatolo
    Zitat von Reylight
    Wenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
    Ja, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.
    je nach dem wie laut zuvor gebrüllt wurde ;)

    Nein, genau das ist falsch! Sobald du eine andere Person angreifst, trifft dich die volle Notwehr.
    hast mich glaube ich falsch verstanden :D

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      recht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was

      @crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD

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        Zitat von meiji
        hahaha als sie durch die scheibe fliegt musste ich echt lachen :D hat sie aber auch verdient tbh
        musste leider auch lachen

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          Zitat von CRZ-
          Zitat von lolomatolo
          Zitat von Reylight
          Wenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
          Ja, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.
          Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.

          Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.

          Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
          Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
          1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
          2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.

          Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
          Vllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.

          Zitat von Jax
          recht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was

          @crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
          MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :D

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            Der Angriff ist bereits beendet, es liegt keine Notwehrlage vor. Der mit einem Schlag erwiderte Schlag ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt.

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              Naja, der Kerl ist vermutlich um die 1.90 und wiegt ca. 40 Kg mehr als sie - ich würde nicht sagen, dass er da eine Gefahr abwenden musste.
              Die Frau verhällt sich bescheuert und fängt zumindest mit der körperlichen Gewalt an, dass man da reflexartig zuschlägt kann ich verstehen und könnte mir auch passieren aber finde es bei der Ausgangslage trotzdem nicht angebracht.

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                Zitat von dr. trolololo
                Der Angriff ist bereits beendet, es liegt keine Notwehrlage vor. Der mit einem Schlag erwiderte Schlag ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt.
                und wieso ist der angriff beendet?

                Kommentar


                  Verhältnismäßigkeit?!?!?

                  Kommentar


                    29jähriger schlägt n 16jähriges mädchen trolololo.. beide nen schaden, aber einer von beiden SOLLTE vernünftiger sein.

                    was bei ner anzeige rauskommt, weiß kein mensch, weil die näheren umstände dazu ja nicht wirklich bekannt sind?

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                      Zitat von dr.pangasius
                      Zitat von dr. trolololo
                      Der Angriff ist bereits beendet, es liegt keine Notwehrlage vor. Der mit einem Schlag erwiderte Schlag ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt.
                      und wieso ist der angriff beendet?
                      wo ist der beendet, sie schlägt zum zweiten mal zu, und er reagiert instantly/effekt. Wo ist da etwas beendet?

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                        bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.

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                          Zitat von schN
                          Zitat von CRZ-
                          Zitat von lolomatolo
                          Zitat von Reylight
                          Wenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
                          Ja, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.
                          Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.

                          Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.

                          Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
                          Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
                          1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
                          2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.

                          Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
                          Vllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.

                          Zitat von Jax
                          recht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was

                          @crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
                          MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :D

                          ich versuch mich auch mal! 5. semester hier!

                          Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie bei natürlicher Weiterentwicklung der Sachlage in einen Schaden umschlagen kann.

                          er boxt sie ja jedesmal sofort zurück. nicht erst nach ner minute oder so. ist doch ganz klar ein gegenwärtiger und rechtswidriger angriff auf seine gesundheit vor. Somit dürfte auch die notwehrlage zu bejahen sein MEINER MEINUNG NACH!

                          das er straffrei bleibt ist glaub ich klar, aber warum ist strittig :D

                          Zitat von xake
                          bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.

                          was wäre denn in der situation das mildeste mittel? draußen steht voll der wütende mob warum auch immer. und es sah auch nicht nach dem härtesten schlag aus. das sie durch die scheibe kracht, wobei ich echt hart lachen musste, war wohl kaum beabsichtigt

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                            Zitat von xake
                            bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.
                            Danke. Als wenn den Bären das juckt das da ein 16 jähriges 40 kg Teenie Fäuste verteilt. Als wenn da eine Gefahr von ihr ausging ... als wenn er nicht einfach hätte chillen können, wachsam bleiben, sie schubsen wenn sie zum Schlag ausholt hätte wohl auch gereicht.

                            Aber feiert ruhig das ein 1.90 Kerl einer 16 jährigen ne Faust ins Gesicht gibt. Natürlich geht das nicht in Ordnung was sie macht aber ich bitte euch, guckt euch den Kerl mal an, er hats ja wohl nicht nötig sie durch die Scheibe zu punchen. Dabei gehts auch nicht um recht oder unrecht. Ist einfach nicht notwendig und schon ziemlich dissozial.

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                              Zitat von Kim Andersson
                              Zitat von xake
                              bei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.
                              Danke. Als wenn den Bären das juckt das da ein 16 jähriges 40 kg Teenie Fäuste verteilt. Als wenn da eine Gefahr von ihr ausging ... als wenn er nicht einfach hätte chillen können, wachsam bleiben, sie schubsen wenn sie zum Schlag ausholt hätte wohl auch gereicht.

                              Aber feiert ruhig das ein 1.90 Kerl einer 16 jährigen ne Faust ins Gesicht gibt. Natürlich geht das nicht in Ordnung was sie macht aber ich bitte euch, guckt euch den Kerl mal an, er hats ja wohl nicht nötig sie durch die Scheibe zu punchen. Dabei gehts auch nicht um recht oder unrecht. Ist einfach nicht notwendig und schon ziemlich dissozial.
                              als ob er sie mit absicht durch die scheibe punchen wollte...
                              er hats halt auch nicht nötig sich von so einer göre schlagen zu lassen

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                                viel zu harmlos imo er darf sogar fester zuschlagen

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