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schuldenvater, probleme zuhause, ausziehen AMT ?

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    schuldenvater, probleme zuhause, ausziehen AMT ?

    1. kann man iwie nichtgerichtlich die familienkasse iwie dazu auffordern das kindergeld an das kind zu geben , bin 24. und haben zivildienst geleistet habe also anspruch auf kindergeld bis 25 jahre und 9 monate.

    mein vater hat nur schulden immer kredithai briefe, blaue briefe von der bank oder so und anderen mist, verdient aber trotzdem seine 3000 netto, kann ich mich iwie von meiner familie abkapseln arbeitsamt/jugendamt mässig, ich weiss das ich mit 25 hartz4 beantragen kann und habe schon mit 23 zuhause nur streit (sogar fast ne schlägerei mitm vater gehabt) war auch beim jugendamt schon und brief mit analyse + unterstützung des jugendamtes gekriegt um evtl. ne wohnung zu kriegen mit bafög wenn schule oder halt hartz4, jedoch wurde iwie nix draus. mein freund wurde damals vom vater geschlagen und durfte erst ins betreute wohnen und dann in ne eigene wohnung schon mit 16 oder 17,

    2. kann ich nicht auch iwie sowas erhalten? ab august fang ich meine 2. schulische ausbildung an. was kann ich machen? mein bruder hat mir notfalls empfohlen 3 monate vor meinem 25. lebensjahr also 3 monate vor meinem geburtstag , hartz4 beantragen da sowas bis zu 3 monate dauert und das ich dann hohe chancen hab wenn ich ihnen den zustand zuhause schilder. aber ich würd wenn möglich schon jetz iwas machen wollen.

    3. meine tk krankenkasse musste ich dieses jahr da ich nix mache ( keine arbeit / keine schule ) selbst bezahlen, wollte ich eigtl vom kindergeld da ich die stelle ja gefunden hab ab august, das kindergeld kriegt aber mein vater und nutzt es für seine dreckigen schulden, jetz wird am 13. mai meine karte gesperrt, sollte mir was passieren muss ich es selbst zahlen steht da im brief , bin heute mega ausgerastet, die lage is ernst was kann ich machen arbeitsamt/jugendamt mässig, kb mehr auf son mist.


    #2
    Glaube das wird ne ordentliche Lawine auslösen. Wünsche dir viel Glück im Leben.

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      #3
      Zitat von Ilyasova
      Glaube das wird ne ordentliche Lawine auslösen. Wünsche dir viel Glück im Leben.
      wie meinst das , trotzdem danke... wenn ich meine ausbildung schaffe werd ich dann arbeiten aber vorher muss mir iwie geholfen werden...

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        #4
        was fragst uns das, geh zum amt ? viel glück

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          #5
          was machst du denn für eine Ausbildung?

          Kannst doch theoretisch einfach Schülerbafög beantragen und ausziehen...ansonsten halt Jugendamt, aber wenn du schon 24 bist, hallo....

          vll doch eher ein troll?

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            #6
            Einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Ist auf jeden Fall - wenn man nicht mehr zuhause wohnt - eine schnell erledigte Sache.

            Eine Unterstützung des Jugendamtes zum Einzug in eine eigene Wohnung und Bezug von Hartz 4 reicht nicht. In dem Schreiben muss stehen, dass eine eigene Wohnung notwendig ist (das Wort befürwortet oder wünschenswert reicht für Leistungen nach dem SGB II nicht aus)
            Krankenkasse wird dann vom SGBII-Träger gezahlt, jedoch wird keine Übernahme der Schulden erfolgen.

            Bei einer schulischen Ausbildung besteht im Regelfall kein Anspruch auf Hartz IV. Du kannst Bafög beantragen. Lediglich für die nicht gedeckten Unterkunfts-Kosten kann ALG II beantragt werden. Ein Antrag dauert auch nicht 3 Monate sondern - je nachdem wie schnell du deine Unterlagen zusammenhast - 2 Wochen.

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              #7
              Ja in besonderen Fällen kann man sein Kindergeld aufs eigene Konto überweisen lassen, oftmals aber nur wenn man wirklich den Schritt macht und über das Amt ne eigene Wohnung kriegt.

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                #8
                Das was du schreibst ist zu schwammig um dir wirklich helfen zu können. Wünsche dir trotzdem alles Gute. Beruhig dich und formuliere es nochmal neu, dann kann man evtl. mehr sagen.

