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    Hallo

    Wollte demnächst als Nachhilfelehrer tätig werden.
    Habe nun vom "Mobilen Nachhilfe Studio" einen Honorarvertrag vorliegen.

    Mich stört nur folgender Abschnitt:

    "Der Auftraggeber führt keine Beiträge zur Sozialversicherung ab und führt keinen Lohnsteuerabzug durch. Der freie Mitarbeiter als Auftragnehmer muss die ordnungsmäßige Abführung dieser entsprechenden Beiträge selbst durchführen."

    Mir wurde jedoch gesagt das ich kein Kleingewerbe anmelden muss.
    Habe daher nun keine Ahnung wie ich diese Beiträge nun abführen sollte?!

    #2
    Nun ist die Frage wie Hoch das Honorar ist.(Minijob, MidiJob etc)
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet per Gesetz seine Arbeitnehmer die er mit Entgelt (Lohn) vergütet zu melden und die Sozialversicherungsbeiträge (KV,RV etc) abzuführen.
    Sprich er muss seinen Gesetzlichen Teil abführen, tut er es nicht und macht sich Strafbar.

    Der Arbeitnehmer kann dann nicht belangt werden, sofern er seine zahlt.
    Da du kein Kleingewerbe anmelden musst (was ich dann komisch finde) würde ich mich Fix beim Arbeitsamt informieren und dort vorsprechen.

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      #3
      Sowas läuft über freie Mitarbeit, daher auch der Begriff Honorar statt Lohn, Gehalt oder Entgeld. Als freier Mitarbeiter hat man eben keinen Anspruch auf Sozialleistungen vom Arbeitgeber, muss sich selber Kranken- und Unfallversichern und Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Wenn du das nur als Nebenjob machst kann es eine schlechte Alternative sein, weil du ziemlich viel abführen musst.
      Edit: Meinte wenn du es als Nebenjob neben Studium oder so machst ist es relativ schlecht. Wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst gilt das was xaar schreibt. Dann muss du da nichts mehr abführen.

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        #4
        Zitat von Mike Litoris
        Hallo

        Wollte demnächst als Nachhilfelehrer tätig werden.
        Habe nun vom "Mobilen Nachhilfe Studio" einen Honorarvertrag vorliegen.

        Mich stört nur folgender Abschnitt:

        "Der Auftraggeber führt keine Beiträge zur Sozialversicherung ab und führt keinen Lohnsteuerabzug durch. Der freie Mitarbeiter als Auftragnehmer muss die ordnungsmäßige Abführung dieser entsprechenden Beiträge selbst durchführen."

        Mir wurde jedoch gesagt das ich kein Kleingewerbe anmelden muss.
        Habe daher nun keine Ahnung wie ich diese Beiträge nun abführen sollte?!
        Ist ein ganz normaler Absatz, steht bei uns auch so drin, wenn wir Gutachter beschäftigen. Die kriegen ein Honorar, Tages- und Nachtpauschale. Da muss nichts abgeführt werden von unserer Seite aus. Außer vllt Ust.

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          #5
          nebengewerbe bzw. ist das bei dir steuerbegrifflich kein gewerbe sondern eine freiberufliche tätigkeit.
          bist nicht verpflichtet, bei einem neben-"gewerbe" nochmal extra krankenversicherungsbeiträge abzuführen... bist ja schon, so nehme ich an, bei deiner haupttätigkeit gesetzlich krankenversichert.

          eine freiberufliche tätigkeit ist nur ggnü. dem fa anzuzeigen.. auf der jeweiligen stadt werden nur gewerbe angemeldet (für zwecke der gewerbesteuererhebung..)

          umsatzsteuer: ust-freiheit wäre zu prüfen §4 ustg, sonst kleinunternehmerregelung und du hast unterjährig keine arbeit mit

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