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"Verlangt der Vermieter neben der maximalen Kaution die Bürgschaft eines Dritten, ist die Vereinbarung ungültig, urteilten das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 6 U 75/05)"
liest du eig. auch, was du hier postest? bürgschaft + kaution ist generell nicht ausgeschlossen. also bitte nicht halbwissen posten, danke.
zusätzlich: der vermieter entscheidet, ob er euch die wohnung vermietet oder eben nicht.
schon, habe es etwas vereinfacht. die maximale kaution ist aber die gängige kaution von 3 monatsmieten. sicherlich ist es möglich eine monatsmiete als kaution zu hinterlegen und den rest als bürgschaft, aber sowas kommt defacto nicht vor (aber richtig, möglich wäre es).
und wie in dem artikel steht, selbst wenn der vermieter es fordert und man drauf eingeht, ist die bürgschaft bedeutungslos (alternativ ist dann auch möglich, die kaution zurückzuverlangen)
Das heißt ihr erklärt das der Person die für euch bürgen soll unterschreibt den Mietvertrag zahlt sie Kaution und seid erstmal auf der sicheren Seite. Nach unterschreiben des Vertrages kündigt ihr die Bürgschaft. Versteh ich das richtig?
hab atm auch problemchen mit der bürgschaft bei mietvertragsabschluss. das mit zusätzlich 3 monatsmieten hinterlegen macht ja sinn, weil das ja die gefahr für den vermieter mindert (3 monate kündigungsfrist etc)
machen das die meisten vermieter / gesellschaften, wäre ja irgendwie eine deutlich einfacher option, als irgendwo einen passenden bürgen zu finden, wenn das mit den eigenen eltern nicht möglich ist.
wie hier alle denken das es den vermieter auch nur die bohne interressiert mit welchen urteilen usw ihr ankommt wenn er kaution+bürgschaft will. es gibt genug leute die dies vorweisen können und auf wohnungssuche sind...
Erstmal entschuldige ich mich dass ich mich erst so spät melde aber ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen.
Wenn ich das jezt richtig verstanden habe ist es nicht erlaubt eine "Kaution ala 3 Monats Mieten" zu verlangen und eine Bürgschaft über Dritte (sprich Eltern). Mein plan wäre jetzt wie der von Greenleaf irgendwen erstmal dazu zu bringen die Bürgschaft zu übernehmen mit dem Wissen dass ich diese nach Vertragsabschluss nichtig machen kann. Also erst bezahlen wir schön die Mietkaution die irgendwas mit 2100 oder so beträgt und hiernach die Marklerprovision die nochmal 1800 kostet. Danach sorgen wir dafür dass die Bürgschaft vollzogen wird und wir den Mietvertrag unterschreiben und alles sicher ist. Nachdem wir eingezogen sind und uns etwas eingelebt haben sprich 1-2 Monate, kontaktieren wir den Vermieter und machen ihm deutlich dass die Bürgschaft + Kaution nicht rechtens ist und damit die Bürgschaft aufgelöst wird.
RM Anwaltskanzlei approved ihr den Plan?
und ich möchte mich nochmal herzlichst bedanken für die zahlreichen Antworten und wirklich nützliche Antworten, kaum einen Thread miterlebt der wirklich so trolllos abgelaufen ist. Sollten wir die Wohnung bekommen sind natürlich alle Readmoreaner im Umkreis von Darmstadt herzlichst eingeladen zum Grillen und Bilder werden natürlich auch geuppt.
Erstmal entschuldige ich mich dass ich mich erst so spät melde aber ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen.
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RM Anwaltskanzlei approved ihr den Plan?
und ich möchte mich nochmal herzlichst bedanken für die zahlreichen Antworten und wirklich nützliche Antworten, kaum einen Thread miterlebt der wirklich so trolllos abgelaufen ist. Sollten wir die Wohnung bekommen sind natürlich alle Readmoreaner im Umkreis von Darmstadt herzlichst eingeladen zum Grillen und Bilder werden natürlich auch geuppt.
Es wird sich hier niemand dazu äußern. p_nut(!!!!) hat dich 2x mal aufgefordet diesen SV in der AK zu posten. Das ist bis heute nicht geschehen. Wenn du Antworten bekommst sind das keinen Antworten von dort.
