Würde ihm mal ordentlich eins aufs mowl hauen, passiert ja eh nichts. ich mein wenns er draf und schon auf bewährung ist dann kannst da richtig reinklatschen, passiert eh nichts. #deutschlandbeste
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Einfach die Anwaltskanzlei betreten und im Board den Sachverhalt schildern. Bitte beachte aber, dass es sich bei diesen Meinungen nicht um eine Rechtsberatung handeln kann und auch nicht darf. Es handelt sich um eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage des geposteten Sachverhalts. Das Hinzufügen oder Weglassen von Umständen kann die rechtliche Bewertung nicht nur unerheblich verändern.
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Wenn du den ersten Satz ernst meinst, mein herzliches Beleid.Zitat von WSKonFireDir eine neue Freundin suchen (ohny Psycho-Ex?!)?
und natürlich hier noch Anzeige und so viel schmerzensgeld rausholen wie es geht - natürlich noch auf Psyche machen von wegen in den 4 Wänden kann man nicht mehr schlafen aus Angst etc.
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circa 50minuten nachdem er aus der wohnung abgeführt wurde, hat er wieder mit telefonterror angefangen. Daraufhin hatte meine Freundin die Polizei angerufen um sich zu informieren wie es sein kann, das er 50minuten nachdem er aus der wohung geholt wurde, wieder in der lage sei, sie versuchen zu kontaktieren.Zitat von Henry FondaMan ist auf Bewährung draußen, bricht darauf in eine wohnung ein, schlägt jemanden bewusstlos, will ihm zusätzlich noch die Fresse polieren und wird dabei von der Polizei in gewahrsam genommen. Sicher das der wieder frei ist ? Mich wundert zwar grundsätzlich nichts mehr in unserem Rechtssystem aber eindeutiger geht es doch gar nicht.
Daraufhin meinte der Polizist auch nur das "Anrufen ja keine straftat" wäre.
Anzeige steht jetzt. Einstwillige Verfügung beantragt.
Wie er einbrechen konnte ist uns auch noch nicht klar. Ist halt eine altbauwohnung, mit ner Haustür die relativ instabil ist, und Wohnungstüren die teilweiße ne Glasfront haben. Sie hatte ausgerechnet in der Nacht vergessen abzuschließen, so das er wohl mit ner karte o.ä. locker rein konnte..
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Sollte man sowas wirklich durchziehen, wird man leider in Deutschland noch große Probleme bekommen. Auch wenn wir in Deutschland leben, sollte jeder das Recht haben, einen Einbrecher direkt die Shotgun in die Fresse zu drücken und anschließend von der Versicherung/Familie die Kosten für die Reinigung verlangen!Zitat von lolomatoloist traurig, aber das ist der beste tip in diesem fredZitat von kehyyschlaf halt mitn messer unterm kopfkissen, wenn er wieder kommt> gg messer in hals
Sollte die Polizei nichts machen, einen Schweinekopf delivern inkl. CD mit Gesetzt der Rache Ausschnitt, wo er die Person auf dem Tisch zurecht stutzt.
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Genauso ist die Rechtslage in Deutschland. Er hätte den Exfreund völlig ohne Bestrafung töten können.Zitat von TassiloSollte man sowas wirklich durchziehen, wird man leider in Deutschland noch große Probleme bekommen. Auch wenn wir in Deutschland leben, sollte jeder das Recht haben, einen Einbrecher direkt die Shotgun in die Fresse zu drücken und anschließend von der Versicherung/Familie die Kosten für die Reinigung verlangen!Zitat von lolomatoloist traurig, aber das ist der beste tip in diesem fredZitat von kehyyschlaf halt mitn messer unterm kopfkissen, wenn er wieder kommt> gg messer in hals
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ich gehör nicht zu der art von menschen die kein problem damit haben jemanden umzulegen, auch wenn er einbricht.Zitat von lolomatoloGenauso ist die Rechtslage in Deutschland. Er hätte den Exfreund völlig ohne Bestrafung töten können.Zitat von TassiloSollte man sowas wirklich durchziehen, wird man leider in Deutschland noch große Probleme bekommen. Auch wenn wir in Deutschland leben, sollte jeder das Recht haben, einen Einbrecher direkt die Shotgun in die Fresse zu drücken und anschließend von der Versicherung/Familie die Kosten für die Reinigung verlangen!Zitat von lolomatoloist traurig, aber das ist der beste tip in diesem fredZitat von kehyyschlaf halt mitn messer unterm kopfkissen, wenn er wieder kommt> gg messer in hals
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Hilft wohl nicht viel als einfach abzuwarten .. der Deutsche Rechtsstaat ist bisweilen leider ein wenig träge in der Durchsetzung seiner Strafgesetze. Seine Strafe wird er, vorallem da er ja bereits auf Bewährung ist definitiv bekommen.
Allerdings würde ich angesichts dieses Gewaltpotentials definitiv für Eigenschutz sorgen und meiner Freundin ein Pfefferspray kaufen und mir selbst ne Schreckschusswaffe zulegen. Mit Fäusten kommt man bei durchgeknallten psychos die schon perse auf 180 sind meistens nicht weit es sei denn du bist selbst in der Lage in kurzer Zeit so viel Hass aufzubauen, dass du ihn beim nächsten mal einfach kurz und klein schlägst ...
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Ceterum Censeo
Klingt nach 'nen todsicheren Rechtstipp.Zitat von lolomatoloDas ist natürlich etwas anderes. Aber du dürftest es jederzeit tun.
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ja, natürlich :DZitat von lolomatoloDas ist natürlich etwas anderes. Aber du dürftest es jederzeit tun.
verstehe auch die frustration und das misstrauen gegenüber dem deutschen rechtsstaat nicht.
kritik ist natürlich immer angebracht, aber gleich das ganze system in frage zu stellen halte ich für fragwürdig (und dann auch noch mit erfundenen beispielen und fehlfunktionen...).
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