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Bürgschaft und Wohnungssuche

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    #16
    Zitat von MightyBob
    Spoiler: 
    Zitat von overkill
    Also:

    1. an die rm-Anwaltskanzlei wenden. Soweit ich das weiß müssen Eltern die Erstausbildung finanzieren, d.h. erstmal Unterhalt klagen ... instant.

    2. Wieso bekommt er keine Waisenrente?

    3. Wieso kann der gute Freund nicht "direkt" bürgen? :x


    1. Eltern müssen aber nicht Bürgen.
    2. Der Vater hatte derzeit nichtmal eine Deutschestaatsbürgerschaft
    3. weil er selbst nur Azubi ist und die Wohnung geerbt hat die er dafür nutzen könnte, FALLS es denn möglich ist.


    und zu 1. die Mutter könnte das nichtmal finanzieren auch wenn sie es rechtlich müsste. Ebenfalls bei meinen Eltern
    Dürfen euch aber auch nicht rauswerfen ?! Wenn sie es doch tun, müssen sie eben dafür aufkommen. So einfach ist das. Instant verklagen, wie ich sagte.

    Zum 3.: Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht, dass das geht.

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      #17
      habt ihr schonmal ne whg gemietet? kommt bestimmt gut wenn der vermieter ne bürgschaft will und man mit irgendwelchen paragraphen kommt die besagen dass er gar keine kaution verlangen darf.
      dann sagt der vermieter halt "cu next one"
      zur lösung des problem kann ich allerdings net beitragen...
      bin aber der meinung das der ganze verklagen shit eher hinderlich ist zumal sicher nicht zu einer schnellen lösung führen würde (oder? kp wie lange sowas dauert etc)

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        #18
        https://kautionsfrei.de/mietb%C3%BCrgschaft

        vielleicht da mal nachfragen ob die auch eine bürgschaft übernehmen. Eine Bürgschaft ist immer eine große sache, daher muss man es sich genau überlegen. Finde es gut das euer kumpel das machen will. Rede doch einfach kurz mit dem makler und frag ob der das mit seiner eigentumswohnung machen kann. Ich meine mit so einer Wohnung wird er ja notfalls einen kredit bei einer bank bekommen wenn er bürgen muss.

        Glaube auch nicht das die Eltern dazu verpflichtet sind zu Bürgen, Bürgschaft bedeutet ein hohes risiko, schließlich kann man für das fehlverhalten von jemand andern bestraft werden.

        Klagen solltest du sicherlich trotzdem, wenn dir finanzielle unterstüzung zusteht, aber da frag mal bei der rm-kanzlei nach bringt nichts auf unterhalt zu klagen, wenn du eh kein geld bekommst, ahja btw kannst da du in der ausbildung bist auch wohnzuschuss beantregen das sind zwischen 5-144€ zusätzlich den bedarf ermittelt das zuständige amt.

        Und ein genereller tipp, last jeden mangel an der wohnung schriftlich festhalten und schaut evtl etwas genauer hin, das tust du dann auch für deinen freund der bereit ist für euch zu bürgen nicht nur für dich, nicht das ihr einen komischen mieter habt der euch schäden ankreiden will die vorher schon da war.

        /EE http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietkautionsbuergschaft/ das könnte dir evlt weiterhelfen gl

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          #19
          Könnt ihr keinen Kredit bei der Bank nehmen und die miezeit vorzahlen? Ist so was möglich? Bekommt ihr sen Kredit auch?

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            #20
            Hä? Die Mietsicherheit ist mit Vertragsschluss fällig. Beide setzen ihren Willi unter den Mietvertrag und händigen dann die Kaution aus (Überweisung auf Kautionskonto, Übergabe des Kautionssparbuch mit Verpfändungserklärung, Überreichen der Bürgschaft). Kein Vermieter verlangt die Sicherheit vor Unterzeichnen des Vertrages. Immer nur zusammen.

            Und dann kommt es eben auf den Mietvertrag drauf an, was da drin steht. Sowas könnte man prima in der RM-Gruppe besprechen, aber manche Leute sind ja beratungsresistent, nicht wahr? ;)

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              #21
              habt ihr mal den vermieter angesprochen und gesagt eure eltern geben euch keine bürgschaft, können wir eine andere lösung finden?
              die beste lösung liegt immer im dialog

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                #22
                rofl, was sind das fuer markler. normal sind marklerprov und kaution.... wuerde mir lieber andere wohnung suchen... vor allem wuerd ich mal deine lokale zeitung checken, dort werden oft nachmieter gesucht, ohne horrende provision.

