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to be blitzed or not to be blitzed(mad story insid

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    #31
    Würde mir auf jeden Fall alle Telefonate mit Kosten ausdrucken und aufheben, wenn du eh vor Gericht ziehst kannst du die Kosten auch gleich noch auf den Staat abwälzen.

    Mal ehrlich: wenn ich nachweisen kann, dass ich
    a) weder Auto noch
    b) einen Führerschein besitze,

    warum soll ich dann nicht denken, dass nach dem Telefonat alles geregelt ist? Ok, ich weiß natürlich immer Widerspruch einlegen, aber wenn einer das erste Mal damit zu tun hat, kann man schonmal akzeptieren, dass er einen Fehler gemacht hat und trotzdem raus ist aus der Geschichte.

    Und ohne Foto können die dir halt genau 0, jeder gehirnamputierte Richter wird wohl erkennen, dass es nicht du bist auf dem Foto :P

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      #32
      Verwarngeld, Bußgeld ... verstehe nicht was du unterscheidest?!

      Ein Bußgeldbescheid verjährt nach SPÄTESTENS 2 Jahren, normalerweise aber schon nach 3 Monaten. Gibt da aber Verjährungsunterbrechungen etc pp, aber wie gesagt, wirklich 100% Auskunft kann dir da nur ein Spezialist in dem Gebiet geben.

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        #33
        Zitat von Rocky
        hi 3jahre dauert es bis ein blitzer verjährt ist.
        aen+opfaje+cvascjkasü
        regt mich alles auf.
        hab mit bußgeldstelle telefoniert-> wurde zur polizei weitergeleitet -> wurde zu anderen polizei weitergeleitet -> zurück zur bußgeldstelle.
        (kam mir vor wie in einem der asterix&obelix filme in dem haus des wahnsinns)

        hab ne akteneinsicht angefordert und werd nähsten dienstag hinfahren. die sachbearbeiterin guckt heute rein und meldet sich dann nochmal bei mir.
        lustig ist wie die eigentliche stelle die den blitzer aufgenommen hat mich tatsächlich als halter eingetragen hat ABER mittlerweile keine einsicht auf foto etc. bekommt.
        das kann nur noch die bußgeldstelle die mich 3mal abgewimmelt hat bis ich bei der cheffin angerufen habe .
        im endeffekt sind die telefonkosten höher als das bußgeld.
        mittlerweile ist es auch nicht mehr so einfach, den bro bezahlen zu lassen. verwarngeld wird dann wieder gelöscht in flensburg aber bußgeld bleibt vermerkt, würd gerne meine saubere akte beibehalten und wie gesagt es geht ums prinzip... bing bang boom


        falls alles nichts hilft werde ich natürlich klagen bis zum obersten gerichtshof in den haag und alle bürokraten anklagen wegen verbrechen gegen die menschlichkeit ;)
        das is so nicht ganz richtig. wenn man nach der tat(geblitzt) ,3 monate keinen Bescheid kriegt, dann ist dieser verjährt. 3 Jahre wäre ja ein wenig viel für son käse.

        schon oft glück gehabt :)

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          #34
          Einfach immer schriftlich Einspruch einlegen. Nimm das für die Zukunft mit :)

          Und zu der aktuellen Geschichte: Viel Glück, Bro!

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            #35
            Zitat von Rocky
            mh mitbewohner kann ausgeschlossen werden, da er dickster bro ist. dazu weiß er dass es zu nix führen würd da ich keinen führerschein habe. außerdem ist seine dicke nase direkt aufm bild :X
            also schon mysteriöse sache das ganze ...
            Ich versteh leider immernoch nicht, wie sie auf dich gekommen sein sollen. Raffe deinen Kommentar diesbezüglich ebenfalls nicht (bürokratie i like). Wenn es dein dickster bro also so nicht angegeben hat, dann sehe ich keine Möglichkeit, wie sie auf dich kommen.

            Oder denkst du, die haben da Häuschen aufgebaut mit kleinen Wohnung und wollten die Karte deines Freundes aus der Miniatur-Wohnung rausziehen und haben ausversehen deine gezogen?

            Warum nicht einfach am Anfang einen kurzen Brief geschrieben, dass du weder der Halter, noch der Fahrer bist und du keine Ahnung hast, wer dort zu sehen ist und wie sie auf dich kommen?

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              #36
              Dieser hawkwarde Moment, wenn du jemanden als dicken Bro ansiehst und er sein Bußgeld auf dich abwälzt.

              .jpg

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                #37
                Steht nicht sogar auf dem Bußgeldbescheid drauf, wie man Einspruch einlegen kann?

