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Wenn da wirklich nix im Mietvertrag steht und euch das nicht von anfang an bewusst war, dass ihr ein Objekt mit defekter Klingel mietet, habt ihr ca 5%-10% im Monat Mietminderungsrecht. Schreibt dem Vermieter so bald wie möglich eine Fristsetzung zur Minderung!
Die Klingel wurde repariert. Es geht nur um den Türöffner.
Die Klingel ist elementarer Bestandteil der Wohnung, der Türöffner nicht.
Wenn da wirklich nix im Mietvertrag steht und euch das nicht von anfang an bewusst war, dass ihr ein Objekt mit defekter Klingel mietet, habt ihr ca 5%-10% im Monat Mietminderungsrecht. Schreibt dem Vermieter so bald wie möglich eine Fristsetzung zur Minderung!
Die Klingel wurde repariert. Es geht nur um den Türöffner.
Die Klingel ist elementarer Bestandteil der Wohnung, der Türöffner nicht.
falsch. Der Türöffner ist elementarer Bestandteil der Wohnung. 5 %-10% sind angemessen.
Verlegungsarbeiten für Klingel und Türöffner sind die gleichen.
Das Urteil, zumindest dem Satz nach, besagt aber nicht, dass eine Wohnung über einen Türöffner verfügen muss. Dort steht nur, dass er repariert werden muss wenn er kaputt geht, aber das ist hier nicht der Fall. Hier ist er aber nicht kaputt gegangen sondern war bei Übergabe schon nicht funktionsfähig.
Das Urteil, zumindest dem Satz nach, besagt aber nicht, dass eine Wohnung über einen Türöffner verfügen muss. Dort steht nur, dass er repariert werden muss wenn er kaputt geht, aber das ist hier nicht der Fall. Hier ist er aber nicht kaputt gegangen sondern war bei Übergabe schon nicht funktionsfähig.
Wenn er vorhanden und defekt ist, ist das etwas anderes als wäre er nicht vorhanden. Ich kann ja auch nicht einem potentiellen Mieter die Wohnung mit Küche zeigen und ihm nicht sagen, dass der Starkstromanschluss nicht funktioniert.
ok ich schau noch mal nach ob wir des gerät auf die mängelliste gesetzt haben, glaub aber fast nicht da wir ja nicht klingeln musstn wo wir rein sind.
daher war es ja für uns eigentlich ein verdeckter mängel?
meld mich heut abend mal wenn ich bis dahin mehr weiss
Soviel Falsches, soviel Halbwissen. Wenn Laien über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben.
Wenn man ernsthaft eine Antwort haben möchte, die sich nicht nur aus Google speist, dann meldet man sich vllt. hier: http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747 - oder geht gleich zum Mieterbund oder zum Anwalt.
Und weil es nicht wieder heißen soll, ich sei arrogant und würde mich nur profilieren wollen, anstatt auch gleich die Fehler zu korrigieren:
Zitat von Raybeez
Der strittige Punkt ist, ob der defekte Türöffner ein verdeckter Mangel ist oder nicht. Wenn es ein verdeckter Mangel ist -> geringe Mietminderung möglich.
Wenn es kein verdeckter Mangel ist -> Pech gehabt. Ihr hättet dass dann vor dem Unterzeichnen ansprechen können.
Dann erklär mal bitte, was ein verdeckter und ein "unverdeckter" Mangel ist. Und inwiefern sich daraus eine Folge für die gesetzlichen Sachmängelansprüche im Mietrecht ergeben. Wenn du das anhand des Gesetzes (Tipp: § 535 ff BGB) machen kannst, wäre ich begeistert.
Du wirst bei dem Versuch feststellen, dass du keine Definition für verdeckte Mängel im Gesetz finden wirst und dass es die auch gar nicht gibt (zumindest nicht im Mietrecht). Es gibt tatsächlich "verdeckte Mängel", die beziehen sich aber auf arglistig verschwiegene Mängel beim Hausbau. Also eine gänzlich andere Materie.
tldr: Sowas wie verdeckte Mängel gibt es nicht.
