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    #61
    Wie schon mehrmals geschrieben hast du so ziemlich alles falsch gemacht was man im Umgang mit Ämtern falsch machen kann.
    Schick sofort per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch ein und schildere den Fall. Falls du von den Leuten mit denen du telefoniert hast noch den Namen und Datum/Uhrzeit hast kannst du das gerne aufführen, sonst lass es weg da eh jeder abstreiten wird mit dir gesprochen zu haben.

    In den Brief solltest du in vernünftigem Deutsch erklären das du weder ein Fahrzeug hast oder einen Führerschein besitzt. Aktenzeichen nicht vergessen!

    Und danach befrage mal deinen Mitbewohner was er sich dabei gedacht hat, dass auf dich zu wälzen ;)

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      #62
      habe jetzt nur den startpost gelesen und sage dem TE daher einfach nur:

      lesen hilft.

      wirst schon noch irgendwie aus der nummer rauskommen ;)

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        #63
        Zitat von nemix
        [...]
        Schick sofort per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch ein und schildere den Fall. [...]
        mir wurde mal - in 'nem ganzlich anderen Fall, aber das ist ja egal - gesagt, dass ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein _null_ bringt. Zumindest nicht mehr als ein einfacher Brief. Denn der Empfänger kann den Inhalt immer bestreiten. Das Einschreiben sagt ja nur, dass irgendetwas versandt wurde. Ein Fax, dass mit 'nem Zeugen abgeschickt wurde, soll da der "Königsweg" sein.
        Kann das jemand bestätigen/widerlegen?

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          #64
          Zitat von Rocky
          ;)
          fahre dienstag persönlich hin und kläre das direkt bei der bußgeldstelle, dort haben sie ja noch die daten inklusive bild. hoffe sie raffen dann dass eine verwechslung vorlag.
          werde dann auch versuchen in erfahrung zu bringen wie es zu der verwechslung kommen konnte.
          werde dann den thread updaten...
          ich behaupte immer noch der fahrzeughalter (dein bro) hat gesagt, dass du gefahren bist.
          anders sehe ich keine chance wie man auf dich kommen sollte.
          aber wird man ja sehen

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            #65
            Zitat von ramses
            mir wurde mal - in 'nem ganzlich anderen Fall, aber das ist ja egal - gesagt, dass ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein _null_ bringt. Zumindest nicht mehr als ein einfacher Brief. Denn der Empfänger kann den Inhalt immer bestreiten. Das Einschreiben sagt ja nur, dass irgendetwas versandt wurde. Ein Fax, dass mit 'nem Zeugen abgeschickt wurde, soll da der "Königsweg" sein.
            Kann das jemand bestätigen/widerlegen?
            Du kannst auch beim eintüten einen Zeugen haben, der würde gegen deinen Fall helfen.

            Aber ein Einschreiben ist nicht immer die beste Lösung, Fax ist da schon sehr gut.

            Welche Alternativen bleiben? Neben der persönlichen Übergabe gegen Empfangsquittung (die professionelle Schuldner aber natürlich verweigern) sind die sichersten Zustellungsarten: ein Telefax mit Sendeprotokoll (das akzeptieren die Gerichte als Anscheinsbeweis) oder die Zustellung durch einen vertrauenswürdigen Boten, der später als guter Zeuge vor Gericht aussagt. Der Zeuge sollte das Schreiben also selbst in den Briefkasten des Empfängers einwerfen, dies möglichst früh am Tag, jedenfalls aber vor 16 Uhr. Dann sollte er als Erinnerungsstütze eine schriftliche Notiz anfertigen, wann, wo, wie er den Brief zugestellt hat. Noch ein Tipp: Das Originalschreiben sollte man erst in Gegenwart des Boten in den Umschlag stecken und verschließen, damit der Zeuge später auch bestätigen kann, was in dem Umschlag war. Manch ein dreister Empfänger hat nämlich vor Gericht schon behauptet, er habe nur einen leeren Umschlag oder ein weißes Blatt erhalten.

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              #66
              Anzahl Zeichen: 0
              MSG: Dein Beitrag muss aus mindestens 3 Zeichen bestehen.

              SESSION-MSG:

              Fuuuuuuuuu hard,
              also nochmal, aber in Stichpunkten und Rechtschreibung auch wayne:

              § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
              (1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.

              §48 Verwaltungsverfahrensgesetz - nicht sicher ob Polizei Spezialvorschrift hat

              Persönlich hingehen mit Bescheid - dann sehen die, dass du das nicht bist und auf Rücknahme hoffen.
              Ansonsten Verpflichtungsklage zum Erlasse des Rücknahmebescheides möglich?


              Falls darauf keine Lust, dann Versuch es so:
              Bescheid nicht erhalten, erst jetzt Pfändungsschreiben... und dann haste quasi nochmal deine Widerspruchssfrist

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                #67
                habt ja gute theorien aufgestellt ;)

                war wie angekündigt heute vor ort bei der bußgeldstelle.
                mit mahnung und führerschein etc. im gepäck

                Hier ist nun die Lösung für das Rätsel der Sphinx :

                Die Blitzerbearbeitungsstelle der Polizei hat die Adresse des Halters rausgesucht, dort wurden als anwohnende Personen mein ehemaliger Mitbewohner und ich angezeigt.
                Wir sind beides Brillenträger mit heftigem swag, aber NUR ich trage eine Brille auf dem passfoto und kollege NICHT.
                Auf dem Blitzer ist ein Brillenträger zu erkennen und dadurch wurde direkt der erste Brief an mich gesendet. In ihrem schreiben, was ein Vordruck ist, hat die Polizei dann vergessen mich als Führer anzugeben. Quasi die Bezeichnung Halter des Fahrzeugs mit Führer des Fahrzeugs auszutauschen. Dadurch kam der Fehler zustande.
                Die Begründung sieht immernoch recht schwach aus für mich aber so wurde es mir erklärt.
                Obwohl wir uns nicht wirklich ähnlich sehen und sie dann heute Beide passfotos, blitzerfoto und mein gesicht ^^ live vor ort hatten, konnten oder wollten sie keine eindeutige identifizierung durchführen.
                Dadurch wurde das Verfahren eingestellt und ich muss keinen cent bezahlen.
                Hab mich natürlich brav entschuldigt und erklärt ich hatte noch nie erfahrung mit sowas gemacht und wusste daher nix von widerruf per brief etc. .

                Hab dann daraus gelernt und so ;)

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                  #68
                  wp sir.

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                    #69
                    klasse.

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                      #70
                      und kollege muss jetzt auch nix zahlen wenns eingestellt ist?

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                        #71
                        no verfahren wie gesagt eingestellt da keine eindeutige identifizierung möglich ist trol0l0l0l0l0l0l0

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                          #72
                          und nun schön weiter rasen ohne führerschein yolo swag!

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                            #73
                            Zitat von Mic
                            und nun schön weiter rasen ohne führerschein yolo swag!
                            :D

                            Kommentar


                              #74
                              trick könnt ihr nun immer abziehen,
                              win :D

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                                #75
                                irgendwann wird er schon noch geblitzdingst

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