würde mir btw überlegen, mich rechtlich beraten zu lassen und dann ein gespräch mit der frau zu suchen um ihr die rechtliche sachlage klarzumachen und dich daraufhin gezwungen sehen sie zu bitten, den eintrag wieder entfernen zu lassen..
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teh "arbeitstag langeweile" thread #2
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Was meint ihr?Zitat von Gamestar.deCall of Duty: Ghosts - Absatz laut Analysten um bis zu 25 Prozent geringer als bei Black Ops 2
Laut einigen Analysten ist der Absatz des Shooters Call of Duty: Ghosts um 25 Prozent geringer als noch beim Vorgänger Call of Duty: Black Ops 2. Daran ist angeblich nicht nur der Generationswechsel bei den Konsolen verantwortlich.
Gutes Zeichen, dass die Kunden EA´s mangelnde Innovation mit der entsprechenden Rechnung quittieren oder befürchtet ihr EA wird es nun so machen wie damals bei Need for Speed als es sich nicht mehr verkauft hat?
Tenor war damals: Die Leute stehen nicht mehr auf Rennspiele also stellen wir NfS ein!
Spoiler:Mir ist schon bewusst, dass CoD sich weiterhin gut verkauft, Ghost war im Nov 13 das meistverkaufte Spiel, trotzdem finde ich ein Einbruch von 25% im Vergleich zum Vorgänger sehr heftig
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Bazo0
was habtn ihr für ne larrywirtschaft.
bei uns geht jeder dreck durchn personalrat und es gibt teilweise leute die 2012 ausgelernt haben und immernoch auf ne EG 5 hängen weil sie keine bestellen kommen haben.
man wartet halt immer bis was ausgeschrieben wird und dann gehts rauf wie die aasgeier.
hab das glück das meine stelle auf der ich mich befinde wohl umgewandelt wird und dann bleibt mir das erspart.
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Es kann sein, dass ich hier gefählriches Halbwissen habe.
Der Personalrat segnet das ganze nur ab, mehr nicht.
Der Stadtrat in Zusammenarbeit mit der Kommune erarbeitet einen Stellenplan.
Aber im Endeffekt schlägt die Ausbildungsleiterin die 14 Azubis vor, welche auf welche Stelle gesetzt werden sollen.
Spoiler:Und mal ernsthaft, ich glaube nicht, dass ein Stadtratmitglied sich von 14 Azubis die Bewertungen/Arbeiten durchliest und vergleicht und dann prüft ob das so in Ordnung geht was im Personalamt gearbeitet wurde.
Die Segnen das einfach nur ab
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Ich gehe euch bestimmt langsam auf den Sack, aaaber ich muss mal wieder kotzen: Zurzeit sieht jeder Tag so aus, dass ich 6.30 aufstehen, arbeiten gehe, um 17 Uhr von der Arbeit gehe und entweder in der Hochschule oder Zuhause bis 22.30 Uhr programmiere oder sonst was für Projekte mache. Trotz des Aufwandes komm ich kaum hinterher. Bin so frustriert und das lähmt auch irgendwie. :-/
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Was würde mein Vater jz sagen:Zitat von reudigekatzeIch gehe euch bestimmt langsam auf den Sack, aaaber ich muss mal wieder kotzen: Zurzeit sieht jeder Tag so aus, dass ich 6.30 aufstehen, arbeiten gehe, um 17 Uhr von der Arbeit gehe und entweder in der Hochschule oder Zuhause bis 22.30 Uhr programmiere oder sonst was für Projekte mache. Trotz des Aufwandes komm ich kaum hinterher. Bin so frustriert und das lähmt auch irgendwie. :-/
Junge ,ich hab damals jeden Tag gearbeitet, danach mein Abitur in der Abendschule nachgeholt und deine Schwester kam grad zu Welt.
Es ist eine schwierige Zeit aber die geht auch vorbei
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doch, ich aber ;)Zitat von WSKonFireDa wäre ich mir gar nicht mal so sicher. Es darf wohl ins Postfach geschaut werden und Nachrichten mit Betreff angeschaut. Aber lesen glaube ich nicht.Zitat von pinnein.
wenn private nutzung explizit verboten wird, dürfen alle mails gelesen werden, da sie als geschäftlich gelten.
wenn eine private nutzung ausdrücklich verboten wurde. gilt obv genauso zweckgebunden wie alles andere im sinne des datenschutzes.
beispielquelle
1. Verbot der privaten Nutzung
Gestattet ein Arbeitgeber die Nutzung eines personalisierten dienstlichen E-Mail-
Accounts (z.B. [email protected]) und des Internets aus-
schließlich zu dienstlichen Zwecken, ist er nicht Anbieter im Sinne des Telekommu-
nikations- und Telemedienrechts. Die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung
von Daten über das Nutzungsverhalten der Beschäftigten richtet sich nach den je-
weils einschlägigen, am Erforderlichkeitsmaßstab orientierten Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
Das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) gilt insoweit nicht.
Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen grundsätzlich das Recht, stichprobenweise zu
überprüfen, ob das Surfen bzw. Versenden von E-Mails durch die Beschäftigten dienstlicher Natur ist. Von ein- und ausgehenden dienstlichen E-Mails seiner Beschäftigten darf der Arbeitgeber im selben Maße Kenntnis nehmen wie von deren übrigem dienstlichen Schriftverkehr. So könnte der Vorgesetzte verfügen, dass ihm seine Mitarbeiter jede ein- oder ausgehende E-Mail einzeln zur Kenntnis zuleiten.
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