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Rechtsfrage an die Jura-elite

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    Rechtsfrage an die Jura-elite

    Hi @ Elite und zukünftige Staranwälte auf RM

    Ein Kollege von mir hat eine Discothek und ich habe für Ihn immer mal wieder Flyer und Homepage entworfen und zur Verfügung gestellt.

    Vor einigen Monaten hat er eine "Ballermann-Party" veranstaltet. Auch dafür habe ich die Flyer gestaltet und auf der Homepage veröffentlicht.

    Nun kam vor einigen Wochen ein Schreiben, dass ICH eine Markenrechtsverletzung begangen habe, da der Name Ballermann rechtlich geschützt ist. Ich wurde angeschrieben, da die Homepage für die Discothek, auf der auch der Flyer und die Veranstaltung veröffentlicht wurden, auf meinem Namen läuft.

    Ich habe sofort reagiert und versucht den Markeninhabern zu erklären, dass ich nur als "ausführende" Kraft gehandelt habe und das ganze nichtmal gewerblich betreibe sondern mehr als Hobbie und Gefallen für meinen Kollegen den Discobesitzer.

    Dennoch berief man sich darauf, dass sämtliche verletztende Inhalte ja auf meiner Homepage veröffentlicht wurden. Der Discobesitzer hat dann seinen Anwalt kontaktiert und den Markeninhabern klargemacht, dass er der Discobesitzer und Verantwortliche für alle Veranstaltungen und deren Planung ist und sich bereit erklärt die entstandenen, offenen Forderung nun zu begleichen.

    Die erste Rate hat er gezahlt, die zweite hätte am Freitag bezahlt werden müssen was er allerdings nicht getan hat. Nun habe ich eine Email erhalten, dass das Verfahren nun gegen Ihn und mich eingeleitet wird.

    Welche Chancen habe ich aus der Sache rauszukommen?
    Es ist ja ersichtlich, dass ich weder Teilhaber der Discothek bin, noch in irgendeiner Art und Weise mein Geld mit den Flyern und der Homepage verdient habe.
    Der einzige Knackpunkt ist, dass die Homepage auf meinen Namen registriert ist.

    Bitte um sachliche Einschätzung der Lage.
    Bilder von meiner Freundin gibts leider nicht, da dadurch die Lage nicht besser eingeschätzt werden könnte.

    mfg ROBBE

    #2
    Warum hat dein Kollege die zweite Rate nicht gezahlt?

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      #3
      Vergessen , verpeilt , was weiss ich
      Hab Ihm Freitag extra nochmal bescheid gegeben aber anscheinend wars Ihm nicht wichtig genug.

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        #4
        Zitat von ROBBE 21
        Nun kam vor einigen Wochen ein Schreiben, dass ICH eine Markenrechtsverletzung begangen habe, da der Name Ballermann rechtlich geschützt ist. Ich wurde angeschrieben, da die Homepage für die Discothek, auf der auch der Flyer und die Veranstaltung veröffentlicht wurden, auf meinemmeinen Namen läuft.
        Warum machst du denn solche Dummheiten? Pack seinen Namen ins Impressum und trag ihn als Domaininhaber ein. Dich nur als Admin-C, Tech-C und Zone-C.

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          #5
          Netten "Freund" hast du da. Was sagt das Impressum, was genau sagt der Denic-Auszug (admin-c bist du?)?

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            #6
            Guten Anwalt nehmen und auf Verhandlung warten... Kommst da mit nem blauen Auge raus wenn ihr nen guten Richter erwischt. Deinen Freund bekommt wahrscheinlich Geldstrafe.

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              #7
              Ja ich bin für diese Seite sowohl als Inhaber als auch als Admin eingetragen :
              Im Nachhinein ist man immer etwas schlauer

              Zwecks Anwalt sitze ich glücklicher Weise durch meine Freundin an der Quelle.
              Sie ist Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und arbeitet in einer Kanzlei mit 12 Anwälten

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                #8
                Dann such die auf und nimm eine Erstberatung in Anspruch. Frag nach einem Anwalt, der möglichst auch ein bisschen Ahnung von Marken-/Patentsachen hat.

