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    Brauche Rechtsbeistand! BAföG

    Halli Hallo,

    es geht um folgende Situation.
    In meinem BAföG-Antrag von 08/2012 hatte ich angegeben das ich voraussichtliche Einnahmen in Höhe von monatlich 100,00 € mache.
    Jedoch habe ich dann Einnahmen in Höhe von monatlich 400,00 € gehabt.(Nebenjob)
    Es hört sich zwar blöd an, aber ich hab einfach nicht mehr dran gedacht diese änderung dem BAföG-Amt mitzuteilen, da ich für soetwas einfach kein Kopf hatte (Meine Mutter hatte Krebs und verstarb dieses Jahr im März)
    Jetzt verlangen das Amt meine letzten Lohnabrechnungen.

    Hab ich jetzt eine Rückzahlung zu befürchten aufgrund von Falschangaben/nicht mitgeteilte änderungen im Antrag ?

    Einen wirtschaftlichen vorteil hatte ich dadurch letztendlich nicht erlangt, da ich auch bei einem monatlichen Einkommen von 400€ den Max. -BAföG-Satz bekommen hätte... (wg.Freibetrag)


    **
    Andere frage: Bin ich dazu verpflichtet einen Halbwaisenrentenantrag zu tätigen oder nicht ?

    #2
    Ich denke mal denen ist es es ziemlich egal ob du 100 oder 400 euro nebenbei machst. Ansonsten einfach mal anrufen und nachfragen...

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      #3
      einfach fälschen. Scheint mir die einzigste Lösung zu sein.

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        #4
        inwiefern brauchst du nun RECHTSBEISTAND?

        was du brauchst is eine schelle links und rechts. die sachen kannst du in 2 minuten zusammenguggeln. "bafäg nebenjob 400€" oder "bafög nebenverdienst". zur zweiten frage empfehle ich "halbwaisenantrag verpflichtung?" oder "halbwaisenantrag wikipedia"

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          #5
          Zitat von redwedding
          inwiefern brauchst du nun RECHTSBEISTAND?

          was du brauchst is eine schelle links und rechts. die sachen kannst du in 2 minuten zusammenguggeln. "bafäg nebenjob 400€" oder "bafög nebenverdienst". zur zweiten frage empfehle ich "halbwaisenantrag verpflichtung?" oder "halbwaisenantrag wikipedia"
          Es geht nicht darum wieviel ich verdienen kann nebenher, ich bin darüber informiert das ich bis zu 400€ nebenverdienst haben kann, ohne das sich mein BAföG-Satz ändert.

          Es geht um die Angabe von 100€ im Antrag.
          Möchte wissen ob sowas jetzt als Falschangabe gewertet wird, da es somit durchaus eine Ordnungswidrigkeit wäre und ich eine Teilrückzahlung machen müsste + Bußgeld..

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            #6
            Geh einfach mal zu deiner Sachbearbeiterin und erklär ihr die Situation, die sind da in der Regel hilfsbereit.

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              #7
              bullshit, passiert nix

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                #8
                Zitat von dima
                Geh einfach mal zu deinerSachbearbeiterin und erklär ihr die Situation, die sind da in der Regel hilfsbereit.
                Bei Sachbearbeiter stehen die karten eher schlecht

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                  #9
                  passiert nix da du auch 400 verdienen darfst. wer ein schlitzohr ist schreibt einfach 0 eur rein und hat seine ruhe

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                    #10
                    entspann dich, wie du schon sagst hast du offensichtlich lediglich fahrlässig gehandelt, wenn du weitere "beratung" brauchst wende dich an die rm anwaltskanzlei (kein witz).

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                      #11
                      spontane frage: wieso ist dann eine genaue angabe bei bis zu 400€ überhaupt notwendig, wenn es eh egal ist, ob man 100€ oder 400€ angibt?

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                        #12
                        der freibetrag liegt übrigens nicht bei 400 euro im monat, sondern bei 4800 euro im jahr. im sogenannten formblatt 3 (um das es hier vermutlich geht) wird nach den monatlichen einnahmen gefragt. ein gesonderter hinweis auf den freibetrag steht in dem formular nicht.

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