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    Readmore Legal (Jura)

    Hi,
    folgendes:
    - Bett bei Ikea im onlineshop bestellt, (da kein auto vorhanden)
    - Bett kam heute an
    - der Standfuß ist verbogen lässt sich also nicht korrekt aufbauen
    - sofort Reklamiert
    - Lieferzeit für das teil wurde mir gesagt beträgt ~ 2 wochen
    - Ich könnte sonst in ein Warenhaus fahren und es dort sofort umtauschen
    - Fahrtkosten würden dann erstattet werden
    - Habe ich abgeleht, da kein Auto und keine lust stunden mit dem teil in den öffentlichen verkehrsmitteln zu fahren
    hätte ich jetzt theoretisch anspruch auf schadensersatz und wie realistisch dies?
    hab schon rückenschmerzen vom auf dem boden schlafen ~~

    mir wurde jetzt schon ein gutschein angeboten (10 euro lol)
    ich werde das ding jetzt mit dem hammer bearbeiten, aber würde mich halt interessieren ob es realistisch wäre, schadensersatz zu bekommen

    #2
    :D Schadensersatz für was bitte?

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      #3
      es gibt eine gruppe dafür, wobei ich nicht verstehe wie du auf den schadensersatz kommst.

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        #4
        frag halt n freund ob er eben mit dir hinfährt

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          #5
          schadenersatz?! haha.

          der händler darf 3 mal nachbessern, sei es durch reparatur oder neulieferung, das liegt in seinem ermessen. wenn der dritte versuch gescheitert ist darfst du vom kaufvertrag zurücktreten.

          am i doing it right?

          Kommentar


            #6
            würdest du eher sagen, der standfuß ist verbogen oder verzogen? wenn doch letzteres auf den zustand des standfußes zutrifft, solltest du schnellstmöglichst einen fachanwalt aufsuchen und um dessen vertretung zur geltendmachung eines anspruches aus verzugsschadensersatz bitten.

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              #7
              Zitat von dEEECKE EI9RS
              schadenersatz?! haha.

              der händler darf 3 mal nachbessern, sei es durch reparatur oder neulieferung, das liegt in seinem ermessen. wenn der dritte versuch gescheitert ist darfst du vom kaufvertrag zurücktreten.

              am i doing it right?
              FALSCH! Er hat das Recht auf 2 Nachbesserungen und nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen hast du Recht auf Rücktritt/Schadensersatz etc.

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                #8
                er hat die leistung halt nicht zum zeitpunkt (heute) korrekt erbracht und will mich 2 wochen warten lassen
                hatte mal ein semester ein juramodul, da gabs doch sowas :D
                es ist doch auf doch eine mangelleistung und ich denke nicht, dass ich bei einem bett zwei wochen auf richtige leistung warten muss

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                  #9
                  Zitat von Tassilo
                  Zitat von dEEECKE EI9RS
                  schadenersatz?! haha.

                  der händler darf 3 mal nachbessern, sei es durch reparatur oder neulieferung, das liegt in seinem ermessen. wenn der dritte versuch gescheitert ist darfst du vom kaufvertrag zurücktreten.

                  am i doing it right?
                  FALSCH! Er hat das Recht auf 2 Nachbesserungen und nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen hast du Recht auf Rücktritt/Schadensersatz etc.
                  auf was denn noch? guten kuchen von der omi?

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                    #10
                    Austausch/Neulieferung? Netter Versuch Sherlock!

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                      #11
                      Zitat von Tassilo
                      Austausch/Neulieferung? Netter Versuch Sherlock!
                      das fällt bereits unter nachbesserung.

                      wer hier mit "FALSCH!" um sich schmeißt, sollte ein wenig ahnung an den tag legen.

                      Zitat von Weena
                      Zitat von Justus
                      würdest du eher sagen, der standfuß ist verbogen oder verzogen? wenn doch letzteres auf den zustand des standfußes zutrifft, solltest du schnellstmöglichst einen fachanwalt aufsuchen und um dessen vertretung zur geltendmachung eines anspruches aus verzugsschadensersatz bitten.
                      mensch justus deine eltern waren ja einfallsreich bei deiner namensgebung
                      sollst du später papas kanzelei übernehmen ?
                      so ist es. besuch mich mal auf dem campus. ich bin der mit der föhnfrisur und dem burberry-tuch am junge union-stand.

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                        #12
                        welcher campus?
                        also keine ernstgemeinten antworten?
                        muss ich theoretisch wirklich 2 wochen warten ? ? ?

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                          #13
                          Ziemlich peinlich wegen sowas Schadensersatz zu wollen. Ich als Richter würde mich dann trotzdem fragen, wieso du nicht woanders das Bett kaufst oder jemanden aus der Verwandschaft/Freunde fragst die dir vielleicht helfen können, wenn denn so dringlich und schädlich für dein Rücken ist?

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                            #14
                            Bist ja ein netter Raff. Es ging um die Rechte des Käufers nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen.

                            Ich kenne mich damit aus du $nack weil ich in den letzten 3 Monaten 4x damit zu tun hatte. Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagener Nachbesserung. Zu langer Reparaturdauer etc.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Weena
                              welcher campus?
                              also keine ernstgemeinten antworten?
                              muss ich theoretisch wirklich 2 wochen warten ? ? ?
                              leider nein, aber lustig wars doch trotzdem ein wenig?

                              Zitat von Tassilo
                              Bist ja ein netter Raff. Es ging um die Rechte des Käufers nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen.

                              Ich kenne mich damit aus du $nack weil ich in den letzten 3 Monaten 4x damit zu tun hatte. Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagener Nachbesserung. Zu langer Reparaturdauer etc.
                              bereits vor 2 fehlgeschlagenen nachbesserungen hat der käufer das recht auf die lieferung einer neuen sache. das ist es, was du mit "Austausch/Neulieferung" umschreibst. ein blick in den § 439 Absatz 1 BGB dürfte klarheit schaffen.

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