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Letzter Arbeitstag "Rechenweltmeister gefragt"

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    Letzter Arbeitstag "Rechenweltmeister gefragt"

    Hallo,

    meine heiße Schwester kommt mit ner tricky Berufsschulaufgabe daher. Kann ihr leider nicht geben, daher benötige ich den Rat der Elite.

    Ich fasse die Aufgabe kurz zusammen.

    Ermitteln Sie den letzten Arbeitstag unter Berücksichtigung des üblichen.(BGB, HGB was weis ich)

    Hans seit 10 Jahren im Unternehmen angestellt hat sich entschieden zu kündigen.
    Arbeitswoche 5 Tage, Kündigungsfrist 4 Wochen gem. Arbeitsvertrag
    Er hat einen Jahresurlaub von 25 Tagen.

    Er kündigt seinen Arbeitsvertrag am 31.07.2009

    ACHTUNG: Er hat bereits im Mai 4 Tage Urlaub genommen.

    Wann ist Hans sein letzter Arbeitstag?


    ____________________________________________

    Meine Rechnung:

    24:12= 2 Tage pro Monat

    7 Monate x 2 = 14 Tage Urlaub

    4 Hat er genommen

    10 Tage Resturlaub


    d.h. letzter Arbeitstag 21.08.2009 richtig?

    was mach ich mit dem verfickten 1 übrigen Tag, da er 25 Tage Urlaub hat?


    Brainlagggg

    #2
    Heiße Schwester schreiben und dann keine Pics? Nice :D

    P.S.: Ich hab keine Ahnung!

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      #3
      21.8 - 4wochen da obv krankschreiben lassen...

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        #4
        1 tag auszahlen lassen $$$

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          #5
          Krank machen also ab dem Tag ab dem er keine Lust mehr hat

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            #6
            Zitat von Horrorshow

            Er kündigt seinen Arbeitsvertrag am 31.07.2009

            ACHTUNG: Er hat bereits im Mai 4 Tage Urlaub genommen.

            Wann ist Hans sein letzter Arbeitstag?
            ich tät ja einfach bei hans anrufen und ihn fragen....vielleicht weiss er ja noch wie das damals war.

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              #7
              4 wochen sind keine 31 tage

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                #8
                steht größtenteils im Bundesurluabsgesetz, habs allergings grad nicht zur Hand und bin zu faul im Internet nachzulesen.
                Da Kündigung in der 2. Jahrshälfte und Beschäftigung schon länger als 6 Monate hat er Anspruch auf seinen vollen Jahresanspruch -> 25 Tage
                Da er schon 4 Tage genommen hat bleiben ihm also noch 21 Tage Resturlaub.
                Kündigung am 31.07. mit 4 Wochen Kündigungsfrist heißt Kündigung zum 28.08
                Für die 4 Wochen braucht er 20 Tage Urlaub, da 5 Tage-Woche. Er könnte sich also noch den 31.07 freinehmen, letzter Arbeitstag also dann der 30.07.09

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                  #9
                  dachte hier ham alle 1,0 abi?!

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                    #10
                    Zitat von Horrorshow
                    dachte hier ham alle 1,0 abi?!
                    vielleicht ist deswegen niemand auf der berufsschule gewesen und hat daher kein sachbearbeiter kram machen müssen. schonmal darüber nachgedacht?

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                      #11
                      ich glaube dein fehler ist, dass du probierst den urlaub anteilsmaessig zu errechnen. ich GLAUBE, auch wenn du mitten unterm jahr kuendigst hast du anspruch auf die vollen urlaubstage, die du entweder nehmen oder auszahlen lassen kannst.

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                        #12
                        Kündigung am 31.7
                        Der AN muss gem. §622 I BGB eine Frist von 4 Wochen wahren und kann nur zur Mitte oder zum Ende des Monats kündigen, daher letzter Arbeitstag am 31.8.
                        €: Der Urlaub ist doch eine Fangfrage oder?
                        Der dürfte doch gem. §7 BUrlG keine Rollen spielen, da entweder zu gewähren, oder abzugelten ist.

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                          #13
                          Nach 10 Jahren hat er eine längere Kündigungsfrist als 4 Wochen. Im Gesetz stehen afaik schon 4 Monate. Daher ist dieser Punkt im Arbeitsvertrag ungültig und er hat 4 Monate Kündigungsfrist.

                          Edit: Glaub ich hab gefailt, weil das nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gilt...

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                            #14
                            Zitat von fanatical
                            Kündigung am 31.7
                            Der AN muss gem. §622 I BGB eine Frist von 4 Wochen wahren und kann nur zur Mitte oder zum Ende des Monats kündigen, daher letzter Arbeitstag am 31.8.
                            €: Der Urlaub ist doch eine Fangfrage oder?
                            Der dürfte doch gem. §7 BUrlG keine Rollen spielen, da entweder zu gewähren, oder abzugelten ist.
                            der urlaub ist ja sogar die hauptaufgabe!!!

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                              #15
                              Zitat von Horrorshow
                              Zitat von fanatical
                              Kündigung am 31.7
                              Der AN muss gem. §622 I BGB eine Frist von 4 Wochen wahren und kann nur zur Mitte oder zum Ende des Monats kündigen, daher letzter Arbeitstag am 31.8.
                              €: Der Urlaub ist doch eine Fangfrage oder?
                              Der dürfte doch gem. §7 BUrlG keine Rollen spielen, da entweder zu gewähren, oder abzugelten ist.
                              der urlaub ist ja sogar die hauptaufgabe!!!
                              Sollen wir jetzt den Resturlaub bestimmen oder dir sagen wann der letzte Arbeitstag ist?
                              Zitat von Horrorshow
                              Wann ist Hans sein letzter Arbeitstag?

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