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Mietrecht - Klingel/Türschloss

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    #31

    Zitat von MATZE1
    Zitat von Maximiliano
    und wie soll ich da am besten jetzt weiter vorgehen lieber p_nut
    du hast doch soviele sneaker, wo ist das problem immer die türe runterzuspringen und aufzumachen :D
    denkst du das airmax luftpolster federt das ab ja?
    dann problem gelöst - danke!

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      #32
      Zitat von z1dane
      Zitat von p_nut
      Soviel Falsches, soviel Halbwissen. Wenn Laien über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben.

      Wenn man ernsthaft eine Antwort haben möchte, die sich nicht nur aus Google speist, dann meldet man sich vllt. hier: http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747 - oder geht gleich zum Mieterbund oder zum Anwalt.

      ja genauuuuuu. mit verlaub: da ist genauso viel falsches und halbwissen dabei, und moechtegern-juristen werfen mit links um sich die nur entfernt mit der problematik zu tun haben. sicher ist auch richtiges dabei, aber in der summe keinesfalls hochwertiger oder zielfuehrender als in den forenthreads im offtopic
      p-nut hat zwar nicht immer recht (und verrennt sich ab und zu :P) aber so eine Frage ist wirklich besser in der Jura Gruppe aufgehoben, hier wird einfach zuviel mit Begriffen um sich geworfen, die die Verwender einfach nicht verstehen und da kommt nichts richtiges bei raus.

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        #33
        @TE: Vor allen Dingen mit dem Vermieter reden. Und dann schaust du weiter. Setz ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Meinetwegen 14 Tage. Verstreicht die Frist ohne dass etwas passiert oder weigert sich der Vermieter ausdrücklich, kannst du die Reparatur selbst beauftragen und vom Vermieter Ersatz der Aufwendungen verlangen.

        @env: Jajaja. Biste einmal übers Ziel hinaus geschossen, haste deinen Ruf weg. :D

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          #34
          Zitat von p_nut

          Es ist also vollkommen unerheblich, ob der Mangel schon zur Übergabe vorhanden war oder erst nachträglich entstanden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mangel durch das Übergabeprotokoll von den Mietern akzeptiert wurde.
          Genau das ist der Punkt in diesem Fall. Und wenn nichts im Übergabeprotokoll / Mängelliste / Mietvertrag zum Thema defekter Türöffner steht, ist es nun mal das leichteste für den Mieter dem Vermieter den Mängel erneut schriftlich mitzuteilen und mit ihm eine Lösung zu vereinbaren. Die normale Fristsetzung von 14 Tagen halte ich rechtlich für angemessen aber realistisch gesehen wird er nicht einzuhalten sein - da wird sich aber der Vermieter wegen des Kostenaufwands selbst detailliert äußern. Wie gesagt das wird zu einer Mietminderung führen...

          Ich danke nochmal der Erdnuss für die Klarstellung des Themas und halte raybeez offensichtlich für einen schlechten Troll.

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