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Erbschaftsrechtfrage

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    Erbschaftsrechtfrage

    Heyho,

    folgende Thematik. Vom Opa meiner Freundin ist der Onkel gestorben, welcher keine direkten Nachkommen hat. Nun sind wohl laut Testament die Kinder einer Schwester des Onkels als Erben eingesetzt. Besagter Opa ist jedoch von einer anderen Schwester.
    Hätte er nicht auch ein Anrecht auf einen Erbteil oder ist das in dem Moment gestorben indem es testamentarisch anders festgelegt wurde?

    Danke euch!

    #2
    Mal dir mal einen Baum, bei mir sieht das so aus: Der tote Onkel hat 2 Schwestern ( die wie ich annehme beide tot sind, sonst erben die Schwestern) jede Schwester würde die Hälfte erben, Schwester 1 verebt die 1. Hälft an deinen Opa und Schwester 2 vererbt die andere Hälfte an die "kinder" (wayne wie viele). Also wenn es keine anderen Leute gibt, nur deinen Opa und die "kinder" dann bekommt er durch die gesetzliche Erbfolge die Hälfte. Wenn der "Onkel" in dem Testament schreibt, dass nur die Kinder alles erben, dann wird seine Testierfreiheit durch Gesetzt insoweit beschränkt, dass dein opa nur noch den Pflichtteil bekommt (das ist die Hälfte vom normalen), also Opa bekommt statt 1/2 nur noch 1/4.

    Also ich nehme aus deiner Beschreibung an, dass deinem Onkel 1/4 zusteht. Sollte es irgendwelche Personen oder Modifikationen geben (deine Opa könnte dem "Onkel" nach dem Leben getrachtet haben oder eine andere Strafttat gegen Güter des Onkels begangen haben, die mit mindesten 1 Jahr unter Strafe stehen, dann bekommt er nüscht)

    Wie gesagt 1/4 oder du musst weitere Infos delievern

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      #3
      Thread kann geclosed werden. Nukular hilft mir dankenswerter Weise in der Gruppe!

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