Er ist für sich selbst verantwortlich. Wenn er der Meinung ist, dass er mit seinem Gesundheitszustand in die Disko möchte, dann sollte er das auch dürfen. Hätte mich als Betreiber eben abgesichert, dass ich nicht in die Pflicht genommen werde, falls etwas passiert. Artikel 3 GG sollte hier schon ernst genommen werden.
Was manche hier schreiben gibt mir aber echt zu denken...
edit: der Unterschied ist doch - Sturzbesoffene abweisen, weil die Gefahr hoch ist, dass sie Ärger machen - OK! Aber Menschen abweisen aufgrund eines Zustands für den sie nichts können - nicht OK!
Was manche hier schreiben gibt mir aber echt zu denken...
edit: der Unterschied ist doch - Sturzbesoffene abweisen, weil die Gefahr hoch ist, dass sie Ärger machen - OK! Aber Menschen abweisen aufgrund eines Zustands für den sie nichts können - nicht OK!
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