Sollte der Fahrerflüchtige ermittelt werden dann nimm dir nen Anwalt, der wird das schon so darstellen das möglichst viel dabei rumkommt, ich würde mich da auch nochmal durchchecken lassen, evtl. wurde was übersehen. Wieviel dass dann neben dem Fahrrad wird, keine Ahnung. Ich denk mal ggf. im mittleren dreistelligen Bereich ggf. bisschen mehr.
Was daran assozial sein soll Schmerzensgeld einzufordern, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht, die Summen sind eh ziemlich gering und hier trifft es definitv den Richtigen der froh sein kann, dass nicht mehr passiert ist.
@ domi: Die Schuldfrage ist bei Führen eines PKWs erst einmal völlig irrelevant, der Fahrer haftet hier immer mindestens zu 50% (selbst bei Schuldlosigkeit) alleine schon aufgrund des § 7 I StVG (Gefährdungshaftung).
Was daran assozial sein soll Schmerzensgeld einzufordern, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht, die Summen sind eh ziemlich gering und hier trifft es definitv den Richtigen der froh sein kann, dass nicht mehr passiert ist.
@ domi: Die Schuldfrage ist bei Führen eines PKWs erst einmal völlig irrelevant, der Fahrer haftet hier immer mindestens zu 50% (selbst bei Schuldlosigkeit) alleine schon aufgrund des § 7 I StVG (Gefährdungshaftung).

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