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Rechtsfrage - Eventim - Meinungen

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    #16
    Zitat von DerKiLLa
    Die Frage ist, ob Eventim die Änderung unverzüglich mitgeteilt bekommen hat, mMn.

    Zitat von dr. darkneZZZZzZZZZzZZZzZZzZzZzz
    hätte dem typen die cola über den kopf geschüttet und das popcorn im laden verteilt
    Wäre ich der Verkäufer, hättest das gerne machen können. Wäre halt teuer geworden für dich ;)
    wieso?

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      #17
      Weil ich dich angezeigt hätte? Warum wohl sonst? kA was du dir erlaubst ... Als ob ich der Grund dafür wäre.

      Zitat von Monk
      ansich hat man gegenüber dem veranstalter anspruch auf erstattung der hotel- und fahrtkosten, wenn diese nur für das konzert gebucht wurden und der veranstalter schuld an der verschiebung ist. §284

      da in diesem fall der veranstalter aber früh genug abgesagt hat und nur eventim so spät reagiert hat, dürfte es keine ansprüche geben.
      Klingt plausibel ;)

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        #18
        anzeige mit welchen grund? (war gemein zu mir?)

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          #19
          Wende dich am besten an die hauseigene Rechtsabteilung von readmore a.k.a. Anwaltsgruppe. Was nickname sagt, geht mMn so halb in die richtige Richtung.

          Deine Eltern haben mit eventim einen Vertrag über den Kauf eines Rechts abgeschlossen, nämlich das Recht zum Besuch des Konzerts. Die Tickets stellen wohl sog. Kleine Legitimationspapiere dar. Mit der Übersendung dieser hat eventim seine Leistungspflichtig erfüllt. Ob das Konzert dann tatsächlich stattfindet oder nicht, berührt eventim nicht mehr, das ist Sache des Konzertveranstalters.
          Außerdem hat eventim die Absage nicht zu vertreten. Daher wird man gegen eventim nicht viel machen können.

          Was evtl. ein Ansatzpunkt sein könnte, ist die späte Informierung durch eventim über die Absage des Konzerts (wie nickname schon erwähnte). Aber das müsste ich jetzt erst nachlesen und da fehlt mir leider die Zeit. Die frage, wie eigentlich Musiker, Veranstalter und eventim Zusammenhängen, interessiert mich schon brennend. Da werde ich mal nachforschen :D


          PS und das was monk sagt: §§ 631, 284 BGB, was aber am vertretenmüssen scheitern wird.

          Monk was sagst du zu folgender Überlegung: Anspruch gegen eventim wegen Verletzung einer Leistungsbezogenen Nebenpflicht aus §§ 453 I, 280 I, 241 II wegen der ggf. zuspäten Informstion über die Absage?

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            #20
            Zitat von dr. darkneZZZZzZZZZzZZZzZZzZzZzz
            anzeige mit welchen grund? (war gemein zu mir?)
            Körperverletzung und Sachbeschädigung.

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