Halli Hallo,
es geht um folgende Situation.
In meinem BAföG-Antrag von 08/2012 hatte ich angegeben das ich voraussichtliche Einnahmen in Höhe von monatlich 100,00 mache.
Jedoch habe ich dann Einnahmen in Höhe von monatlich 400,00 gehabt.(Nebenjob)
Es hört sich zwar blöd an, aber ich hab einfach nicht mehr dran gedacht diese änderung dem BAföG-Amt mitzuteilen, da ich für soetwas einfach kein Kopf hatte (Meine Mutter hatte Krebs und verstarb dieses Jahr im März)
Jetzt verlangen das Amt meine letzten Lohnabrechnungen.
Hab ich jetzt eine Rückzahlung zu befürchten aufgrund von Falschangaben/nicht mitgeteilte änderungen im Antrag ?
Einen wirtschaftlichen vorteil hatte ich dadurch letztendlich nicht erlangt, da ich auch bei einem monatlichen Einkommen von 400 den Max. -BAföG-Satz bekommen hätte... (wg.Freibetrag)
**
Andere frage: Bin ich dazu verpflichtet einen Halbwaisenrentenantrag zu tätigen oder nicht ?
es geht um folgende Situation.
In meinem BAföG-Antrag von 08/2012 hatte ich angegeben das ich voraussichtliche Einnahmen in Höhe von monatlich 100,00 mache.
Jedoch habe ich dann Einnahmen in Höhe von monatlich 400,00 gehabt.(Nebenjob)
Es hört sich zwar blöd an, aber ich hab einfach nicht mehr dran gedacht diese änderung dem BAföG-Amt mitzuteilen, da ich für soetwas einfach kein Kopf hatte (Meine Mutter hatte Krebs und verstarb dieses Jahr im März)
Jetzt verlangen das Amt meine letzten Lohnabrechnungen.
Hab ich jetzt eine Rückzahlung zu befürchten aufgrund von Falschangaben/nicht mitgeteilte änderungen im Antrag ?
Einen wirtschaftlichen vorteil hatte ich dadurch letztendlich nicht erlangt, da ich auch bei einem monatlichen Einkommen von 400 den Max. -BAföG-Satz bekommen hätte... (wg.Freibetrag)
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Andere frage: Bin ich dazu verpflichtet einen Halbwaisenrentenantrag zu tätigen oder nicht ?
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