Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Name herausfinden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Kante
      einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
      Öhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.

      Kommentar


        #18
        Zitat von f l e X Q Z
        Zitat von Kante
        einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
        Öhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.
        Du hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5€ und Bestechlichkeit.

        Kommentar


          #19
          einfach stadt und ortsteil rm nennen, irgendwer wird sich finden der mal eben nachschauen kann...

          alternativ die von kante vorgeschlagenene methode, ein trauerspiel dass so etwas möglich ist. mit sicherheit nur, um geld durch adresshändler einzunehmen :(

          Eine einfache Auskunft[4] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 21 Abs. 1 MRRG) sowie bedingt auch Geburtsdaten (§ 22 Abs. 2 MRRG) einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.

          Die Form der Melderegisterauskunft ist im Gesetz nicht festgelegt. Sie kann von der Meldebehörde schriftlich, mündlich und ausnahmsweise auch fernmündlich erteilt werden.[6] Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Auskunftsgebühr ca. 7 Euro, schwankt aber von Kommune zu Kommune zwischen 2,50 und 25,00 Euro pro Anfrage, je nach dem Aufwand für die Auskunft (Archivermittlung, örtliche Ermittlung etc.). Um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden. In der Regel sind hierfür Angaben zu Vor- und Nachname sowie zur Anschrift und/oder zum Geburtsdatum der gesuchten Person notwendig. Sind diese nicht bekannt, so genügt es, dass die Meldebehörde mit den Angaben des Antragstellers den Betroffenen eindeutig bestimmen kann.q
          Zitat von daXtaR
          Du hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5€ und Bestechlichkeit.
          leider kein witz :(

          Kommentar


            #20
            Zitat von daXtaR
            Zitat von f l e X Q Z
            Zitat von Kante
            einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
            Öhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.
            Du hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5€ und Bestechlichkeit.

            Eine einfache Melderegisterauskunft mit seinen vorhandenen Daten könnte das Einwohnermeldeamt ausgeben für paar Euro.
            Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.

            Kommentar


              #21
              Zitat von WSKonFire
              Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
              woher beziehst du deine informationen? zumindest in wiki ist nichts über auskunftssperre erwähnt, und zumindest dort steht, dass man einer auskunft auch nicht (vor allem nicht generell) widersprechen kann. dieses recht für die betroffenen fordert lediglich der BfDI

              Kommentar


                #22
                Zitat von WSKonFire
                Zitat von daXtaR
                Zitat von f l e X Q Z
                Zitat von Kante
                einwohnermeldeamt, daten die du bereits hast angeben, 5 euro zahlen und fertig.
                Öhm, bin mir nicht sicher, ob du dort als Privatperson einfach so Daten von irgendwelchen anderen Personen bekommen kannst. Mag mich irren, aber bei unseren Datenschutzbestimmungen kann ich mir das nicht vorstellen.
                Du hast recht, er wollte aber ein Witz bringen über die 5€ und Bestechlichkeit.

                Eine einfache Melderegisterauskunft mit seinen vorhandenen Daten könnte das Einwohnermeldeamt ausgeben für paar Euro.
                Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
                Ich behaupte mal, dass du als Privatperson nicht einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und Daten über irgendeine Person einholen kannst.

                Eine einfache Auskunft[4] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 21 Abs. 1 MRRG) sowie bedingt auch Geburtsdaten (§ 22 Abs. 2 MRRG) einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.

                Okay, jetzt bin ich überrascht :D

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von pin
                  Zitat von WSKonFire
                  Es sei denn Sie hat eine Auskunftssperre (muss berechtigtes Interesse vorliegen der Person) oder der einfachen Melderegisterauskunft generell widersprochen.
                  woher beziehst du deine informationen? zumindest in wiki ist nichts über auskunftssperre erwähnt, und zumindest dort steht, dass man einer auskunft auch nicht (vor allem nicht generell) widersprechen kann. dieses recht für die betroffenen fordert lediglich der BfDI

                  Müsste ich zuhause nachschauen - Wenn Gefahr für Leib und Leben vorliegt kann dies beantragt werden.
                  Da ich im Jobcenter gearbeitet habe wurde das Amtsweit bei allen mitarbeitern (nach der Tat in Neuss) eingetragen. Man braucht da also schon eine gute Begründung. Bei Frauen nach Trennung und Aufenthalt im Frauenhaus ist dies wohl häufiger der Fall)

                  Wurde das mit dem Widerspruch nicht anfang des Jahres entschieden?! Bin da nicht ganz im Bilde... Sry

                  Edit: Mal hier nachschauen: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/leistung/33997662504
                  Zwar Bayerischer Gesetze unterliegend... aber in NRW ist das genauso. Habe nach anderen Bundesländern nun nicht geschaut.

                  Kommentar


                    #24
                    einfach gegoogled hast du ja sicher schon ne :D?

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von WSKonFire
                      ...
                      ty @, werde mich mal eingehder mit der "übermittlungssperre" befassen...

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von nudel
                        einfach gegoogled hast du ja sicher schon ne :D?

                        ja :P

                        Kommentar


                          #27
                          Bez Schriftverkehr. Wenn die Adresse stimmt, wird der Brief schon ankommen.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von pin
                            Zitat von WSKonFire
                            ...
                            ty @, werde mich mal eingehder mit der "übermittlungssperre" befassen...
                            hm... stimmt, scheint wohl nur in NRW einfach nur "Auskunftssperre" zu heißen

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von VARMENDRION
                              Bez Schriftverkehr. Wenn die Adresse stimmt, wird der Brief schon ankommen.
                              This. Postboten kennen ihren Bezirk in der Regel auswendig und falsch adressierte Briefe kommem in den meisten Fällen zum richtigen Haushalt. Würde ich natürlich aber auch abhängig von der Wichtigkeit/Inhalt des Briefes.

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Quechua
                                Zitat von VARMENDRION
                                Bez Schriftverkehr. Wenn die Adresse stimmt, wird der Brief schon ankommen.
                                This. Postboten kennen ihren Bezirk in der Regel auswendig und falsch adressierte Briefe kommem in den meisten Fällen zum richtigen Haushalt. Würde ich natürlich aber auch abhängig von der Wichtigkeit/Inhalt des Briefes.

                                ja daran hab ich auch schon gedacht.. der inhalt ist aber zu wichtig. kein risiko... :/

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X