Nächstes mal kurzer Notwehrexzess dies/das und er wird nie wieder in der Lage sein irgendjemand schaden zuzufügen? Besser, wenn man seine Rechte kennt!
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Keine Ankündigung bisher.
RM Rechtsabteilung gefragt - einbruch, körperverle
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Es gibt bereits eine Gruppe. Die Fragen treten nicht so häufig auf, als dass es mMn nötig wäre einen Sammelthread aufzumachen. Gerade bei etwas speziellen Fällen ist ein eigener Thread ganz praktisch.Zitat von for EmmaAn die Mods: Wie wäre es denn eigentlich mal hier mit einem "Rechtsfragen - Sammelthread" bzw. "Medizinische Auskunft - Sammelthread" ???
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Man ist auf Bewährung draußen, bricht darauf in eine wohnung ein, schlägt jemanden bewusstlos, will ihm zusätzlich noch die Fresse polieren und wird dabei von der Polizei in gewahrsam genommen. Sicher das der wieder frei ist ? Mich wundert zwar grundsätzlich nichts mehr in unserem Rechtssystem aber eindeutiger geht es doch gar nicht.
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weil er auf bewährung ist und jemandem ne wodkaflasche aufm kopf zertreten und ihn zerbeult hat?Zitat von marswarum sollten sie ihn festhalten?Zitat von chup1nklingt ziemlich unglaubwürdig das ganze. sicher, dass er wieder auf freiem fuß ist?
schwere körperverletzung wenn nicht vllt sogar ein versuchtes tötungsdelikt
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Zitat von marswarum sollten sie ihn festhalten?Zitat von chup1nklingt ziemlich unglaubwürdig das ganze. sicher, dass er wieder auf freiem fuß ist?
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dland ist manchmal echt komisch in der Rechtslage aber hier sollte der boy doch wieder in den knast gehnZitat von Henry FondaMan ist auf Bewährung draußen, bricht darauf in eine wohnung ein, schlägt jemanden bewusstlos, will ihm zusätzlich noch die Fresse polieren und wird dabei von der Polizei in gewahrsam genommen. Sicher das der wieder frei ist ? Mich wundert zwar grundsätzlich nichts mehr in unserem Rechtssystem aber eindeutiger geht es doch gar nicht.
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schN
Der Ehestöhrer hat gewisse Duldungspflichten. ;D darüber hinaus würde es sich sicher anbieten die Haustür zu schließen.
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Anzeigen und Strafantrag stellen. Auch die Sache mit den Drohanrufen / -sms. Ggf. noch eine einstweilige Verfügung beantragen.
Dass der Boy auf freiem Fuß ist, liegt daran, dass kein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Dazu müssten Haftgründe vorliegen (insbesondere Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr).
Was die Bewährungsstrafe angeht, ist allein die Begehung einer neuen Straftat noch für einen Widerruf noch nicht ausreichend. Das muss das Widerrufsgericht im Einzelfall prüfen.
Je nach Vorstrafenregister gibt's diesmal vielleicht auch Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Rein interessehalber würde mich mal interessieren, wie der Typ in die Wohnung gekommen ist und in welcher Stadt sich das abgespielt hat.
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