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Eidesstattliche Erklärung

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    Eidesstattliche Erklärung

    Hallo liebe Gang,

    mir wurde dazu geraten eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
    ( Fall: Streit über Handyrechnung, Pflichtverletzung des Mobilfunkanbieters aktiv über Kosten zu informieren ).
    Ergo werde ich in dem Schreiben versichern, dass ich zu keinem Zeitpunkt aktiv informiert worden bin.

    Kurz und knapp. Muss die Erklärung jemand beglaubigen oder Abzeichnen (Notar, Rechtsanwalt, Gangmember o.Ä )

    #2
    ja du :)

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      #3
      musste auch schonmal eine eidesstattliche versicherung abgeben. ging damals um meine kfz-versicherung. der notar hat dann ein schreiben fertig gemacht, sein siegel raufgeklatscht und ich unterschrieben, dass alles der wahrheit entspricht. hat glaube ich 20€ oder so gekostet.

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        #4
        eine EV nimmt dir auch ein Gerichtsvollzieher ab, ansonsten kannst du auch zur Polizei vorgeladen werden um die dort abzugeben. Prinzipiell machst du ja angaben alleine und versicherst ihre richtigkeit, von daher brauchst du bestimmt nicht unbestimmt jemanden der dir das beglaubigt. Häufig wird die EV Leuten "abgenommen", weil diese Personen Sie nicht freiwillig abgeben wollen.

        Vielleicht meinst du auch eine eidestattliche Erklärung? unter EV verstehe ich jene erklärung, in dem du deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legst

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          #5
          wie hier schon ein paar gemerkt haben, Überschrift passt net zum Text.

          Eine EV aka "ich zieh die Hosn runter weil ich nichts hab" ist da zu da um die von deinen Schulden zu befreien.

          Alles andere wäre die Erklärung und die Unterschreibst du, gerne auch in bei sein eines Zeugens, muss aber nicht - kommt aber sich auch auf den Fall an, denn Anwälte/Notar bietet diesen Service auch.

          Bsp.: für eine Erklärung (laut Google)

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            #6
            Also bei einer eidestattlichen Erklärung solltest du aber aufpassen. Das nichts wo man mal so eben abgibt.
            Falls dir jemand beweisen kann, dass du doch davon wusstest, droht dir Haft.

            Soweit ich weiß, braucht das keinerlei Notar oder Anwaltsschreiben. Auch eine bestimmte Form ist meines Wissens nicht nötig.

            Lediglich in etwa so "Hiermit erkläre ich, xxxxx, Eides statt, dass xxxxx".

            Wie gesagt, überleg dir vorher gut, ob du nicht wirklich davon wusstest ^^.

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              #7
              Ja, bin mir über die rechtlichen Konsequenzen bewusst.
              Ich werde da meinen genauen Wortlaut auch ein paar Mal bedenken und gegenlesen lassen. Aber da es der Wahrheit entspricht mach ich mir da keine Sorgen.

              Ja hab mir da vorhin auch einen reingegooglet und zu beiden Themen (Erklärung und Versicherung ) nur dieses Insolvenzzeug gefunden habe.

              Also eine Erklärung. Nur meine Unterschrift. Gibts noch was hinzuzufügen?

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                #8
                Zitat von Kaiserlich
                wie hier schon ein paar gemerkt haben, Überschrift passt net zum Text.

                Eine EV aka "ich zieh die Hosn runter weil ich nichts hab" ist da zu da um die von deinen Schulden zu befreien.

                Alles andere wäre die Erklärung und die Unterschreibst du, gerne auch in bei sein eines Zeugens, muss aber nicht - kommt aber sich auch auf den Fall an, denn Anwälte/Notar bietet diesen Service auch.

                Bsp.: für eine Erklärung (laut Google)
                EV gibt nur erstmal an, was du hast um die Schulden zu bezahlen (d.h. was der Gläubiger pfänden könnte, Auto, Konto) beziehungsweise das du nichts hast. die EV kann für Gläubiger Prozesskosten ersparen, denn wenn eine Anfrage beim AG ergibt, das schon eine EV vorliegt können Sie sich bis zum Ablauf der EV (sie gilt glaub ich 3 Jahre) die Mühe sparen, einen Gerichtsvollzieher zu schicken bzw. der Gerichtsvollzieher schickt die Anfrage wieder zurück mit nem Verweis auf die EV.

                Beim Eröffnen eines Insolvenzverfahrens gibt meine eine ähnliche, wenn nicht die gleiche Erklärung ab. Da man in dem Verfahren aber prinzipiell auch seine finanzielle Lebensplanung an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abgibt, ist es nur logisch, anzugeben was man hat.

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                  #9
                  Gemeint ist hier wohl die eidesstattliche Versicherung i.S.v. § 294 I ZPO.
                  Die bedarf keiner besonderen Form.

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