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Bafög - Exmatrikulation - Rückmeldung

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    Bafög - Exmatrikulation - Rückmeldung

    Hallo,

    bin derzeit für ein Studium eingeschrieben welches ich zum nächsten Semester hin abbrechen werde. Fange danach ein anderes an einer anderen Uni an. Ich beziehe Bafög und bekomme dieses laut Unterlagen noch bis zum Oktober.
    Jetzt im Juli stehen wieder die Semestergebühren an, wenn man diese nicht zahlt, wird man bekanntlich exmatrikuliert. Meine Fragen: Bekomme ich Bafög noch weiterhin bis Oktober wie es in den Unterlagen steht, oder bekommt das Bafög-Amt sofort mit, dass man exmatrikuliert wurde? Wie lange dauert es bei nicht-Zahlung, bis man exmatrikuliert wurde? Ich sehe nämlich nicht den Sinn Semestergebühren für ein Semester zu zahlen, welches ich sowieso nicht antreten werde.
    Danke euch schonmal!

    #2
    Die Exmatrikulation wird doch erst nach dem Ende des Sommersemesters durchgeführt seitens der Univerwaltung. Für das Sommersemester hast du ja immerhin bezahlt und solange gilt die Imma auch komplett.

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      #3
      Da du für das Semester gezahlt hast, bleibst du auch bis Semesterende immatrikuliert, außer du gehst hin und wünschst es explizit zu nem früheren Termin.

      btw: Dein Nick passt zu deinem Verhalten.

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        #4
        reicht es eingeschrieben zu sein, um bafög zu bekommen? man wird doch sicher am ende des semesters leistungsnachweise bringen müssen, um den anspruch aufrecht zu erhalten.

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          #5
          leistungsnachweise glaub ich erst nach dem 4.
          ich bin gerade im 2.

          Zitat von hearts fear
          btw: Dein Nick passt zu deinem Verhalten.
          naja, ich hab quasi erst letzte Woche die Entscheidung gefällt, dass ich ein anderes Studium anfangen möchte. Wäre einfach zu stressig das ganze jetzt mit Wegfall von bafög, kindergeld etc.

          aber danke jungs!

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            #6
            Leistungsnachweise muss man nur im dritten oder vierten Semester erbringen. Ansonsten ist dein Bafäg-Anspruch halt für das kommende Studium um zwei Semester reduziert, wobei du (soweit ich weiß) noch ein Semester extra bekommst, solange du innerhalb des ersten Jahres den Studiengang wechselst (sollte auch nach den ersten beiden Semester der Fall sein).

            PS: Das 2. Studium scheint seit Oktober 2010 sogar ganz bezahlt zu werden, solange man spätestens nach dem 3. Semester wechselt.
            Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

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              #7
              du kannst dich zu einem bestimmten termin exmatrikulieren lassen, diesen termin gibt man im formular an. damit die exmatrikulation zu jenen termin auch gemacht werden kann, müssen bestimmte bedingungen erfüllt sein, wie zb chipkarte abgegeben.

              einfach mal bei euch nachfragen, wie das gehandhabt wird.

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                #8
                Exmatrikulieren lassen -> Bafög Amt mitteilen das man Exmatrikuliert ist. Semesterbeitrag hatte ich damals bezahlt, aber dann nen monat später wieder zurück bekommen.

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                  #9
                  bis zum 3. eines monats bekomsmt du immer noch dein bafög für den kompeltten monat

                  sprich: du ext dich am 2. august = no money für august
                  du ext dich am 3. august = money für august

                  musst du selsbt wissen wann du das machen möchtest

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                    #10
                    Viel Erfolg im anderen Studium. Ich habe auch nach dem 2. Semester 2 Fächer gekickt, Studienziel geändert und trotzdem in Regelstudienzeit absolviert. Geht schon!

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                      #11
                      wer nicht telefonieren kann sollte auch nich studieren dürfen.

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                        #12
                        Zitat von Kaer
                        reicht es eingeschrieben zu sein, um bafög zu bekommen? man wird doch sicher am ende des semesters leistungsnachweise bringen müssen, um den anspruch aufrecht zu erhalten.
                        ja muss man. man hat aber einen 2ten versuch, den man nutzen kann, um entweder nicht bestandene abschlussprüfungen (bachelor thesis u.ä.) nachzuholen oder den studiengang zu wechseln. danach erlischt der anspruch.

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                          #13
                          Bis wann gilt das Semester denn eigentlich? Auf der Uni-Seite steht das Sommersemester gilt von 01.03.2013 - 31.08.2013, die Vorlesungsfreie Zeit von 13.07.2013 -
                          15.09.2013. Gilt das Semester dann bis zum 15.09.13 oder bis zum 31.08.13? Würde ich also noch am 31.08.13 das letzte mal Bafög bekommen, so wie es im Bescheid steht?

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                            #14
                            Zitat von CAPTAIN.ASOZIAL
                            Bis wann gilt das Semester denn eigentlich? Auf der Uni-Seite steht das Sommersemester gilt von 01.03.2013 - 31.08.2013, die Vorlesungsfreie Zeit von 13.07.2013 -
                            15.09.2013. Gilt das Semester dann bis zum 15.09.13 oder bis zum 31.08.13? Würde ich also noch am 31.09.13 das letzte mal Bafög bekommen, so wie es im Bescheid steht?

                            alter bist du unfähig.

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                              #15
                              ich meinte natürlich ob ich am 31.08.13 das letzte mal bekomme.. da es im voraus gezahlt wird, also dann für september, dann wahrscheinlich nicht?

                              Dann würde es ja doch Sinn machen den Semesterbeitrag zu zahlen um den später wieder zurück zu bekommen, um keine Lücke zwischen dem jetzigen Bafög und dem Bafög fürs nächste Studium aufkommen zu lassen.

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