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3 Woche ist bei uns auch kein Problem. Hab schon 4 ohne gemecker durchgehen sehen. Mit rübernehmen können wir eig nur max 4 Tage.
Das mit den 4 Tagen ist aber dreist, eigentlich ist es bei uns egal wie viel Tage wir mitrübernehmen. Habe für dieses jahr 10 Tage mitgenommen, ich muss sie halt bloß bis August los werden, sonst werden sie Ersatzlos gestrichen.
Ist doch mitlerweile zunehmend üblicher, dass Unternehmen hier auf seine Mitarbeiter zugehen. Gibt da auch Modelle, dass der Mitarbeiter im sukzessive weniger Gehalt bekommt und dann in den x Monaten die er Urlaub macht dieses "angesparte" Gehalt in den Monaten bekommt. Oder eben die ganze Zeit unbezahlt. Wird es in Zukunft auch immer häufiger geben, Mitarbeiter wollen eben Heutzutage mehr selbst bestimmen und mehr Freiheiten.
3 Woche ist bei uns auch kein Problem. Hab schon 4 ohne gemecker durchgehen sehen. Mit rübernehmen können wir eig nur max 4 Tage.
Das mit den 4 Tagen ist aber dreist, eigentlich ist es bei uns egal wie viel Tage wir mitrübernehmen. Habe für dieses jahr 10 Tage mitgenommen, ich muss sie halt bloß bis August los werden, sonst werden sie Ersatzlos gestrichen.
Und ich bis 31.3. :D max. 4 steht drin. ICH bekomme keinen Ärger wenns mehr werden, sondern mein Chef :D Ausnahmeregelungen gibs aber. Der Normalfall ist 4 Tage. Glaube steht sogar im Tarifvertrag (?) drin oder so.
(rest)urlaub muss bis 31.3 (bzw ab 1.4) gewährt und genommen werden, ist gesetzlich verankert.
Zitat von § 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Ist doch mitlerweile zunehmend üblicher, dass Unternehmen hier auf seine Mitarbeiter zugehen. Gibt da auch Modelle, dass der Mitarbeiter im sukzessive weniger Gehalt bekommt und dann in den x Monaten die er Urlaub macht dieses "angesparte" Gehalt in den Monaten bekommt. Oder eben die ganze Zeit unbezahlt. Wird es in Zukunft auch immer häufiger geben, Mitarbeiter wollen eben Heutzutage mehr selbst bestimmen und mehr Freiheiten.
jup, ist ja auch sinnvoll, sofern es mit der auftragslage des unternehmens vereinbar ist.
das gleiche gilt für urlaubssperre während der probezeit. hat das unternehmen auch nichts von, wenn abzusehen ist, dass das arbeitsverhältnis über die probezeit hinaus bestehen bleibt, daher werden i.d.r. auch urlaubstage innerhalb der probezeit gewährt...
(rest)urlaub muss bis 31.3 (bzw ab 1.4) gewährt und genommen werden, ist gesetzlich verankert.
Zitat von § 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Tja dann habe ich es gut, unserer muss bis zum 31.08. immer verbraten werden :D
haha, wollte den link auch grad posten.
das ist so wahr, und gilt auch im übertragenen sinne durchaus für nicht administratoren, sondern alle anderen arbeitnehmer.
auch als ebrater kann man da ne menge von machen, wenn man die dort beschriebenen tätigkeiten auf seine eigenen ummünzt. :)
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