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One-Way-Ticket rechtsmäßig?

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    One-Way-Ticket rechtsmäßig?

    Guten Morgen Jura-Elite,

    es geht um eine Faschingsveranstaltung von einem Sportverein bei dem seit 1-2 Jahren "komische" Regeln gelten. Und zwar darf man die Halle nichtmehr verlassen wenn man mal drin ist (obwohl man ein Band bekommt!!!). Will man kurz raus wird das Band abgerissen und man müsste nochmal 8€ zahlen um wieder reinzukommen. Kumpel wollte letztes Jahr 5 Minuten raus um zur Bank zu gehn die direkt daneben ist und selbst das wurde ihm "verboten". Für die Raucher gibts an einem Ausgang einen Mini-Bereich der eingezäunt ist.

    One way Ticket; d.h. Eintrittskarte verfällt bei verlassen der Halle
    Dürfen die das einfach so ohne Weiteres den Eingang zu verwehren wenn du eig schon bezahlt hattest?! Bist da den ganzen Abend quasi "eingesperrt".


    tl;dr
    -Fasching mit "One-Way-Ticket" (Band wird abgerissen wenn man kurz raus möchte)
    -->entweder nochmal 8€ zahlen oder draussen bleiben
    -Rechtlich in Ordnung?!

    #2
    Das ist eine Privatveranstaltung, dir ist diese Bedingung bekannt gemacht worde, das ist völlig in Ordnung.

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      #3
      Ist hier öfters so

      verhindert das abreißen und an Minderjährige verkaufen ;)
      was hier durchaus üblich ist.

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        #4
        Zitat von pYrox
        Dürfen die das einfach so ohne Weiteres den Eingang zu verwehren wenn du eig schon bezahlt hattest?! Bist da den ganzen Abend quasi "eingesperrt".
        Dir wird weder der Eingang verwehrt, noch bist du eingesperrt. Lediglich deine Eintrittskarte verfällt, was völlig in Ordnung ist.

        Ist auf hunderten von Events genauso, zB gamescom. Ist auf Konzerten oder im Kino ganz genauso ...

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          #5
          Hm okay danke für die Antworten...hatte evtl. gedacht, dass es vielleicht irgendwie geregelt ist, dass man wieder reindarf.
          kann zu :)

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            #6
            Der Grund dafür ist, aus Sicht des Veranstalters, noch ein ganz anderer: Hallen haben eine Zulassung für maximal x Personen.
            Das heißt, es dürfen immer nur maximal x Personen gleichzeitig in der Halle sein.

            Wenn jetzt einer geht, dem aber nicht das Bändchen abgemacht wird, kann der Veranstalter kein neues Ticket dafür verkaufen. Und da es genug Bobs gibt die um 10 hackedicht sind und gehen, ist das nicht gerade lukrativ für den Veranstalter. Wenn er die Bändchen entfernt, kann er für jeden der geht einen neuen reinlassen -> Profit :)

            Sonst könnte er unter Umständen das Problem bekommen, dass am Ende zu viele Leute drin sind. Und seit der Love Parade 2010 drehen sämtliche Ordnungsämter und Polizeibehörden durch wenn sie "Überfüllung" oder "Gedränge" hören.

            Da kann dir jeder Veranstalter ein Lied davon singen...

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              #7
              ist beim fußball gang und gäbe

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                #8
                Hat bestimmt auch was damit zu tun, dass viele sich die Bändchen um 21:00 kaufen, weil die schell weg sind, und dann erstmal vortrinken gehen wollen und irgendwann um 01:00 wieder kommen. Führt dann für den Veranstalter dazu, dass sie quasi begehrte Plätze verkauft haben, aber niemand in der Halle ist. Zumindest wurde uns das letztes Jahr so erklärt.

                Oder von welchem Fasching redest du, Manu ;) ?

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