                Da ist ja doch etwas Kohle im Spiel, also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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                  #9
                  Zitat von ROBBE 21
                  Bitte um sachliche Einschätzung der Lage.
                  Bilder von meiner Freundin gibts leider nicht, da dadurch die Lage nicht besser eingeschätzt werden könnte.
                  Zitat von ROBBE 21
                  Zwecks Anwalt sitze ich glücklicher Weise durch meine Freundin an der Quelle.
                  Sie ist Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und arbeitet in einer Kanzlei mit 12 Anwälten
                  ?????

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                    #10
                    Er will sagen, dass er keine Bilder seiner (akutellen) Freundin ins Internet stellt (sehr vernünftig).

                    @TE: Wenn du an einer solchen Quelle sitzt, warum fragst du uns noch?

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                      #11
                      http://www.ballermann.de/fakten-zur-marke-ballermann-loeschung-nicht-mehr-moeglich-2476.html

                      kA, wäre immer skeptisch bei leuten, die interviews mit sich selbst führen und die dass/das regelung nicht beherrschen.

                      Die seit 18 (!) Jahren eingetragene Marke ist nicht mehr angreifbar, daß spiegeln auch zahlreiche Gerichtsurteile in Deutschland wider , denn bislang sind hunderte Verfahren zu Gunsten der Markeninhaber entschieden worden
                      leider überhaupt keine quellen/verweise dazu. kann auch alles gelaber sein, damit die leute erstmal zahlen, bevor sie daran denken, vor gericht zu gehen. vielleicht alles nur ne masche um ne schnelle mark zu machen. die ganze seite wirkt mmn sehr seltsam. genauso wie die gmbh, die hinter der marke steht http://www.markenkonzepte.de. auf jeder dritten seite wird erwähnt, dass die marke seit 18(!) jahren eingetragene marke ist. allein schon aus sicht des website-administrators ist es total behindert, da ne feste zahl statt ner jahreszahl hinzuschreiben. die einträge auf der webseite sind auch alle von ende 2011/anfang 2012, obwohl es die marke wie gesagt ja angeblich schon so ewig gibt. kA, wäre da wie gesagt skeptisch.

                      ich weiß, dir geht's letztendlich um was anderes, aber wenn sich der verursacher des problems deines "kumpels" als schwindler herausstellt, löst sich damit auch dein problem.



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                        #12
                        Zitat von mYsterio
                        Er will sagen, dass er keine Bilder seiner (akutellen) Freundin ins Internet stellt (sehr vernünftig).

                        @TE: Wenn du an einer solchen Quelle sitzt, warum fragst du uns noch?
                        Aber - wie dargelegt - besteht doch eine klare Konnexität zwischen seiner Freundin und der formulierten Frage, so dass ein Bild in der Tat dringend erforderlich ist, um die Lage besser einschätzen zu können!

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                          #13
                          Hab das Ding mal in irgendnem Fernsehbeitrag gesehen. Hat angeblich schon gut Kohle damit gemacht.

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                            #14
                            Die wollen für eine Veranstaltung mit dem Namen Ballermann 750€ pauschale (für bis zu 100 Besucher) . Für jeden weiteren Besucher auch nochmal 10€.

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                              #15
                              Das ist aber günstig ...

                              Ballermann-Party kann teuer werden!

                              "Weiterhin forderte die Anwaltskanzlei den Verein auf, nachträglich eine Lizenz für die Verwendung des Namens zu erwerben und auch eine Unterlassungserklärung abzugeben, in Zukunft keine Veranstaltung mehr unter diesem Namen durchzuführen. Den Gegenstandswert hatten die Anwälte mit 25.000 Euro angesetzt und dem Brief auch gleich eine entsprechende Gebührenforderung beigefügt."

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