Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtsfrage an die Jura-elite

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von ROBBE 21
    Die wollen für eine Veranstaltung mit dem Namen Ballermann 750€ pauschale (für bis zu 100 Besucher) . Für jeden weiteren Besucher auch nochmal 10€.
    Geh zu nem Anwalt; am besten mit deinem Kumpel dem Discothekenbesitzer zusammen. Wenn die Leute aus der Kanzlei deiner Freundin diesbezüglich keine Experten sind, würd ich pers. lieber wen anders fragen...

    Ich bezweifel, dass hier irgendwer genug Ahnung vom grünen Bereich hat, um Dir eine sinnvolle Antwort geben zu können. In jedem Fall erscheint mir die von den Heinis geltendgemachte Summe zu hoch. Insbesondere weil die Jungs gar nicht substantiiert darlegen können, wieviele Leute überhaupt auf der Party waren.

    Abseits davon trifft Dich doch eigentlich nur ne Haftung für den Betrieb der Homepage, NICHT für die Veranstaltung der Party. Dass Du schnellstmöglich den Flyer von der HP runternimmst, versteht sich insofern von selbst. Ansonsten (beachte: markenrechtlicher Newbie!) dürfte durch Betrieb der HP und durch das Onlinestellen des Flyers aber kein Schaden entstanden sein. Allenfalls besteht ein Unterlassungsanspruch.

    Kommentar


      #17
      was ist der grüne bereich?

      Kommentar


        #18
        http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerblicher_Rechtsschutz_und_Urheberrecht

        Die Zeitschriften enthalten wissenschaftliche Aufsätze und Gerichtsentscheidungen zu den Themen gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht. Sie zählen zu den führenden Fachzeitschriften auf ihrem Gebiet. Wegen des grünen Einbandes wird die GRUR auch als „Grüne Zeitschrift“ und das in ihr behandelte Rechtsgebiet als „Grüner Bereich“ bezeichnet. Hierdurch wird deren wissenschaftliche und praktische Bedeutung besonders deutlich.

        Kommentar


          #19
          Achja, gab mal nen Bericht, wie so ein Kerl sich die Rechte für die Marke gesichert hat und seitdem sehr gut leben kann :D

          Kommentar


            #20
            ohne Ollie ist der TE gut genutst. hat Ollie gesagt, ob er komplett von RM weg ist oder guckt er immer noch ins Forum?

            Kommentar


              #21
              Zitat von Nukular
              ohne Ollie ist der TE gut genutst. hat Ollie gesagt, ob er komplett von RM weg ist oder guckt er immer noch ins Forum?
              ohne richtigen anwalt ist der TE am arsch. mehr rat wie von rub1kon kann man nicht geben.

              Kommentar


                #22
                Zitat von rub1kon
                Zitat von ROBBE 21
                Die wollen für eine Veranstaltung mit dem Namen Ballermann 750€ pauschale (für bis zu 100 Besucher) . Für jeden weiteren Besucher auch nochmal 10€.
                Geh zu nem Anwalt; am besten mit deinem Kumpel dem Discothekenbesitzer zusammen. Wenn die Leute aus der Kanzlei deiner Freundin diesbezüglich keine Experten sind, würd ich pers. lieber wen anders fragen...

                Ich bezweifel, dass hier irgendwer genug Ahnung vom grünen Bereich hat, um Dir eine sinnvolle Antwort geben zu können. In jedem Fall erscheint mir die von den Heinis geltendgemachte Summe zu hoch. Insbesondere weil die Jungs gar nicht substantiiert darlegen können, wieviele Leute überhaupt auf der Party waren.

                Abseits davon trifft Dich doch eigentlich nur ne Haftung für den Betrieb der Homepage, NICHT für die Veranstaltung der Party. Dass Du schnellstmöglich den Flyer von der HP runternimmst, versteht sich insofern von selbst. Ansonsten (beachte: markenrechtlicher Newbie!) dürfte durch Betrieb der HP und durch das Onlinestellen des Flyers aber kein Schaden entstanden sein. Allenfalls besteht ein Unterlassungsanspruch.
                Der Flyer wurde sofort entfernt, desweiteren ist die Homepage inzwischen offline.
                Dazu kommt, dass ich nachweisen kann, für sämtliche Leistungen nie mehr als ein kleines "Handgeld" erhalten zu haben. Sämtlichen wirtschaftlichen Nutzen der Veranstaltung (auch wenn die Party schlecht besucht war) hatte der Disco Inhaber und nicht ich.
                Vielleicht ist meine Ausgangslage nicht so schlecht. Ich hoffe allerdings nach wie vor auf eine Einigung mit meinem Kollegen.

                Kommentar


                  #23
                  Moin Elite, kurze juristische Frage meinerseits. (Wollte kein eigenes Topic aufmachen)

                  Besteht eine Gefahr für Eigentum auch dann wenn es sich um zu erwartende immaterielle Schäden handelt?

                  Bsp.: Mein Auto wird zugeparkt.
                  Gefahr für mein Eigentum ja oder nein?

                  Kommentar


                    #24
                    Wenn ein Auto einen Berg nach unten rollt und am Ende von diesem steht dein Wagen, dann kann man von einer Gefahr (eben dieser, dass der nach unten rollende Wagen deinen treffen könnte) für dein Eigentum sprechen.

                    In Fall vom "zugeparkt werden" besteht keine Gefahr für dein Eigentum, da ein möglicher Schaden im Normalfall nicht zu erwarten ist.

                    Ich weiß ja nicht, worauf du hinaus möchtest, aber so würde ich das sehen.

                    Kommentar


                      #25
                      Wenn das Vorderfahrzeug zum Beispiel statt des Vorwärts- den Rückswärtsgang einlegt und dir reinfährt.

                      Kommentar


                        #26
                        Vielwichtiger ist, ob ROBBE schon verknackt wurde

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von Venus1
                          Moin Elite, kurze juristische Frage meinerseits. (Wollte kein eigenes Topic aufmachen)

                          Besteht eine Gefahr für Eigentum auch dann wenn es sich um zu erwartende immaterielle Schäden handelt?

                          Bsp.: Mein Auto wird zugeparkt.
                          Gefahr für mein Eigentum ja oder nein?
                          Ich kann dir möglicherweise helfen. Deine Frage ist allerdings für mich so nicht eindeutig zu verstehen, kannst du versuchen die Geschichte noch zu präzisieren / anders zu beschreiben?

                          Kommentar


                            #28
                            Wie ist denn der TE-Fall ausgegangen, würde mich interessieren...

                            Kommentar


                              #29
                              Ich wollte darauf hinaus, dass wenn mein Auto zugeparkt ist ich damit nicht mehr tun und lassen kann was ich möchte und dadurch ja sozusagen der "Wert" meines Eigentums sinkt. Dadurch ist ja ein gewisser Schaden entstanden.

                              Geht eigentlich nur darum wie ich argumentieren soll:
                              1.) Eine Gefahr liegt vor daher muss das andere Auto irgendwie weggefahren/abgeschleppt werden.
                              2.) Ich habe einen Zivilrechtlichen Anspruch auf mein Eigentum und kann deshalb das wegfahren/abschleppen einklagen.

                              Weiß grad nicht für welchen Weg ich mich entscheiden soll.

                              Kommentar


                                #30
                                nicht einfach § 1004 I BGB?

                                Edit: Und §§ 858ff
                                =>>> http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/Abgeschleppt.pdf

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X