                Kommentar


                  #23
                  als azubi/studi sind neben provision und kaution bürgschaften relativ normal. sofern du keinen 3-jahres-vertrag bei einer firma hast, die dir ein gewisses einkommen garantiert... :D

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                    #24
                    Kaution und Bürgschaft sind 2 völlig verschiedene Dinge. Postet nur, wenn ihr wenigstens ein bisschen Ahnung habt.

                    Eine Bürgschaft durch die Eltern ist in Gegenden, wo mehr als 3 Kühe leben völlig normal bei Menschen in Ausbildung/Studium.

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                      #25
                      riedel postete
                      rofl, was sind das fuer markler. normal sind marklerprov und kaution.... wuerde mir lieber andere wohnung suchen... vor allem wuerd ich mal deine lokale zeitung checken, dort werden oft nachmieter gesucht, ohne horrende provision.
                      Eine Bürgschaft ist bei jungen Leuten und Azubis ganz normal und gängig. Der Vermieter will sich damit nur absichern das er die Miete oder Schäden auch eintreiben kann wenn der eigentliche Mieter kein Geld mehr hat. z.B. Ausbildung abgebrochen etc.

                      Auch bei Studenten wird oft eine Bürgschaft verlangt..

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                        #26
                        Zitat von keyc
                        Klagen solltest du sicherlich trotzdem, wenn dir finanzielle unterstüzung zusteht, aber da frag mal bei der rm-kanzlei nach bringt nichts auf unterhalt zu klagen, wenn du eh kein geld bekommst, ahja btw kannst da du in der ausbildung bist auch wohnzuschuss beantregen das sind zwischen 5-144€ zusätzlich den bedarf ermittelt das zuständige amt.
                        Wohngeld ist da das Zauberwort und bei STudenten und Auszubildenen der Regelfall.
                        Wie die ANrechnung von Unterhalt ausschaut weiß ich nicht.

                        Und bei Unterhaltsklagen gegen die eigenen Eltern bekommt man meines Wissens nach Prozesskostenhilfe - also dürften da die Kosten nicht allzu hocoh ausfallen.

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                          #27
                          Overkill hat recht, deine Eltern dürfen dich nicht rauswerfen. Und wenn sie es tun, müssen sie für deinen Unterhalt aufkommen.

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                            #28
                            Was manche Leute hier schreiben ist wirklich die Krönung.

                            Wenn der Vermieter bzw. der Makler im Auftrag des Vermieters eine Bürgschaft verlangt, dann hilt es sicher niemandem, die rechtlichen Grundlagen auszuloten. Ihr müsst halt schauen, ob irgendjemand für euch bürgt. Und das ist nunmal nicht so einfach, wenn sich eure Eltern nicht bereiterklären. Der Bürge haftet schließlich für alle Kosten aus dem Mietverhältnis. Da ist also schon ein großes Vertrauensverhältnis nötig.

                            Ich weiß nicht, inwiefern die Eigentumswohnung eures Kumpels hilfreich sein soll. Aus der Eigentumswohnung könnte sich euer Mieter bei Mietrückständen eh nicht "befriedigen". Das kann maximal die Bank zu deren Gunsten die Eigentumswohnung beliehen ist.

                            Ich wüsste allerdings nicht, wo das Problem sein soll, dass jemand anderes als eure Eltern für euch bürgen. Für den Vermieter ändert sich am Sachverhalt quasi nichts. Er könnte sich höchstens denken: "Hm, da bürgt jetzt irgendein Hans-Wurst und am Ende will der mir trotzdem nix geben. Da wäre ich bei den Eltern besser aufgehoben und müsste nicht noch den Bürgen verklagen." Ihr müsst dann halt vielleicht ggf. unter Mithilfe des potenziellen Bürgen (am besten jemand mit gutem Einkommen) Überzeugungsarbeit leisten, dass eure Eltern leider aus der Verlosung raus sind etc. Vielleicht fällt euch die Suche nach einem geeigneten Bürgen leichter, wenn ihr eine Vergütung für die Bereitschaft zu bürgen anbietet.

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                              #29
                              Wurd eigentlich schonmal geschrieben in welcher Stadt angemietet werden soll?!
                              Dorf/Stadt?!

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                                #30
                                Ich würde mit dem Vermieter und Makler mal reden. Es ist nicht unüblich das die Eltern so etwas verweigern... es kann sicherlich auch eine andere Lösung gefunden werden wenn ihr seriös rüber kommt.

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