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Fahrtkostenerstattung vom Arbeitsamt

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    #16
    also normalerweise muss das einladende unternehmen für die reisekosten aufkommen.

    falls die das nicht machen, würde ich mich nochmals mit denen in verbindung setzen. eventuell auf öffentliche verkehrsmittel zurück greifen, oder mitfahrgelegenheit, weil es dann günstiger wird. da du natürlich etwas länger unterwegs bist, wirst du nicht mehr so frisch sein. aber nach kurzer ansprache, nickt das das unternehmen meist ab. speziell wenn eh etwas vitamin b bei der sache herscht.

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      #17
      Kommt natürlich super, wenn man die Anfahrt dem Unternehmen in Rechnung stellt.

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        #18
        Ja sowas ist möglich, du hast aber grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Kommste einfach zu den Öffnungszeiten in deine zuständige Agentur und sagst exakt das selbe. Rückwirkend wird das ganze aber nicht gezahlt, also wenn du schon da warst, gg.

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          #19
          Zitat von meDog
          also normalerweise muss das einladende unternehmen für die reisekosten aufkommen.

          falls die das nicht machen, würde ich mich nochmals mit denen in verbindung setzen. eventuell auf öffentliche verkehrsmittel zurück greifen, oder mitfahrgelegenheit, weil es dann günstiger wird. da du natürlich etwas länger unterwegs bist, wirst du nicht mehr so frisch sein. aber nach kurzer ansprache, nickt das das unternehmen meist ab. speziell wenn eh etwas vitamin b bei der sache herscht.
          nein?

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            #20
            Zitat von meDog
            also normalerweise muss das einladende unternehmen für die reisekosten aufkommen.

            falls die das nicht machen, würde ich mich nochmals mit denen in verbindung setzen. eventuell auf öffentliche verkehrsmittel zurück greifen, oder mitfahrgelegenheit, weil es dann günstiger wird. da du natürlich etwas länger unterwegs bist, wirst du nicht mehr so frisch sein. aber nach kurzer ansprache, nickt das das unternehmen meist ab. speziell wenn eh etwas vitamin b bei der sache herscht.
            normalerweise müssen sie das nicht. außerdem stellen sie ihm schon unterkunft + verpflegung was auch längst nicht jeder macht. wäre mir peinlich da jetzt noch mehr zu verlangen.

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              #21
              frag doch mal deine eltern

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                #22
                Zitat von CoRo
                Zitat von meDog
                also normalerweise muss das einladende unternehmen für die reisekosten aufkommen.

                falls die das nicht machen, würde ich mich nochmals mit denen in verbindung setzen. eventuell auf öffentliche verkehrsmittel zurück greifen, oder mitfahrgelegenheit, weil es dann günstiger wird. da du natürlich etwas länger unterwegs bist, wirst du nicht mehr so frisch sein. aber nach kurzer ansprache, nickt das das unternehmen meist ab. speziell wenn eh etwas vitamin b bei der sache herscht.
                normalerweise müssen sie das nicht. außerdem stellen sie ihm schon unterkunft + verpflegung was auch längst nicht jeder macht. wäre mir peinlich da jetzt noch mehr zu verlangen.
                also ihr unwissenden, normalerweise müssen sie es sehr wohl. außer die schließen es wie in TE fall im vornherein aus.

                http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_119962.html

                bin nämlich grade im bewerbungsprozess und weis was die unternehmen dürfen und was nicht ;)
                also ich selbst gehe zu keinen firmen, die die kosten nicht übernehmen. wäre bei den firmen bei denen ich mich bewerbe dann nämlich ein witz.

                @TE: ganz unten im link steht noch etwas zur fahrkostenübernahme bezüglich AGA.

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                  #23
                  Zitat von fragensteller
                  Zitat von meDog
                  also normalerweise muss das einladende unternehmen für die reisekosten aufkommen.

                  falls die das nicht machen, würde ich mich nochmals mit denen in verbindung setzen. eventuell auf öffentliche verkehrsmittel zurück greifen, oder mitfahrgelegenheit, weil es dann günstiger wird. da du natürlich etwas länger unterwegs bist, wirst du nicht mehr so frisch sein. aber nach kurzer ansprache, nickt das das unternehmen meist ab. speziell wenn eh etwas vitamin b bei der sache herscht.
                  nein?
                  Aber sicher, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist ein Auftrag gem. §§ 662 ff. BGB , § 670 gewährt dem Beauftragten einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (Reisekosten,Verpflegungskosten und bei größerer Entfernung auch Übernachtungskosten) - Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 29.06.1988, 5 AZR 433/87)

                  Der potentielle Arbeitgeber muss diese Kostenerstattung ausdrücklich ausschließen, tut er dies nicht, dann muss er zahlen, so einfach ist das.

                  Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, Voraussetzung Antragsstellung vor Antritt der Reise, maßgebliche Norm § 44 SGB III. Laut Verwaltungsanweisung gedeckelt auf 500€/Jahr.

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