Zitat von Raybeez
Zitat von overkill
btw wenn man googlet, erfährt man, dass das wohl ein Mangel der Mietsache ist und zu Mietminderung führen kann.. musst dich einfach ma bisschen einlesen und beachten, was die schreiben.
Das trifft zu, wenn der Summer während der Mietzeit kaputt geht.
Das Gesetz besagt
§535 BGB
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Der Vermieter muss die Wohnung in dem Zustand halten, in dem sie übergeben wurde. Aber hier wurde die Wohnung mit defektem Türsummer übergeben. Deshalb ist die entscheidene Frage, ob der Mangel verdeckt oder offensichtlich war.
Es gibt definitiv keine Türöffner-Pflicht. Kein Gesetz und kein Gerichtsurteil besagt, dass ein Türöffner elementarer Bestandteil einer Wohnung im 3. Stock ist.
Ich hab dir die wichtige Stelle mal markiert. Du zitierst aus dem Gesetz, aber anstatt das zu lesen und zu verstehen, was da steht, denkst du dir schlicht etwas aus, das deinem Standpunkt nach passt.
Entscheidend ist "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet". Daraus folgt, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt, wenn die Eignung zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt ist.
Was genau der vertragsgemäße Gebrauch ist, steht einerseits im Mietvertrag, andererseits im Übergabeprotokoll. Denn dieses ist eine Haftungsfreistellung für Mängel, die der Mieter zur Übergabe akzeptiert. Er sagt damit sinngemäß: "Für den nach meiner Vorstellung vertragsgemäßen Gebrauch dieser Mietsache gehört es nicht, dass x, y und z nicht gestrichen/verputzt/gereinigt/repariert/wasauchimmer ist.
Es ist also vollkommen unerheblich, ob der Mangel schon zur Übergabe vorhanden war oder erst nachträglich entstanden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mangel durch das Übergabeprotokoll von den Mietern akzeptiert wurde.
Wenn ein Türöffner nicht zum Vertragsgegenstand gehört, also dessen Defekt kein Mietmangel ist, wie du es darstellst, dann bedeutet das für die zig Millionen Rentner und Behinderte in Deutschland, dass sie ein Problem haben. Die armen müssen also ggf. mit dem Rollator oder dem Rollstuhl zur Haustür.
Und ohne, dass ich dafür im BGB-Kommentar oder in der Rechtsprechung nachgeschlagen habe, ergibt der Menschenverstand ja wohl, dass das so Quatsch ist. Wenn du das jetzt noch belegt haben willst, dann such ich heute nachmittag vielleicht eine Fundstelle heraus. Ich denke aber, dass das nicht nötig ist, oder? ;)
Ohne mir den Rest durchzulesen, ist es doch immer so, wer eine Sache verkauft/ vermietet / verpachtet deklariert eine Sache als solches, was es denn ist. So ist es also üblich und keineswegs notwendig großartig Auskünfte über eine Klingel in den Mietvertrag zu schreiben. Die Klingel ist ein fester Bestandteil der Wohnung, also ist dir auch nicht geholfen dir eine "Klingel" in die Hand zu geben und zu sagen: "bitte Herr Mieter, hier ihre Klingel" ;)
Eine Wohnung hat eine funktionierende Klingel. Punkt
edit - post über mir hats eindeutig und ohne sarkasmus geschrieben :)
Soviel Falsches, soviel Halbwissen. Wenn Laien über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben.
Wenn man ernsthaft eine Antwort haben möchte, die sich nicht nur aus Google speist, dann meldet man sich vllt. hier: http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747 - oder geht gleich zum Mieterbund oder zum Anwalt.
ja genauuuuuu. mit verlaub: da ist genauso viel falsches und halbwissen dabei, und moechtegern-juristen werfen mit links um sich die nur entfernt mit der problematik zu tun haben. sicher ist auch richtiges dabei, aber in der summe keinesfalls hochwertiger oder zielfuehrender als in den forenthreads im offtopic
Kommentar