Tickets sind sog. Inhaberkarten, s. § 807 BGB und damit verkehrsfähiges Wirtschaftsgut (http://lexetius.com/2008,3425 Rn. 58). Du kannst deine Tickets also weiterverkaufen. Der Preis kann von den Vertragsparteien frei vereinbart werden.
Das gilt auch dann, wenn auf den Tickets steht, dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist. Und das gilt auch dann, wenn in den AGB des Veranstalters ein Weiterverkauf ausgeschlossen wird.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn du als gewerblicher Ticketverkäufer auftrittst, d.h. neben privaten Tickets weitere kaufst, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. In diesem Fall ist der Ausschluss des Weiterverkaufs wirksam.
Ein anderer Fall eines wirksamen Ausschlusses liegt vor, wenn Tickets personalisiert sind, d.h. das einzelne Ticket zweifelsfrei einer einzelnen Person zuzuordnen ist.
Das gilt auch dann, wenn auf den Tickets steht, dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist. Und das gilt auch dann, wenn in den AGB des Veranstalters ein Weiterverkauf ausgeschlossen wird.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn du als gewerblicher Ticketverkäufer auftrittst, d.h. neben privaten Tickets weitere kaufst, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. In diesem Fall ist der Ausschluss des Weiterverkaufs wirksam.
Ein anderer Fall eines wirksamen Ausschlusses liegt vor, wenn Tickets personalisiert sind, d.h. das einzelne Ticket zweifelsfrei einer einzelnen Person zuzuordnen ist.
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