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    RM-Rechtsexperten needed

    tag,

    ich hab eine frage und würde gern die meinung einiger rechtsexperten dazu einholen

    vorgeschichte: ich wurde im juli 2009 am kiefer operiert. op wurde von krankenkasse beglichen.

    nun habe ich heute einen brief vom azrt erhalten, dass ihnen ein fehler bei der berechnung der kosten untergelaufen ist und ich jetzt ~1000€ nachzahlen muss.

    so, nun meine frage: muss ich das zahlen? ich mein es sind 3 1/1 jahre vergangen seit der op. sowas muss doch dann schon bei der jahresabschlussbilanz festgestellt werden und dann zeitnah mitgeteilt werden und nicht 3 1/2 jahre später.

    ich werde das ja sowieso nicht zahlen müssen, das macht meine kk, aber ich finde es doch recht merkwürdig.

    ich hoffe auf antworten.

    lg

    #2
    Also ich musste vor 2 Wochen noch ne Rechnung von November 2010 zahlen. Da hab ich mal nachgeschaut und ich meine, der Anspruch ist nach 3 Jahren verjährt.
    Meine Quelle ist allerdings auch nur das Internet und es ging nicht um eine Arztrechnung..

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      #3
      verjährungsfrist sind 3 jahre, ausser es wurde zwischendurch mal gemahnt, dann ab mahndatum wieder 3 jahre.
      http://www.piloh.de/rechnung-verjaehrung.html

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        #4
        gem. § 195 bgb beträgt die Verjährung 3 Jahre, beginnt am 1.Jan nach dem Jahr wo es passier ist. Juli 2009 bedeutet 1.jan 2010 bis 1.jan 2013, was meinst du warum die jetzt erst kommen. immer an weihnachten kommen die ganzen Verjährungssachen hoch.

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          #5
          Frag deinen Krankenkasse.

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            #6
            Zitat von Nukular
            gem. § 195 bgb beträgt die Verjährung 3 Jahre, beginnt am 1.Jan nach dem Jahr wo es passier ist. Juli 2009 bedeutet 1.jan 2010 bis 1.jan 2013, was meinst du warum die jetzt erst kommen. immer an weihnachten kommen die ganzen Verjährungssachen hoch.
            sicher erst am 1. jan zum neuen jahr?

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              #7
              Das war doch gar nicht Bestandteil der Rechnung oder?

              Oder waren die zusätzlichen Kosten damals Bestandteil der Rechnung? Wenn diese damals nicht berechnet wurden sind doch Verjährungsfristen irrelevant, oder hab ich nen Knick in der Denke?

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                #8
                Zitat von LEROYAL
                Das war doch gar nicht Bestandteil der Rechnung oder?

                Oder waren die zusätzlichen Kosten damals Bestandteil der Rechnung? Wenn diese damals nicht berechnet wurden sind doch Verjährungsfristen irrelevant, oder hab ich nen Knick in der Denke?
                nein, die haben geschrieben, sie hätten vergessen die summe dazuzurechnen, also damals war niemals die rede von den fehlenden 1000€ (extra)

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                  #9
                  Bitte hier melden: RM-Kanzlei. Hier wurde schon wieder soviel Schwachsinn geschrieben.

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                    #10
                    ]Wenn ich das richtig verstehe, bist du behandelt worden und man hat dir eine Rechnung für die Behandlung gestellt. Nun wird dir gesagt, dass man eine falsche Rechnung gestellt habe und jetzt 1000€ mehr fordert.
                    Das hat zunächst nichts mit Fristen zu tun, sondern klingt nach einer Anfechtung wegen eines Inhaltsirrtums gemäß § 119 I Alt. 1 BGB.

                    Aber ich bezweifle, dass hier ein Inhaltsirrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigten würde.

                    Vielmehr dürfte es sich um einen verdeckten Kalkulationsirrtum handeln, der als unbeachtlicher Motivirrtum eingestuft wird.


                    Mein Fehler. Eine Rechnung stellt wohl keine Willenserklärung dar, sondern einen Realakt. Die genaue Rechtsnatur ist aber umstritten.
                    Jedenfalls aber ist die Anwendung der §§ 119 ff. BGB auf Rechnungen zweifelhaft.
                    Wieder was gelernt, danke p_nut :)
                    Zitat von p_nut
                    Bitte hier melden: RM-Kanzlei. Hier wurde schon wieder soviel Schwachsinn geschrieben.
                    Dieses.

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