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Lohnsteuerprofis: Entfernungspauschale

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    Lohnsteuerprofis: Entfernungspauschale

    Aloah,

    da ich meine Freitage gerne dazu nutze, Lohnsteuererklärungen zu tätigen, nun mal diese Frage:

    Ich habe in der Lohnsteuererklärung 2011 einen einmaligen Arbeitsweg von 15km an 63 Arbeitstagen angegeben. Laut Steuerrechner wären das ja 284 €, die ich mir zusätzlich erstatten lassen könnte. Allerdings wurden diese nicht ausgezahlt. Nun sitze ich an der Erklärung für 2012 wo ich nur noch 23 Arbeitstage habe.

    Sollte ich es nochmal probieren und vielleicht sogar für 2011 noch mal beim Finanzamt stunk machen oder übersehe ich ein Gesetz, welches mir die Auszahlung dieser Pauschale verhindert?

    #2
    Du bekommst Werbungskosten nur rückerstattet, wenn du über die Pauschale kommst, die glaub ich bei 1000€ liegt. Und du bekommst dann auch nicht den vollen Betrag wieder.

    Schnelles googlen: klick

    Aber danke für die Erinnerung, steht bei mir dieses WE auch an :~

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      #3
      Ohne genaueres zu deinem Sachverhalt zu wissen, klingt es verdächtig, wie stuntschaf schon sagte, dass du unterhalb des Werbungskostenpauschbetrags i.H.V € 1.000 bist vgl. §9a Abs.1 S.1 Nr.1 lit. a).
      Dem zu Folge, hast du nicht die Summe deiner Werbungskosten erhalten, sondern den Pauschbetrag i.H.v. €1.000, maximal in Höhe der Einkünfte.

      Was den Fall für VZ 2012 angeht, kann man sie zur Sicherheit angeben, im Schlimmsten Fall, war die Angabe unnötig, da du wieder nicht über den Pauschbetrag kommst.
      Im besten Fall, schaffst du es über den Pauschbetrag, und kommst so auf ein geringeres zvE.

      Wie gesagt ohne weitere Angaben, kann man hier munter ins Grüne hinein spekulieren.
      Von daher musst du dir das passende dann selber zusammensuchen.

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