Hi @ Elite und zukünftige Staranwälte auf RM
Ein Kollege von mir hat eine Discothek und ich habe für Ihn immer mal wieder Flyer und Homepage entworfen und zur Verfügung gestellt.
Vor einigen Monaten hat er eine "Ballermann-Party" veranstaltet. Auch dafür habe ich die Flyer gestaltet und auf der Homepage veröffentlicht.
Nun kam vor einigen Wochen ein Schreiben, dass ICH eine Markenrechtsverletzung begangen habe, da der Name Ballermann rechtlich geschützt ist. Ich wurde angeschrieben, da die Homepage für die Discothek, auf der auch der Flyer und die Veranstaltung veröffentlicht wurden, auf meinem Namen läuft.
Ich habe sofort reagiert und versucht den Markeninhabern zu erklären, dass ich nur als "ausführende" Kraft gehandelt habe und das ganze nichtmal gewerblich betreibe sondern mehr als Hobbie und Gefallen für meinen Kollegen den Discobesitzer.
Dennoch berief man sich darauf, dass sämtliche verletztende Inhalte ja auf meiner Homepage veröffentlicht wurden. Der Discobesitzer hat dann seinen Anwalt kontaktiert und den Markeninhabern klargemacht, dass er der Discobesitzer und Verantwortliche für alle Veranstaltungen und deren Planung ist und sich bereit erklärt die entstandenen, offenen Forderung nun zu begleichen.
Die erste Rate hat er gezahlt, die zweite hätte am Freitag bezahlt werden müssen was er allerdings nicht getan hat. Nun habe ich eine Email erhalten, dass das Verfahren nun gegen Ihn und mich eingeleitet wird.
Welche Chancen habe ich aus der Sache rauszukommen?
Es ist ja ersichtlich, dass ich weder Teilhaber der Discothek bin, noch in irgendeiner Art und Weise mein Geld mit den Flyern und der Homepage verdient habe.
Der einzige Knackpunkt ist, dass die Homepage auf meinen Namen registriert ist.
Bitte um sachliche Einschätzung der Lage.
Bilder von meiner Freundin gibts leider nicht, da dadurch die Lage nicht besser eingeschätzt werden könnte.
mfg ROBBE
Ein Kollege von mir hat eine Discothek und ich habe für Ihn immer mal wieder Flyer und Homepage entworfen und zur Verfügung gestellt.
Vor einigen Monaten hat er eine "Ballermann-Party" veranstaltet. Auch dafür habe ich die Flyer gestaltet und auf der Homepage veröffentlicht.
Nun kam vor einigen Wochen ein Schreiben, dass ICH eine Markenrechtsverletzung begangen habe, da der Name Ballermann rechtlich geschützt ist. Ich wurde angeschrieben, da die Homepage für die Discothek, auf der auch der Flyer und die Veranstaltung veröffentlicht wurden, auf meinem Namen läuft.
Ich habe sofort reagiert und versucht den Markeninhabern zu erklären, dass ich nur als "ausführende" Kraft gehandelt habe und das ganze nichtmal gewerblich betreibe sondern mehr als Hobbie und Gefallen für meinen Kollegen den Discobesitzer.
Dennoch berief man sich darauf, dass sämtliche verletztende Inhalte ja auf meiner Homepage veröffentlicht wurden. Der Discobesitzer hat dann seinen Anwalt kontaktiert und den Markeninhabern klargemacht, dass er der Discobesitzer und Verantwortliche für alle Veranstaltungen und deren Planung ist und sich bereit erklärt die entstandenen, offenen Forderung nun zu begleichen.
Die erste Rate hat er gezahlt, die zweite hätte am Freitag bezahlt werden müssen was er allerdings nicht getan hat. Nun habe ich eine Email erhalten, dass das Verfahren nun gegen Ihn und mich eingeleitet wird.
Welche Chancen habe ich aus der Sache rauszukommen?
Es ist ja ersichtlich, dass ich weder Teilhaber der Discothek bin, noch in irgendeiner Art und Weise mein Geld mit den Flyern und der Homepage verdient habe.
Der einzige Knackpunkt ist, dass die Homepage auf meinen Namen registriert ist.
Bitte um sachliche Einschätzung der Lage.
Bilder von meiner Freundin gibts leider nicht, da dadurch die Lage nicht besser eingeschätzt werden könnte.
mfg ROBBE
Kommentar