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Rechtsfrage - Eventim - Meinungen

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    Rechtsfrage - Eventim - Meinungen

    Hallo liebe RM-Rechtsexperten,

    folgendes Szenario. Es wurden Karten über Eventim gekauft für ein Konzert, am Sonntag den 16.
    Zusätzlich wurde ein Hotel für 2 Übernachtungen gebucht.

    Eventim gibt diese Woche bekannt, dass die Veranstaltung ausfällt bzw. verschoben wird.
    Der eigtl. Veranstalter hat dies bereits Mitte Mai auf seiner HP getan. ( leider erst auf eventim gelesen )

    Hotel kann nur 14 Tage vorher kostenlos storniert werden, ergo zu spät 80% der Kosten werden einbehalten.

    Schon sämtliche AGB´s durchgelesen.

    Wollte dennoch eure Meinung hören, ob es möglich ist Kosten erstattet zu bekommen.
    Sehe sowieso keine großen Chancen, aber vielleicht hat hier jemand Tipps.

    Danke.

    #2
    War letztens im Kino, Stirb Langsam, nach 15min ohne Ton wurde der Film dann abgebrochen. Ich hab gesagt, ok, dann möcht ich die Karte umtauschen gegen Geld, der Film funktioniert ja scheinbar nicht. Die meinen NP. Ich meinte, ich möchte Popcorn und Cola zurückgeben weil ich das offensichtlich nur in Zusammenhang mit dem Film gekauft habe. Kein Geld zurück, genau wie für das kinoeigene Parkhaus. Danach hab ich kurz bissel gelesen ob das alles so korrekt ist, man hat scheinbar keinen Anspruch, selbst wenn die Dinge vom gleichen Typen verkauft werden und es offensichtlich nen direkten Zusammenhang gibt.

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      #3
      würde dann einfach trotzdem hinfahren anstatt 80% umsonst auszugeben
      welche stadt ist es denn?

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        #4
        Die Frage wird wahrscheinlich sein ob du das Hotel ebenfalls über Eventim (falls die sowas machen, Bündelangebot z.B,) gebucht hast. Falls nicht wirst wohl auf den Kosten für das Hotel sitzenbleiben.
        Wenn die Anfahrt aber mit keinen größeren Kosten verbunden ist, lieber dann die 2 Übernachtungen nutzen, besser als soviel "umsonst" auszugeben.

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          #5
          Hotel wurde unabhängig gebucht. Fahren dann trotzdem hin. 80% muss man ja nicht verschenken :)

          Aber dachte vielleicht, dass es eine Möglichkeit gibt. Aber die haben sich in Ihren AGBs schon genug abgesichert :)

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            #6
            Unabhängig von der Rechtslage kannst du das Hotel ja mal fragen, ob die es umbuchen würden.

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              #7
              Zitat von Duke
              War letztens im Kino, Stirb Langsam, nach 15min ohne Ton wurde der Film dann abgebrochen. Ich hab gesagt, ok, dann möcht ich die Karte umtauschen gegen Geld, der Film funktioniert ja scheinbar nicht. Die meinen NP. Ich meinte, ich möchte Popcorn und Cola zurückgeben weil ich das offensichtlich nur in Zusammenhang mit dem Film gekauft habe. Kein Geld zurück, genau wie für das kinoeigene Parkhaus. Danach hab ich kurz bissel gelesen ob das alles so korrekt ist, man hat scheinbar keinen Anspruch, selbst wenn die Dinge vom gleichen Typen verkauft werden und es offensichtlich nen direkten Zusammenhang gibt.
              Du bezahlst für einen Kinofilm, mit dem Sinn ihn dir anzuschauen. Leistung kann nicht erbracht werden -> Geld zurück.
              Du bezahlst für Popcorn und Getränk -> Leistung wird erfüllt und von dir in Anspruch genommen. Ob du es während, nach, oder vor dem Film isst, bleibt dir überlassen und wird dementsprechend logischerweise ja nicht erstattet. Ist außerdem keine Sache die du dir kaufen MUSST, um einen Film anzuschauen.

              Dasselbe ist ja mit dem Hotel, es wurde unabhängig von der eigentlichen Sache gebucht und die berufen sich halt auf ihr Stornierrecht. Ihr könntet zwar schauen ob es sich umbuchen lässt, aber so kurzfristig werden die es entweder nicht zulassen oder Geld dafür verlangen.

