danke Mr. Kaiser ;)
und auch an die anderen!
also kann man sagen:
- wenn der mieter sich NICHT wehrt, dann ist die sache relativ klar und er muss nach 3 monaten raus!?! (für den fall, dass der mieter jetzt nach 3monaten nicht draußen ist, dann zwangsräumung oder kann er sich dann immer noch zur wehr setzen?)
- wenn der mieter sich zur wehr setzt, dann steht ein relativ langer prozess an, wo der vermieter zwar "gewinnt" (weil eigenbedarf > all), aber man dafür eben die ganze scheiße am hals hat (anwaltskosten, anhörungen). nicht passieren kann, dass der mieter die miete nicht bezahlt, weil dass ja das arbeitsamt übernimmt.
und auch an die anderen!
also kann man sagen:
- wenn der mieter sich NICHT wehrt, dann ist die sache relativ klar und er muss nach 3 monaten raus!?! (für den fall, dass der mieter jetzt nach 3monaten nicht draußen ist, dann zwangsräumung oder kann er sich dann immer noch zur wehr setzen?)
- wenn der mieter sich zur wehr setzt, dann steht ein relativ langer prozess an, wo der vermieter zwar "gewinnt" (weil eigenbedarf > all), aber man dafür eben die ganze scheiße am hals hat (anwaltskosten, anhörungen). nicht passieren kann, dass der mieter die miete nicht bezahlt, weil dass ja das arbeitsamt übernimmt.
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