hallo,
folgende situation:
- am 03.07. habe ich schriftlich um ein zeugnis beim arbeitgeber gebeten, mit frist zum 10.07. er versicherte mir mit unterschrift, dass er es selber schreibt
- am 11.07. habe ich angefragt, wie weit er ist. darauf sagte er, ich solle einen entwurf fertig machen und ihm hinlegen zum korrigieren/rumkritzeln.
- habe es am 12.07. hingelegt, da ich wusste, dass er es nicht schreiben wird und es somit schneller voran geht.
- am 13.07. ist er ins krrankenhaus gekommen und ist seit dem immer ausser haus, in besprechungen oder sonst wo - also nicht zu erreichen und zeugnis liegt auf seinem tisch.
- heute sagte er, er machts, ich hätte ihn bezüglich begründung fürs zeugnis angelogen (obwohl es ihn doch eigentlich nichts angeht, für was ich es brauche?), meint nun er hätte viel zu tun und so aber er würde es nun "bald" angehen, müsse aber noch rum korrrigieren.
nun die frage: darf er überhaupt noch irgendwas verändern wenn ich ihm 2 mal schriftlich fristen mit mindestens 3 wochen zeit gegeben habe?
ich brauch das zeugnis morgen!
gibt es gesetzliche regelungen dafür?
danke für die hilfe
folgende situation:
- am 03.07. habe ich schriftlich um ein zeugnis beim arbeitgeber gebeten, mit frist zum 10.07. er versicherte mir mit unterschrift, dass er es selber schreibt
- am 11.07. habe ich angefragt, wie weit er ist. darauf sagte er, ich solle einen entwurf fertig machen und ihm hinlegen zum korrigieren/rumkritzeln.
- habe es am 12.07. hingelegt, da ich wusste, dass er es nicht schreiben wird und es somit schneller voran geht.
- am 13.07. ist er ins krrankenhaus gekommen und ist seit dem immer ausser haus, in besprechungen oder sonst wo - also nicht zu erreichen und zeugnis liegt auf seinem tisch.
- heute sagte er, er machts, ich hätte ihn bezüglich begründung fürs zeugnis angelogen (obwohl es ihn doch eigentlich nichts angeht, für was ich es brauche?), meint nun er hätte viel zu tun und so aber er würde es nun "bald" angehen, müsse aber noch rum korrrigieren.
nun die frage: darf er überhaupt noch irgendwas verändern wenn ich ihm 2 mal schriftlich fristen mit mindestens 3 wochen zeit gegeben habe?
ich brauch das zeugnis morgen!
gibt es gesetzliche regelungen dafür?
Spoiler:
danke für die hilfe
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