Das Ding hätte man in der Kanzlei in max. 8 Posts abhandeln können und keine 3 Seiten voller Halbwahrheiten von Ahnungslosen zu spamen müssen. Da haben nur die Postcounter gesiegt.
es ist nunmal gesetzlich geregelt, dass kaution UND bürgschaft nicht erlaubt sind. bei studenten, auszubildenden etc ist sicherlich eine bürgschaft üblich, aber dann gibt es keine kaution. falls man die für den vertragsabschluss trotzdem bezahlt, kann man die nachträglich zurückfordern (oder die bürgschaft kündigen) ohne den vertrag zu beeinträchtigen.
woher kommt dieser verbreitete irrglaube?
hier sogar ein urteil, wo die bürgschaft dank der kautionszahlung wirkungslos war: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietkaution_aid_55317.html
also ich hab' in deutschland bis jetzt in 3 eigenen wohungen gewohnt und in jeder wurde zusätzlich zur kaution noch eine bürgschaft verlangt.
und weil sie verlangt wurde heißt es auch automatisch, das sie rechtens ist? ...
Verlangen ist halt...relativ....
Bei einer unaufgeforderten Bürgschaftserklärung zählen diese Regelung nicht.
Oder anders gesagt : Wenn sich 5 Leute für ne Wohnung interessieren und 2 legen eine Bürgschaftserklärung vor, dann fällt das nicht unter diese Regelung und die anderen 3 sind einfach raus.
Man findet ja überall die Formulierung "[...] damit der Mietvertrag überhaupt zustande kommt".
D.h der Vermieter kann fragen, ob ein Bürge vorhanden ist und wenn nicht bekommt die Bude halt der nächste in der Liste.
Bin zwar kein Jurist aber so läuft das in der Praxis auch ab und das ist damit auch gedeckt.
(Ist halt der Unterschied zwischen zB. " Sie müssen noch die Bürgschaftserklärung hier ausfüllen lassen " oder zB. " Haben Sie einen Bürgen [...]?" Und da im Nachhinein mit so einer kindischen Nummer rumstänkern ...)
Deswegen halte ich diesen Masterplan nicht nur aus der Sicht, nach ein paar Wochen schon Briefe mit dem Vermieter über irgendwelche Juristerein auszutauschen, für ziemlich dumm.
Erstmal entschuldige ich mich dass ich mich erst so spät melde aber ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen.
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RM Anwaltskanzlei approved ihr den Plan?
und ich möchte mich nochmal herzlichst bedanken für die zahlreichen Antworten und wirklich nützliche Antworten, kaum einen Thread miterlebt der wirklich so trolllos abgelaufen ist. Sollten wir die Wohnung bekommen sind natürlich alle Readmoreaner im Umkreis von Darmstadt herzlichst eingeladen zum Grillen und Bilder werden natürlich auch geuppt.
Es wird sich hier niemand dazu äußern. p_nut(!!!!) hat dich 2x mal aufgefordet diesen SV in der AK zu posten. Das ist bis heute nicht geschehen. Wenn du Antworten bekommst sind das keinen Antworten von dort.
Das Ding hätte man in der Kanzlei in max. 8 Posts abhandeln können und keine 3 Seiten voller Halbwahrheiten von Ahnungslosen zu spamen müssen. Da haben nur die Postcounter gesiegt.
Motz ihn halt nicht so an du Neunmalklug die tolle RM Anwaltskanzlei von der hier alle reden sind wohl in der Lage sich hier kurz zu seinem Thema zu äußern, anscheinend hat er derzeit viel um die Ohren. Kann mir auch egal sein. I'm out.
Bürgen kann Quasi jeder Harry, deinem Vermierter is es quasi wurscht, wenn iwas passiert hat er wen den er zur Rechenschaft ziehen kann.
Nachdem wir eingezogen sind und uns etwas eingelebt haben sprich 1-2 Monate, kontaktieren wir den Vermieter und machen ihm deutlich dass die Bürgschaft + Kaution nicht rechtens ist und damit die Bürgschaft aufgelöst wird.
Dann könnte der Vermieter den Vertrag Kündigen und hätte gute Chancen relativ fix damit durchzukommen, da das "Geschäft" nichtig ist, denn so kurz danach könnte man arglistig für euch auslegen.
Ihr solltet einfach Anmieten , Bürgen lassen durch Kumpel und brav eure Miete zahlen,dann is das Leben doch EZ PZ :)
Dann könnte der Vermieter den Vertrag Kündigen und hätte gute Chancen relativ fix damit durchzukommen, da das "Geschäft" nichtig ist, denn so kurz danach könnte man arglistig für euch auslegen.
Ihr solltet einfach Anmieten , Bürgen lassen durch Kumpel und brav eure Miete zahlen,dann is das Leben doch EZ PZ :)
Dann könnte der Vermieter den Vertrag Kündigen und hätte gute Chancen relativ fix damit durchzukommen, da das "Geschäft" nichtig ist, denn so kurz danach könnte man arglistig für euch auslegen.
Ihr solltet einfach Anmieten , Bürgen lassen durch Kumpel und brav eure Miete zahlen,dann is das Leben doch EZ PZ :)
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