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Bürgschaft und Wohnungssuche

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    #61
    Zitat von greenleaf
    Spoiler: 
    Zitat von fanatical
    Zitat von MightyBob
    Erstmal entschuldige ich mich dass ich mich erst so spät melde aber ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen.

    [...]

    RM Anwaltskanzlei approved ihr den Plan?


    und ich möchte mich nochmal herzlichst bedanken für die zahlreichen Antworten und wirklich nützliche Antworten, kaum einen Thread miterlebt der wirklich so trolllos abgelaufen ist. Sollten wir die Wohnung bekommen sind natürlich alle Readmoreaner im Umkreis von Darmstadt herzlichst eingeladen zum Grillen und Bilder werden natürlich auch geuppt.
    Es wird sich hier niemand dazu äußern. p_nut(!!!!) hat dich 2x mal aufgefordet diesen SV in der AK zu posten. Das ist bis heute nicht geschehen. Wenn du Antworten bekommst sind das keinen Antworten von dort.

    Das Ding hätte man in der Kanzlei in max. 8 Posts abhandeln können und keine 3 Seiten voller Halbwahrheiten von Ahnungslosen zu spamen müssen. Da haben nur die Postcounter gesiegt.


    Motz ihn halt nicht so an du Neunmalklug die tolle RM Anwaltskanzlei von der hier alle reden sind wohl in der Lage sich hier kurz zu seinem Thema zu äußern, anscheinend hat er derzeit viel um die Ohren. Kann mir auch egal sein. I'm out.
    Sorry aber wer es nach 2 Aufforderungen es nicht rafft, der hat es nicht anders verdient. Es hat schon seinen Grund das es die Kanzlei gibt, eben um die ganzen Halbwahrheiten und Trolle von vorne rein auszuschließen.
    Hier wird halt aus irgendwelchen nicht haltbaren Standpunkten eine Grütze behauptet das ist nicht mehr feierlich. Wenn er eine Antwort möchte soll er der Aufforderung nach kommen. Das ist ein Aufwand von unter 1 Minute.
    Und das hier niemand die Frage beantworten wird, hängt damit zusammen, dass gleich 10 Helden kommen die meinen sie hätte weitaus mehr Ahnung und stellen ihre utopischen Ansichten als einzige Wahrheit dar.
    Das der Ton etwas rauer war stimmt. Nur kann ich solche Penetranz nicht leiden, er bekommt mehrfach die Aufforderung es dort zu posten, ignoriert diese gekonnt und will dann hier eine Antwort zu einem Plan, der das Potenzial hat mehr Schaden anzurichten als er vermeiden soll.

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      #62
      Warum wollt ihr die Kaution bezahlen? Schon mal was von Kautionsversicherung gehört? Ihr seid in 3 Jahren eh aus der Wohnung raus, von daher hat das definitiv mehr Sinn.

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        #63
        Zitat von 1-Benzylpiperazin
        Warum wollt ihr die Kaution bezahlen? Schon mal was von Kautionsversicherung gehört? Ihr seid in 3 Jahren eh aus der Wohnung raus, von daher hat das definitiv mehr Sinn.
        Der Vermieter kann auch auf eine "richtige" Kaution bestehen.

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          #64
          Ich finde den Thread gut. Sehr unterhaltsam.

          Man sollte zwei grundlegende Dinge trennen. Die eine ist die rechtliche Ausgangslage. Was verlangt das Gesetz und was ist eine Bürgschaft und was ist eine Mietsicherheit oder auch Kaution genannt.

          Die Bürgschaft steht im Gesetz (§ 765ff BGB). Hier kann man sich auch als Laie zunächst mal einlesen. Gilt überigens auch für unsere Hobbyjuristen aus der Anwaltskanzlei.

          Zweitens die Mietsicherheit oder Kaution ist auch im Gesetz geregelt, sowohl die Zahlungsmodalitäten als auch die maximal zulässige Höhe (vgl § 551 BGB). Auch hier ist es definitiv sinnvoll mal kurz zu lesen. § 551 BGB ist halbwegs verständlich ausformuliert.

          Daraus folgt, dass eine Mietsicherheit eine Bürgschaft sein kann, aber nicht muss. Die Mietsicherheit kann in unterschiedlichen Formen geleistet werden.

          Treten mehrere Formen zusammen gilt bis auf wenige spezielle Ausnahmen der Grundsatz mehr als drei Nettokaltmieten sind nicht zulässig. Kommen also mehre "Kautionstypen" zusammen sind diese dem Umfang nach grundsätzlich auf drei Nettokaltmieten beschränkt.

          Der BGH hat hiervon in bestimmten Sonderkonstellationen aber auch Ausnahmen zugelassen. Zum Beispiel bei der Abwendung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges.

          In der Praxis kommt es jedoch sehr oft vor, dass die Vermieter sowohl eine Barkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten + Bürgschaft oder ähnliches verlangen. Wie man sich dort als Mieter verhält ist jedem selbst überlassen. Schön ist es nicht, aber in begehrten Gebieten wird das Gesetz sehr schnell zur Nebensache.

          Am Ende ist es in 95 % der Fälle jedoch egal, da weder die Kaution noch die Bürgschaft in Anspruch genommen wird.

          Bei den übrigen 5 % hat der Vermieter meist ein Problem, wenn er den Bürgen voll in Anspruch nehmen will, aber hier kommt es dann auf den Einzelfall an und wie die Vertragsverhandlungen liefen etc. Aber Tendenz ist auch hier klar. Begrenzung auf drei Nettokaltmieten und diesen Einwand kann auch der Bürge im Falle eines Prozesses geltend machen.

          Abschließend kann man sagen, wenn man eine Wohnung wirklich will, wird man wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen, der am Ende nicht wirklich sauer ist, sondern dem Vermieter eine Sicherheit vorgaukelt, die er schlussendlich, wenn es hart auf hart kommt in den meisten Fällen nicht mehr hat.

          mfg
          Feanor

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            #65
            Meinem Vorposter kann ich da nur beipflichten. Letzendlich würde ich einfach nen Bürgen suchen und die Bürgschaft abgeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bürgschaft in Anspruch genommen wird ist sehr gering und in dieser Konstellation wäre sie ja auch unwirksam da die maximale Sicherheitsleistung bereits erbracht wurde. Such dir einfach jemanden, zahl dem halt notfalls einen kleinen Betrag dafür dass er für dich/euch bürgt.
            Und nach dem Vertragsschluss auf den Vermieter zuzugehen halte ich für keine gute Idee, da liefert ihr ihm ja nur Argumente euch möglichst schnell wieder loszuwerden.

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