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                  #9
                  lql nice.

                  Spoiler: 
                  tldr: geh zum sozialamt (wie auch immer es in deiner kommune heißt) und lass dich da beraten.

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                    #10
                    Zitat von koitus_boi_13_r3
                    was fragst uns das, geh zum amt ? viel glück
                    bin bestimmt nich der einzige der probleme seit der kindheit oder so hat.

                    Zitat von tiM.s
                    was machst du denn für eine Ausbildung?

                    Kannst doch theoretisch einfach Schülerbafög beantragen und ausziehen...ansonsten halt Jugendamt, aber wenn du schon 24 bist, hallo....

                    vll doch eher ein troll?
                    2. ausbildung / meine erste war 4 jahre lang.

                    Zitat von cplson
                    Das was du schreibst ist zu schwammig um dir wirklich helfen zu können. Wünsche dir trotzdem alles Gute. Beruhig dich und formuliere es nochmal neu, dann kann man evtl. mehr sagen.
                    meine karte wird am 13.mai gesperrt, da gibts nix zu beruhigen. sowas ist megahardcore schon imo.

                    Zitat von Mats Hummels
                    Ja in besonderen Fällen kann man sein Kindergeld aufs eigene Konto überweisen lassen, oftmals aber nur wenn man wirklich den Schritt macht und über das Amt ne eigene Wohnung kriegt.
                    haste das mal selbst gemacht? weil ich wurd immer wie nen horst hin und her geschickt und am ende kam gar nix bei raus.



                    Zitat von WSKonFire
                    Einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Ist auf jeden Fall - wenn man nicht mehr zuhause wohnt - eine schnell erledigte Sache.

                    Eine Unterstützung des Jugendamtes zum Einzug in eine eigene Wohnung und Bezug von Hartz 4 reicht nicht. In dem Schreiben muss stehen, dass eine eigene Wohnung notwendig ist (das Wort befürwortet oder wünschenswert reicht für Leistungen nach dem SGB II nicht aus)
                    Krankenkasse wird dann vom SGBII-Träger gezahlt, jedoch wird keine Übernahme der Schulden erfolgen.

                    Bei einer schulischen Ausbildung besteht im Regelfall kein Anspruch auf Hartz IV. Du kannst Bafög beantragen. Lediglich für die nicht gedeckten Unterkunfts-Kosten kann ALG II beantragt werden. Ein Antrag dauert auch nicht 3 Monate sondern - je nachdem wie schnell du deine Unterlagen zusammenhast - 2 Wochen.
                    ok , glaub das steht ungefähr so im brief das eine eigene wohnung notwendig ist, kann ich damit schon iwie beim arbeitsamt was anfangen? mir würde erstmal ne wohnung reichen damit die wohnungskosten gedeckt sind, bafög oder hartz4 eilt erstmal nich hab noch bischen geld aufm konto und meine mutter würde mir notfalls essenmässig usw schon helfen, was meinste kann ich am besten machen um an die wohnung ranzukommen?

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                      #11
                      kannst auch noch wohngeld beantragen

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                        #12
                        Strukturier mal deine Posts. Vielleicht weiß ich dann worum es geht und wie man dir helfen kann.

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                          #13
                          Schau dich doch mal lieber in nem Forum um das sich mit solchen sachen beschäftigt und nicht im Offtopic von nem eSportforum
                          Und investier ein paar minuten mehr in den Text..

                          Kommentar


                            #14
                            2. ausbildung / meine erste war 4 jahre lang.
                            gibt nur in sonderfällen bafög bei einer zweitausbildung
                            http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/zweitausbildung-ergaenzungsausbildung-vertiefungsausbildung.html

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                              #15
                              Zitat von 1974
                              Strukturier mal deine Posts. Vielleicht weiß ich dann worum es geht und wie man dir helfen kann.
                              für TL;DR ,

                              1. nichtgerichtlich familienkasse kindergelderhalt umleitung auf das kind, noch zuhause?

                              2. wohnung erhalten, wohnungesgeld, bafög schon vorher beantragbar wenn die wissen das ich august schule beginne?

                              3. meine krankenkasse da ich ("nix") mache und 24 bin müsst ich selber bezahlen, mündlich war abgemacht mein vater bezahlt es, doch er nutzt es für sich selbst das kindergeld, was kann ich da machen krankenkassen mässig?

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