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                  #38
                  selbst schuld, zahl die 50 euro und fertig
                  so lange du nichts schriftlich machst bist immer der gearschte, und wenn ichs richtig verstehe hast nur telefoniert also selbst schuld :X
                  zahl und erspar dir weiteren ärger... evtl. gibt dir dein bro, wenn er wirklich ein bro ist, das geld ja.

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                    #39
                    fahrzeughalterdaten sollten wohl aus flensburg übermittelt werden wurde mir am telefon gesagt.
                    wie gesagt wie sie auf mich kommen weiß ich absolut nicht und ergibt auch alles wenig sinn. müsste ja auch strafe für fahren ohne führerschein bekommen was ein indiz ist dass es verwechselt wurde -.-

                    @ killa, obv kommentar dass ich die durch zig verschiedene dienststellen verursachen automatisierten fehler nicht gerade gut finde.

                    dass auf der rückseite des briefs sowas stand weiß ich jetzt natürlich.
                    aber nach 8jahren im straßenverkehr ohne zwischenfälle oder verstöße habe ich natürlich keine ahnung von gehabt. #

                    hab quasi den brief aufgemacht, den fehler erst gefeiert und dann direkt angerufen und bescheid gegeben dass eine verwechslung vorliegt und für monate den brief schon vergessen gehabt :X

                    bußgeld verwarngeld :
                    soweit ich es richtig gelesen habe:
                    man bekommt erst ein verwarngeld aufgedrückt, bezahlt man es pflichtgemäß wird der eintrag gelöscht. sonst wird es zu einem bußgeld was aktentechnisch vermerkt wird.
                    was natürlich nicht sein muss.

                    wünschenswertes ergebnis meinerseits ist natürlich dass mein kolleg das bezahlt wenn er dann nach abschluss meines "verfahrens" einen bescheid bekommt oder wie oben beschrieben die 3monatsfrist nicht aufgeschoben wird und das bußgeld entfällt.

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                      #40
                      vor allem sollte dann nur die straftat verfolgt werden und die ordnungswidrigkeit fallen gelassen oder sehe ich das falsch? also alles np bist nur fürs fahren ohne lappen dran

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                        #41
                        Meine mutter (richterin) hat gut gelacht, Tag ist für mich gerettet. Danke!

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                          #42
                          Zitat von ppppphhhiilllLL
                          Interessante Frage ist doch auch, ob die Ordungswidrigkeit für deinen Bro nicht schon verjährt ist, da er ja bisher nichts bekommen hat. Gibt da aber Unterbrechungen der Verjährung etc. Kann dir wohl nur ein Anwalt vernünftig erläutern.
                          Drei Monate. Falls sie bis dahin nicht wissen wer's war - oder irgendeinen an die vermutete Person gerichtetes Vorladungsdings in den Briefkasten geworfen haben - ist's durch. Afaik.

                          Würde an Stelle des TO _auf garkeinen Fall_ die 50 EUR bezahlen. Nicht nur aus Prinzip, sondern weil es sonst hinterher womöglich noch als Schuldeingeständnis gewertet wird und es heißt, es sei ohne Führerschein gefahren. dann stehste richtig dumm da.

                          Ich würd' 'nen Brief aufsetzen, der den Fall schildert (vllt ohne Peng, Wrrromm, Piff undso ;P) und den an sämtliche Stellen schicken, mit denen zuvor telefoniert wurde. Im Brief ggf. auch erwähnen, mit wem du gesprochen hast. Abschlussatz immer: "Ich betrachte ihre Schreiben vom Datum1, Datum2. usw. daher als gegenstandslos. Freundliche Grüße XY".

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                            #43
                            würde auf jedenfall nicht zahlen x)

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                              #44
                              Erstmal. Dein Kollege muss nichts zahlen. Er kann Deine Kosten decken, oder zumindest einen Teil übernehmen und der Rest ist Lehrgeld für Dich. Ist natürlich dumm gelaufen, aber die Ordnungswidrigkeit vom dicksten Bro ist verjährt. Du hättest nunmal Einspruch einlegen müssen. Das steht klar dabei. Dass Du für irgendeinen Quatsch jetzt Mahngebühren zahlen sollst, ist natürlich sinnlos. WEiß aber nicht, wie da die rechtliche LAge steht.

                              Wie weiter oben gesagt: Sowas immer ernst nehmen und schriftlich antworten.

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                                #45
                                Da fehlen mal wieder die Worte... Wenn man keine Fahrerlaubnis hat und auf dem Bild ein anderer drauf ist, würdet ihr natürlich zahlen? ... Da kannste dann auch gleich noch mal ein Monatsgehalt hinterher schicken, weil dir ja sowieso die Fahrerlaubnis fehlt.

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