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arbeiten als student - steuern?

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    arbeiten als student - steuern?

    hallo und guten abend ich bin es wieder, euer freddi!


    habe mal arbeit für meine semesterferien klargemacht damit ich mal wieder n bisschen kohle scheffel, muss ja in der kasse klingeln damit es auch mit den chicks klappt. aber das wisst ihr ja ohnehin schon

    meine frage:

    Ich arbeite vom 15.07. - 13.09., Montags-Freitags, 8h Schicht.
    Nen Kollege von mir meinte als Student dürfe man für "steuerfrei" max 50 Tage im Jahr arbeiten. 1 Tag mehr und man zahlt komplett Steuern usw. drauf
    Wie ist das nun bei mir, kann mir das einer, der sich da etwas besser auskennt, mal sagen?


    greetz euer freddi


    #2
    Freibetrag der Einkommensteuer liegt bei 7.664 EUR p.a. Durch Absetzbare Kosten kann man den trotz Mehrverdienst darunter bleiben. Tipps hierzu findest du bei http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,393345,00.html

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      #3
      Kommt halt drauf an, was du verdienst. Aber wirst wohl ziemlich sicher über 450 Euro liegen, d.h. du bezahlst erst mal Lohnsteuer usw. usf.. Kannst dir dann aber auch einiges wiederholen mit der Steuererklärung.

      Das mit den 50 Tagen im Jahr habe ich noch nie gehört und halte ich erst einmal für kompletten Unfug. Aber vielleicht belehrt mich ja jemand eines besseren.

      E: Würde vielleicht aktuellere Artikel als den von Mars nehmen. Soweit ich weiß, liegt der Freibetrag bei aktuell 8k Euro. Aber die wirst du, solltest du wirklich nur in dem Zeitraum arbeiten, wohl eh nicht erreichen.

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        #4
        Als Student darfste nur eine begrenzte Anzahl an Tagen arbeiten, ohne dass an Deinem Studentenstatus gezweifelt wird. Am Wochenende und in den Semesterferien ist das aber nicht ganz so problematisch. Da sollte Google klären. Davon abgesehen gilt der ganz normale Freibetrag.

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          #5
          Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt bei 8.130 € zu versteuerndes Einkommen.


          Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben!
          Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt. Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!

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            #6
            Google:

            Eine Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfällt, wenn diese Form der Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres (Januar-Dezember) keine zwei Monate oder 50 Arbeitstage überschreitet. Die Zwei-Monate-Regelung wird angewendet, wenn Sie mindestens fünf Tage in der Woche arbeiten. Sollten Sie weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, gilt die 50-Arbeitstage-Regelung. Die Höhe des Verdienstes spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung für die Sozialversicherungen keine Rolle.

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              #7
              Jau danke erstmal für die guten Antworten also habe nebenbei mal noch die Suchmaschine namens google angeschmissen und bin hier fündig geworden:

              http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/jobben/

              Arbeiten in den Semesterferien ("vorlesungsfreie Zeit")
              [...]
              Während der Semesterferien kann die Pflicht entfallen, in die staatliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen: Das gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf höchstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt ist.

              Das findet man ganz unten auf der Seite.
              Also vom 15.07. bis zum 13.09. sind es ja nicht ganz 2 Monate, dementsprechend müsste es ja laut des Artikels wohl klargehen ohne Rentenversicherung zu blechen.




              Werde mich diesbezüglich wohl nochmal an meine Steuerberaterin wenden und genau nachfragen und im Anschluss hier nochmal kund geben, was dann phase ist.


              schönen Gruß und shout geht raus! freddi

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                #8
                Arbeite in dem Puff, wie oben schon erwähnt wenn du über 450€ bekommst musste Lohnsteuer, soli und Kist abdrücken, kriegste aber über die Einkommensteuer dann wieder am Ende des Jahres,wenn du nicht über 8004€ liegst. =)
                Wenn du Sch mit Nachnamen heißt und aus meiner Nähe kommst ,bin ich für dich zuständig xD.

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                  #9
                  Zitat von Reylight
                  Arbeite in dem Puff, wie oben schon erwähnt wenn du über 450€ bekommst musste Lohnsteuer, soli und Kist abdrücken, kriegste aber über die Einkommensteuer dann wieder am Ende des Jahres,wenn du nicht über 8004€ liegst. =)
                  Wenn du Sch mit Nachnamen heißt und aus meiner Nähe kommst ,bin ich für dich zuständig xD.
                  das macht mir jetzt angst.... woher :D?

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                    #10
                    Ich kenne es so: im jahr gesamt nicht über 8000€ (genauen Betrag s.o.) und max. zwei Monate über 450€


                    bei mir wars 2012:

                    in der Vorlesungszeit 80 bzw. 210 € verdient als Hiwi für 1 bzw. 2 Tage die Woche.
                    in den Semesterferien (SoSe->WiSe) ca. 3000 € als Werkstudent für 6 Wochen mit ner 40-Stundenwoche + mass Überstunden

                    von den 3000 haben sie mir erstmal ordentlich was abgezogen mit allem pipapo

                    jetzt im März Steuererklärung gemacht und alles wieder bekommen.

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                      #11
                      Wer Ende Mai seine Steuererklärung macht darf hoffen dieses Jahr überhaupt noch einen Bescheid zu erhalten :-D
                      Je nach Stadt unterschiedlich, aber die AUssage war schon hart.

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                        #12
                        In den Semesterferien darfst du bis zu 40h arbeiten. Unter dem Semester bis zu 20. Musst als Werkstudent aber nur die Rentenvers. Und deine Krankenvers. bezahlen. Und halt die Lohnsteuer, da kommts dann drauf an wieviel du im monat bekommst. Das geht erstmal weg aber wenn du aufs jahr gesehen unter den 8.1k Euro bleibst kriegst du die lohnsteuer wieder raus. Wenn du nach abzzg von freibetrag usw. Drüber kommst dann musst halt ein bisschen steuern zahlen auf das was drüber is, auch nicht schlimm.

                        Das mit den 50h ist glaub ich ne allg. Regel auch für Nichtstudenten. Wenn du als Werkstudent angestellt wirst, sollte das nit den 20 bzw. 40 Stunden gelten. Ich muss deshalb auch immer ne immatrikulationsbesch. vorlegen in der Arbeit. Arbeite 2 Tage die Woche a 8h egl. durchgängig ob Semester oder nicht.

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