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Rechte bei zu hoher Rechnung?

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    Rechte bei zu hoher Rechnung?

    Morgen zusammen,

    wie sich heraus stellen könnte, habe ich vor etwas mehr als 2 Jahren von der Firma, über die ich meine Küche bezogen habe, ein Element berechnet bekommen, dass allerdings nie geliefert und auch nicht eingeplant war.

    Das ich das Geld zurück bekomme ist klar, aber kann ich sowas wie Zinsen ansetzen? Wenn ja, wonach richtet sich die Höhe?

    Danke und Gruss

    #2
    Erstmal:

    Wie viel Geld hast du zu viel bezahlt? Lohnt hier nicht für eine Spülpumpe im Wert von 50€ über mögliche Zinsen zu diskutieren(wenn sich das überhaupt, also auch bei größeren Beträgen, lohnt. Zinsen sind seit 2009 wahnsinnig niedrig).

    Außerdem bist du ziemlich sicher zu spät dran da irgendwelche Forderungen zu stellen. Die Rechnung prüft man UMITTELBAR nach dem Kauf/Einbau und nicht nach 2 Jahren. Denke also, dass du froh sein kannst, wenn sie die auf Kulanz entgegenkommen und das zu viel gezahlte Geld erstatten.




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      #3
      nach 2 jahren hast du meines wissens nach kein anrecht mehr auf etwas youre 2 late! außer die firma hat vor den 2 jahren zugesagt, dass du noch etwas bekommst, dann hast du von diesem tag aus 2 jahre zeit. ich bin mir nicht sicher ob es in diese richtung auch funktioniert aber ich denke schon.

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        #4
        Nach 2 Jahren zu melden... ich weiß nicht... du musst erstmal nachweisen, dass du das teil wirklich nicht bekommen hast, oder?

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          #5
          Alter, was habt ihr neuerdings alle mit euren Zinsen? Mal ausgerechnet, wie viel 1% (Durchschnittszins bei den Banken liegen doch etwa dort) ausmachen? Jo, auf 100€ einen ganzen Euro!!!

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            #6
            Zitat von Amber Heard
            Nach 2 Jahren zu melden... ich weiß nicht... du musst erstmal nachweisen, dass du das teil wirklich nicht bekommen hast, oder?
            Denke ich auch. Du kannst nicht einfach nach 2 Jahren kommen und sagen "Da fehtl was". Da könnte ja jeder kommen Oo

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              #7
              Nach 2 Jahren kannst du froh sein wenn du nicht ausgelacht wirst.

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                #8
                als lebenserfahrung verbuchen, beide seiten muessen sich um die korrektheit der rechung und gelieferten ware kuemmern (sorgfaltpflicht)

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                  #9
                  Die Verjährung beginnt erst ab dem Tag, an dem der Mangel entdeckt wurde. Du bist jetzt in der Beweispflicht.

                  Hol dir deine Kohle zurück.

                  PS: Zinsen gibt's da nicht. Sei doch froh, dass du dein Geld wiederbekommst. Immerhin ist dir der Fehler auch erst jetzt aufgefallen.

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                    #10
                    bist leider 716 Tage zu spät. Sowas kann man 14 Tage nach Erhalt der Ware bemängeln. Wenn diese Frist abläuft bestätigt der Käufer stillschweigend und automatisch das alles geliefert wurde.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von sryyoufailed
                      bist leider 716 Tage zu spät. Sowas kann man 14 Tage nach Erhalt der Ware bemängeln. Wenn diese Frist abläuft bestätigt der Käufer stillschweigend und automatisch das alles geliefert wurde.
                      Nicht bei verdeckten Mängeln.

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                        #12
                        Zitat von clickclickdead
                        Zitat von sryyoufailed
                        bist leider 716 Tage zu spät. Sowas kann man 14 Tage nach Erhalt der Ware bemängeln. Wenn diese Frist abläuft bestätigt der Käufer stillschweigend und automatisch das alles geliefert wurde.
                        Nicht bei verdeckten Mängeln.
                        Das hier ist aber eher nicht so verdeckt..

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                          #13
                          Wer weiß was gefehlt hat. Die Herdplatte wirds wohl nicht gewesen sein :3

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                            #14
                            HF mit beweisumkehrlast... Kannst eh nicht nachweisen dass sie nicht eingebaut worden ist nach 2 jahren.

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                              #15
                              Zitat von chrisor
                              Zitat von clickclickdead
                              Zitat von sryyoufailed
                              bist leider 716 Tage zu spät. Sowas kann man 14 Tage nach Erhalt der Ware bemängeln. Wenn diese Frist abläuft bestätigt der Käufer stillschweigend und automatisch das alles geliefert wurde.
                              Nicht bei verdeckten Mängeln.
                              Das hier ist aber eher nicht so verdeckt..
                              Da ist natürlich die Frage was fehlt und wie schnell einem das auffallen kann..
                              Wie gesagt, er ist in der Beweispflicht.

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