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rechtsfrage. mietvertrag.

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    rechtsfrage. mietvertrag.

    moin RM!

    brauche rechtliche unterstützung durch die elite.

    folgender fall:

    mein wg mitbewohner und ich sind zum 30.06.2013 aus unserer wohnung ausgezogen. haben auch alles gemacht was im mietvertrag vereinbar wurde: "die wohnung ist weiß zu streichen und besen rein zu hinterlassen."

    wir haben alles gestrichen und die wohnung wurde natürlich auch nochmal geputzt. allerdings raged jetzt der vermieter was wir uns einbilden und er einen rechtsanwalt einschaltet. das sei ja nicht sein problem er habe rechtsschutzt. total wutentbrannt besichtigte er unsere alte wohung und meinte so kleine löcher wo mal schrauben drinnen waren müssen unbedingt zugespachtelt werden. auch eine toilette darf nicht in diesem zustand hinterlassen werden von der badewanne wolle er gar nicht sprechen. handwerker ja eine ganze garde maler müsste da anrücken um diese schäden zu beseitigen.

    ich dachte "kleinere schäden und reparaturen" müsste der vermieter selber bezahlen bzw sie fallen nicht den mieter zur last?

    tl;dr

    -wohungsübergabe
    -vermieter raged des todes möchte anwalt einschalten (wegen 2 kleine löcher in der wand und 2 klebestreifen an der decke)
    -wie sollten wir vorgehen?

    schonmal danke im vorraus :)


    #2
    Zitat von besteslebens


    ich dachte "kleinere schäden und reparaturen" müsste der vermieter selber bezahlen bzw sie fallen nicht den mieter zur last?
    Also ich kenns aus jedem Mietvertrag bisher so, dass die eben genau zur Last des Mieters fallen, nicht zu der des Vermieters. Löcher etc gehören eigtl in der Tat zugespachtelt meiner Meinung nach.

    Bin jetz aber keine Instanz in Mietverträgen, ist halt nur so wie ich es kennengelernt habe

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      #3
      wohnt ihr zufällig in Trier? :P

      Bei uns im Mietvertrag steht, dass man kleinere Reparaturen erst ab einer Höhe von mehr als 77€ mit bezahlen muss und dann auch nur, wenn das nicht öfter in einem Jahr vor kommt und innerhalb dieses Zeitraums 154€ übersteigt.

      Wenn es nur kleine Löcher sind (vom Bohren nehme ich an?) dann könnt ihr die doch mit Spachtelmasse stopfen und die Klebestreifen? Wegmachen wenn er sich so darüber aufregt? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er euch da was kann - wenn ihr die Auflagen im Mietvertrag so erfüllt habt. Selbst "weiss streichen" bedeutet lediglich, dass die Wand hell gestrichen werden muss und das auch nur, wenn sie wirklich dreckig oder vergraut ist oder ihr was an die Wand gemalt habt.

      So hat uns das die Dame damals beim Mieterschutzbund erzählt

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        #4
        Das man die Löcher an den Wänden vor dem Streichen zugipst wenn auszieht versteht sich doch von selbst?!! Oder habt ihr einfach über die Schrauben und Nägel drüber gemalt?

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          #5
          Zitat von manuss
          wohnt ihr zufällig in Trier? :P

          Bei uns im Mietvertrag steht, dass man kleinere Reparaturen erst ab einer Höhe von mehr als 77€ mit bezahlen muss und dann auch nur, wenn das nicht öfter in einem Jahr vor kommt und innerhalb dieses Zeitraums 154€ übersteigt.
          Ok irgendwie habe ich dann wohl genau gegenteilige Mietverträge. Bei mir ist bis zu einem Betrag X das selber zu zahlen, bei Summe > X ist dieser Betrag X fällig, der Rest ist Vermietersache (je nachdem jedoch um was es geht)...vllt sollte ich nochmal meinen Vertrag durchlesen

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            #6
            Zitat von stFUH
            Das man die Löcher an den Wänden vor dem Streichen zugipst wenn auszieht versteht sich doch von selbst?!! Oder habt ihr einfach über die Schrauben und Nägel drüber gemalt?
            nein da waren eben kleine schrauben drin (durchmesser 1-2mm) und klar haben wir einfach gestrichen über das haben wir auch garnicht nachgedacht muss ich gestehen. das sowas gleich so ein harter weltuntergang ist :D ...

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              #7
              Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird...

              Warten, würde mir keine Gedanken machen, dass fällt meiner Meinung unter die normale Abnutzung bei Gebrauch.

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                #8
                Zitat von Kaiserlich
                Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird...

