einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
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Öhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.Zitat von Kanteeinwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
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Du hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5 und Bestechlichkeit.Zitat von f l e X Q ZÖhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.Zitat von Kanteeinwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
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einfach stadt und ortsteil rm nennen, irgendwer wird sich finden der mal eben nachschauen kann...
alternativ die von kante vorgeschlagenene methode, ein trauerspiel dass so etwas möglich ist. mit sicherheit nur, um geld durch adresshändler einzunehmen :(
Eine einfache Auskunft[4] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 21 Abs. 1 MRRG) sowie bedingt auch Geburtsdaten (§ 22 Abs. 2 MRRG) einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
Die Form der Melderegisterauskunft ist im Gesetz nicht festgelegt. Sie kann von der Meldebehörde schriftlich, mündlich und ausnahmsweise auch fernmündlich erteilt werden.[6] Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Auskunftsgebühr ca. 7 Euro, schwankt aber von Kommune zu Kommune zwischen 2,50 und 25,00 Euro pro Anfrage, je nach dem Aufwand für die Auskunft (Archivermittlung, örtliche Ermittlung etc.). Um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden. In der Regel sind hierfür Angaben zu Vor- und Nachname sowie zur Anschrift und/oder zum Geburtsdatum der gesuchten Person notwendig. Sind diese nicht bekannt, so genügt es, dass die Meldebehörde mit den Angaben des Antragstellers den Betroffenen eindeutig bestimmen kann.qleider kein witz :(Zitat von daXtaRDu hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5 und Bestechlichkeit.
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Zitat von daXtaRDu hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5 und Bestechlichkeit.Zitat von f l e X Q ZÖhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.Zitat von Kanteeinwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
Eine einfache Melderegisterauskunft mit seinen vorhandenen Daten könnte das Einwohnermeldeamt ausgeben für paar Euro.
Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
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woher beziehst du deine informationen? zumindest in wiki ist nichts über auskunftssperre erwähnt, und zumindest dort steht, dass man einer auskunft auch nicht (vor allem nicht generell) widersprechen kann. dieses recht für die betroffenen fordert lediglich der BfDIZitat von WSKonFireEs sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
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Ich behaupte mal, dass du als Privatperson nicht einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und Daten über irgendeine Person einholen kannst.Zitat von WSKonFireZitat von daXtaRDu hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5 und Bestechlichkeit.Zitat von f l e X Q ZÖhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.Zitat von Kanteeinwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
Eine einfache Melderegisterauskunft mit seinen vorhandenen Daten könnte das Einwohnermeldeamt ausgeben für paar Euro.
Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
Eine einfache Auskunft[4] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 21 Abs. 1 MRRG) sowie bedingt auch Geburtsdaten (§ 22 Abs. 2 MRRG) einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
Okay, jetzt bin ich überrascht :D
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Zitat von pinwoher beziehst du deine informationen? zumindest in wiki ist nichts über auskunftssperre erwähnt, und zumindest dort steht, dass man einer auskunft auch nicht (vor allem nicht generell) widersprechen kann. dieses recht für die betroffenen fordert lediglich der BfDIZitat von WSKonFireEs sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
Müsste ich zuhause nachschauen - Wenn Gefahr für Leib und Leben vorliegt kann dies beantragt werden.
Da ich im Jobcenter gearbeitet habe wurde das Amtsweit bei allen mitarbeitern (nach der Tat in Neuss) eingetragen. Man braucht da also schon eine gute Begründung. Bei Frauen nach Trennung und Aufenthalt im Frauenhaus ist dies wohl häufiger der Fall)
Wurde das mit dem Widerspruch nicht anfang des Jahres entschieden?! Bin da nicht ganz im Bilde... Sry
Edit: Mal hier nachschauen: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/leistung/33997662504
Zwar Bayerischer Gesetze unterliegend... aber in NRW ist das genauso. Habe nach anderen Bundesländern nun nicht geschaut.
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nudel -
This. Postboten kennen ihren Bezirk in der Regel auswendig und falsch adressierte Briefe kommem in den meisten Fällen zum richtigen Haushalt. Würde ich natürlich aber auch abhängig von der Wichtigkeit/Inhalt des Briefes.Zitat von VARMENDRIONBez Schriftverkehr. Wenn die Adresse stimmt, wird der Brief schon ankommen.
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Zitat von QuechuaThis. Postboten kennen ihren Bezirk in der Regel auswendig und falsch adressierte Briefe kommem in den meisten Fällen zum richtigen Haushalt. Würde ich natürlich aber auch abhängig von der Wichtigkeit/Inhalt des Briefes.Zitat von VARMENDRIONBez Schriftverkehr. Wenn die Adresse stimmt, wird der Brief schon ankommen.
ja daran hab ich auch schon gedacht.. der inhalt ist aber zu wichtig. kein risiko... :/
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