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Rechtsfrage an die Jura-elite

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    #46
    Geht darum was die Polizei machen darf. Nach Polizeirecht darf die Polizei den jenigen der die tatsächliche Sachherrschaft nur dann dazu Auffordern das Auto wegzufahren wenn eine Gefahr vorliegt.

    Edit: Es muss keine gegenwärtige erhebliche Gefahr sein.
    Eine konkrete Gefahr reicht aus.

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      #47
      Konkrete Gefahr liegt vor, subjektives Recht wird ja bereits verletzt.

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        #48
        Alles klar, danke!

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