                Warten, würde mir keine Gedanken machen, das fällt meiner Meinung unter die normale Abnutzung bei Gebrauch.
                das dachte ich mir auch haben dort schließlich 4 jahre gewohnt! hab eben nur angst das der handwerker und ne putzkolonne anrücken lässt und wir dann ne saftige rechnung bekommen?!

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                  #9
                  Zitat von sani
                  Ok irgendwie habe ich dann wohl genau gegenteilige Mietverträge. Bei mir ist bis zu einem Betrag X das selber zu zahlen, bei Summe > X ist dieser Betrag X fällig, der Rest ist Vermietersache (je nachdem jedoch um was es geht)...vllt sollte ich nochmal meinen Vertrag durchlesen
                  Hab mich verlesen, da steht der Mieter muss das bis 77€ übernehmen. My Bad :)

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                    #10
                    Kann er machen, wird aber auf den Kosten sitzen bleiben.

                    Also wäre ich der Situation würde ich beim Mieterbund eben mal druch rufen und/oder ggf. nen Makler fragen, dann haste zumindest ne Aussage von ner Fachkraft. Prinzipiell kann er mir aber schicken was er will, auf welcher Rechtsgrundlage das ganze beruht ist dann ein andere Schuh, den er mir erst mal anziehen darf ;)


                    PS: das nächste mal einfach dick drüber Streichen oder wirklich kurz Spachtel aus der Tube rein drücken, hätte ich jetzt auch gemacht und würde ich mir von meinen Mietern auch so wünschen, aber in der heutigen Zeit muss man schon froh sein wenn noch alles drin ist und eben nur die normal Abnutzung vorliegt. Das Recht ist eindeutig auf seitens des Mieters, leider... bzw. teilweise auch gut so.

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                      #11
                      Zitat von besteslebens
                      Zitat von stFUH
                      Das man die Löcher an den Wänden vor dem Streichen zugipst wenn auszieht versteht sich doch von selbst?!! Oder habt ihr einfach über die Schrauben und Nägel drüber gemalt?
                      nein da waren eben kleine schrauben drin (durchmesser 1-2mm) und klar haben wir einfach gestrichen über das haben wir auch garnicht nachgedacht muss ich gestehen. das sowas gleich so ein harter weltuntergang ist :D ...
                      würde mich auch ankotzen. für euch wäre der aufwand verschwindend gering gewesen und er darf jetzt alles zuspachteln + noch mal streichen.

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                        #12
                        Quatsch, Tubenspachtel rein gedrückt und kurz mim Pinsel drüber, dass passt dann schon. Die Farbe ist ja "neu" daher wirst du keinen unterschied sehen.

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                          #13
                          Zitat von Kaiserlich
                          Quatsch, Tubenspachtel rein gedrückt und kurz mim Pinsel drüber, dass passt dann schon. Die Farbe ist ja "neu" daher wirst du keinen unterschied sehen.
                          lol danke :D

                          also die kleinen löcher und die klebestreifen werde ich ihm noch beseitigen. ich seh aber auch nicht ein das ich ihm da seine ganze wohung renoviere...

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                            #14
                            darf ich mich hier auch einschalten - hab au probs atm.
                            wir haben unsre bude au abgegeben und ham jez probleme weil wir schimmel in den dachfenstern haben am holz unten. jedoch war bei einzug schon holz abgesplittert am besagten stellen bzw auch feuchtigkeitsstellen, was auch in der mietübernahme festgehalten wurde.
                            jez bei auszug wurde eingetragen schimmel, was echt nich unser fail is, weil des echt an den fenstern liegt - die wollten jez ne firma beauftragen, die das untersucht un das wohl in rechnung stellen.

                            quasi schimmel war anfangs schon ausgeprägt, ist jez stärker geworden. (logischerweise - trotz täglichen lüftens)
                            die ham uns also mehr oder weniger übern tisch gezogen, bzw wir waren nicht schlau genug und haben bei der erstübergabe nicht aufgepasst. ebenso eine stelle im bad. zw dusche & wanne 2cm spalt - der vorher schimmlig war, was die genau wissen, aber halt nich eingetragen wurde... da kann man nichts machen right?

                            wir waren wohl einfach zu dumm :/

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                              #15
                              Instandhaltung zahlt der Vermieter.Anfallende Kosten sind von Mieter durch die Miete grundsaetzlich bezahlt. Zum Thema Kleinreparaturen, ist vertraglich geregelt, max 90 €, Hoechstbetrag fuer ein Jahr, 8% der Jahresnettomiete.

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