              Außerdem für ein Konzert 2 Übernachtungen? Wäre mir ehrlich gesagt nicht die Mühe wert das sausen zu lassen, da ihr anscheinend eh mehr vorhattet in der Stadt.

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                #8
                Zitat von bReed
                Unabhängig von der Rechtslage kannst du das Hotel ja mal fragen, ob die es umbuchen würden.
                eben, hast du das schon probiert? außer natürlich das konzert fällt komplett aus

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                  #9
                  Hast du die Karten gekauft nachdem bekannt war, dass das Konzert ausfällt oder davor?
                  Warum fällt das Konzert aus?

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                    #10
                    mich interessiert ja jetzt schon von wem und in welcher stadt das konzert ist.


                    auf den kosten bleibste sitzen, du kannst die übernachtungen ja noch wahrnehmen

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                      #11
                      Dass das Hotel hier nicht mit sich reden lässt ist imo selbstverständlich, ich würde mal versuchen mich an eventim zu wenden. Ich mein, du hast die Karte schon vorher bezahlt und quasi damit einen Anspruch auf den Besuch/die Gültigkeit gehabt. Jetzt kann Eventim natürlich nichts dafür, wenn das Event ausfällt, insbesondere wenn es dann kurzfristig aufgrund von Wetterbestimmungen oder so ist. Aber in diesem Fall stand es ja schon relativ lange fest und Eventim hat im Endeffekt einfach versäumt dir rechtzeitig bescheid zu sagen. Eventim muss aber durchaus damit rechnen, dass Kunden Übernachtungen in der Region o.Ä. für diese Veranstaltung buchen und sollte damit, in meinen Augen, verpflichtet sein den Eventim-Kunden frühstmöglichst (oder zumindest in einer "angemessenen Frist", 14 Tage würde ich grade in diesem Falle schon als minimum erachten) über etwaige Veränderungen zu informieren.

                      Wenn sie das eben versäumen und du dann deine Reservierung o.Ä. nicht mehr stornieren kannst solltest du in meinen Augen schon einen Anspruch auf die zumindest teilhafte Erstattung der Kosten haben, vorausgesetzt du schickst Eventim natürlich die ganzen nötigen Unterlagen (Bestätigung über ursprüngliche Buchung + "quittung" über die erhöhten Storno Gebühren).

                      Das ist jetzt aber alles nur absolutes Halbwissen von jemandem der mit der Materie so gar nicht vertraut ist.
                      E: Jetzt extra zum Hotel zu fahren und da noch mehr geld+zeit zu verschwenden halte ich für schwachsinnig.

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                        #12
                        Konzertkarten wurden vorher gebucht. Hotel hat das Angebot gemacht, falls Konzert in der gleichen Stadt ist nur zu einem anderen Termin gibt es die 80% "zurück".

                        Geht um meine Eltern, die in Bayreuth auf ein Konzert von Bocelli wollten.

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                          #13
                          Zitat von Duke
                          War letztens im Kino, Stirb Langsam, nach 15min ohne Ton wurde der Film dann abgebrochen. Ich hab gesagt, ok, dann möcht ich die Karte umtauschen gegen Geld, der Film funktioniert ja scheinbar nicht. Die meinen NP. Ich meinte, ich möchte Popcorn und Cola zurückgeben weil ich das offensichtlich nur in Zusammenhang mit dem Film gekauft habe. Kein Geld zurück, genau wie für das kinoeigene Parkhaus. Danach hab ich kurz bissel gelesen ob das alles so korrekt ist, man hat scheinbar keinen Anspruch, selbst wenn die Dinge vom gleichen Typen verkauft werden und es offensichtlich nen direkten Zusammenhang gibt.
                          hätte dem typen die cola über den kopf geschüttet und das popcorn im laden verteilt

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                            #14
                            Die Frage ist, ob Eventim die Änderung unverzüglich mitgeteilt bekommen hat, mMn.

                            Zitat von dr. darkneZZZZzZZZZzZZZzZZzZzZzz
                            hätte dem typen die cola über den kopf geschüttet und das popcorn im laden verteilt
                            Wäre ich der Verkäufer, hättest das gerne machen können. Wäre halt teuer geworden für dich ;)

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                              #15
                              ansich hat man gegenüber dem veranstalter anspruch auf erstattung der hotel- und fahrtkosten, wenn diese nur für das konzert gebucht wurden und der veranstalter schuld an der verschiebung ist. §284

                              da in diesem fall der veranstalter aber früh genug abgesagt hat und nur eventim so spät reagiert hat, dürfte es keine ansprüche geben.

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