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teh "arbeitstag langeweile" thread #2

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    Zitat von e N t e
    bei uns ist das maximum trotzdem 3 wochen am stück und selbst da wird man schon schief angeschaut :( ssb
    Zitat von pin
    same h3r3, wobei eher max 2w akzeptiert werden -.-
    Das ist natürlich heftig, bei uns eigentlich kein Problem. Werde auch dieses Jahr wieder für 3 Wochen in Urlaub gehen.

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      3 Woche ist bei uns auch kein Problem. Hab schon 4 ohne gemecker durchgehen sehen. Mit rübernehmen können wir eig nur max 4 Tage.

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        deswegen dem Chef / der GF immer schön die Rosette lecken, dann sind 11 Wochen (bei aufgespartem Urlaub / unbezahltem Urlaub) enpeh :D


        jmd. absolut willig und bockens mir meine Kalkulation zu machen? Leicht unmotiviert heute zu arbeiten :x

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          Zitat von Perry aka Ma1te
          3 Woche ist bei uns auch kein Problem. Hab schon 4 ohne gemecker durchgehen sehen. Mit rübernehmen können wir eig nur max 4 Tage.
          Das mit den 4 Tagen ist aber dreist, eigentlich ist es bei uns egal wie viel Tage wir mitrübernehmen. Habe für dieses jahr 10 Tage mitgenommen, ich muss sie halt bloß bis August los werden, sonst werden sie Ersatzlos gestrichen.

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            Ist doch mitlerweile zunehmend üblicher, dass Unternehmen hier auf seine Mitarbeiter zugehen. Gibt da auch Modelle, dass der Mitarbeiter im sukzessive weniger Gehalt bekommt und dann in den x Monaten die er Urlaub macht dieses "angesparte" Gehalt in den Monaten bekommt. Oder eben die ganze Zeit unbezahlt. Wird es in Zukunft auch immer häufiger geben, Mitarbeiter wollen eben Heutzutage mehr selbst bestimmen und mehr Freiheiten.

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              Zitat von Cooki
              Zitat von Perry aka Ma1te
              3 Woche ist bei uns auch kein Problem. Hab schon 4 ohne gemecker durchgehen sehen. Mit rübernehmen können wir eig nur max 4 Tage.
              Das mit den 4 Tagen ist aber dreist, eigentlich ist es bei uns egal wie viel Tage wir mitrübernehmen. Habe für dieses jahr 10 Tage mitgenommen, ich muss sie halt bloß bis August los werden, sonst werden sie Ersatzlos gestrichen.
              Und ich bis 31.3. :D max. 4 steht drin. ICH bekomme keinen Ärger wenns mehr werden, sondern mein Chef :D Ausnahmeregelungen gibs aber. Der Normalfall ist 4 Tage. Glaube steht sogar im Tarifvertrag (?) drin oder so.

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                (rest)urlaub muss bis 31.3 (bzw ab 1.4) gewährt und genommen werden, ist gesetzlich verankert.

                Zitat von § 7
                Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
                (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

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                  Zitat von reudigekatze
                  Ist doch mitlerweile zunehmend üblicher, dass Unternehmen hier auf seine Mitarbeiter zugehen. Gibt da auch Modelle, dass der Mitarbeiter im sukzessive weniger Gehalt bekommt und dann in den x Monaten die er Urlaub macht dieses "angesparte" Gehalt in den Monaten bekommt. Oder eben die ganze Zeit unbezahlt. Wird es in Zukunft auch immer häufiger geben, Mitarbeiter wollen eben Heutzutage mehr selbst bestimmen und mehr Freiheiten.
                  jup, ist ja auch sinnvoll, sofern es mit der auftragslage des unternehmens vereinbar ist.

                  das gleiche gilt für urlaubssperre während der probezeit. hat das unternehmen auch nichts von, wenn abzusehen ist, dass das arbeitsverhältnis über die probezeit hinaus bestehen bleibt, daher werden i.d.r. auch urlaubstage innerhalb der probezeit gewährt...

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                    Zitat von pin
                    (rest)urlaub muss bis 31.3 (bzw ab 1.4) gewährt und genommen werden, ist gesetzlich verankert.

                    Zitat von § 7
                    Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
                    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
                    Tja dann habe ich es gut, unserer muss bis zum 31.08. immer verbraten werden :D

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                      ich kann meine Urlaubstage von 2013 (habe übrigens auch 10 Stück mit nach 2014 genommen) bis zum 31.12.2014 nehmen :cool: :p

                      ist aber auch erst seit diesem Jahr neu!

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                        Rebuy gesehen. Nexus 5 gesucht, weil luv. 450€. Close.

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                          ich hab soo langeweile..was soll ich denn bitte machen ? Im Internet gibt es NICHTS....

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                            Zitat von ViljO
                            ich hab soo langeweile..was soll ich denn bitte machen ? Im Internet gibt es NICHTS....
                            http://www.administrator.de/wissen/was-zu-tun-ist-wenn-nichts-zu-tun-ist-tipps-f%C3%BCr-gelangweilte-und-abwechslungsbed%C3%BCrftige-administratoren-37808.html

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                              haha, wollte den link auch grad posten.
                              das ist so wahr, und gilt auch im übertragenen sinne durchaus für nicht administratoren, sondern alle anderen arbeitnehmer.
                              auch als ebrater kann man da ne menge von machen, wenn man die dort beschriebenen tätigkeiten auf seine eigenen ummünzt. :)

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                                Wissen aneignen, Programme kennen lernen - hat halt auch wieder was mit Arbeit zu tun ^^

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