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flugbuchung rückgängig machen?

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    flugbuchung rückgängig machen?

    hi,
    ich habe eben einen flug für feb.13 per telefon mit einem reisebüro gebucht. ich habe jetzt eine bestätigungsmail bekommen und werde aufgefordert meine zahlungsdaten etc. zu schicken. jetzt habe ich GENAU den selben flug aber nochmal 50€ günstiger gefunden. zählt das per telefon jetzt schon als offizielle bestätigung, die nicht widerrufbar ist oder meint ihr das kann ich rückgängig machen? ich frage jetzt erst hier,weil ich denke wenn ich jetzt gleich nochmal anrufe sagen die mir sowieso, dass schon ein vertrag zustande gekommen ist.

    #2
    AGB Wiederrufsrecht etc?
    Die haben ja noch kein Geld von dir und denke nicht, dass die innerhalb von "eben" eine unwiederrufliche Buchung gemacht haben, die nicht stornierbar ist -> ggf Stornogebühr aber AGB first.

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      #3
      bla

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        #4
        Zitat von Mikael Myers
        du hast keine Unterschrift gegeben und somit ist das ganze ein Mündlicher Vertrag der nur so lange rechtswirksam ist wie das gespräch andauert.
        auch wenn er mir schon eine flugbestätigung geschickt hat?

        auf der homepage gibts nicht mal ein impressum agb's.
        hab aber schon so einen link zu checkmytrip bekommen, auf der ich die flugbuchung sehen kann.

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          #5
          Zitat von Mikael Myers
          du hast keine Unterschrift gegeben und somit ist das ganze ein Mündlicher Vertrag der nur so lange rechtswirksam ist wie das gespräch andauert.

          halt ich für ein gerücht.

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            #6
            Zitat von Mikael Myers
            du hast keine Unterschrift gegeben und somit ist das ganze ein Mündlicher Vertrag der nur so lange rechtswirksam ist wie das gespräch andauert.
            wenn man keine ahnung hat... :-)

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              #7
              Fernabsatzgesetz zählt doch auch beim Telefonat!??!??!??!?!?

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                #8
                oh män, was ist denn jetzt richtig? gibts hier keinen rm-juristen, der sich mal kurz äußern kann?

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                  #9
                  junge du hast es gebucht. unfassbar peinlich und unreif, wie du jetzt wegen 50 euro dein schwänzchen einziehen willst.

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                    #10
                    http://lmgtfy.com/?q=flug+gebucht+widerrufsrecht

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                      #11
                      du bist wahrscheinlich auch so einer, der sich im fachgeschäft ne halbe stunde beraten lässt und dann das produkt noch im laden übers smartphone online kauft.

                      und wenn du nicht so "dicke" bist, dann solltest du vllt nicht mit dem fluzeug rumjetten #tochter

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                        #12
                        lulz. nette anworten hier. du hast offenbar einen mündlichen vertrag geschlossen und der ist auch gültig, ob du schon gezahlt hast ist unerheblich. widerrufsrecht gilt laut §312b abs. 3 nr. 6 BGB nicht für flugreisen.

                        du könntest den mündlichen vertragsschluss möglicherweise abstreiten oder anfechten, beides vermutlich nicht zu empfehlen. rm anwaltskanzlei for the win, wobei das hier schon zu einfach ist.

                        du könntest natürlich nett fragen ob/für welchen preis eine stornierung möglich wäre.

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                          #13
                          Zitat von Obama_sh0t
                          lulz. nette anworten hier. du hast offenbar einen mündlichen vertrag geschlossen und der ist auch gültig, ob du schon gezahlt hast ist unerheblich. widerrufsrecht gilt laut §312b abs. 3 nr. 6 BGB nicht für flugreisen.

                          du könntest den mündlichen vertragsschluss möglicherweise abstreiten oder anfechten, beides vermutlich nicht zu empfehlen. rm anwaltskanzlei for the win, wobei das hier schon zu einfach ist.

                          du könntest natürlich nett fragen ob/für welchen preis eine stornierung möglich wäre.
                          dieses.

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                            #14
                            Zitat von Obama_sh0t
                            lulz. nette anworten hier. du hast offenbar einen mündlichen vertrag geschlossen und der ist auch gültig, ob du schon gezahlt hast ist unerheblich. widerrufsrecht gilt laut §312b abs. 3 nr. 6 BGB nicht für flugreisen.

                            du könntest den mündlichen vertragsschluss möglicherweise abstreiten oder anfechten, beides vermutlich nicht zu empfehlen. rm anwaltskanzlei for the win, wobei das hier schon zu einfach ist.

                            du könntest natürlich nett fragen ob/für welchen preis eine stornierung möglich wäre.
                            merci für die erste seriöse antwort hier!

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                              #15
                              obama einfach zu freundlich. nach kommentaren wie #sohn usw usf wundert mich, dass überhaupt noch jemand so einem affen behilflich ist...

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