Find die Frage ziemlich dumm. Natürlich darf man nicht den exakt gleichen Namen, wohl aber eine ähnliche Schreibweise haben. Dient ausschließlich der Identifikation. Drum kann doch auch der Vater denselben Namen haben, wie sein Sohn, solange das mit jun. und sen. gekennzeichnet wird. Ich verstehe diese Diskussion grade gar nicht. Sinnlosthread #1239123
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Wow. Geh dich bitte schämen. Ernsthaft.Zitat von RkilLZitat von RemasZitat von "BayOblG, Beschluss vom 29.10.1985; BReg 1 Z 65/85
...Ferner kann Kindern ein und desselben Elternpaares nicht derselbe (alleinige) Vorname erteilt werden, damit sie in Urkunden auch ohne Angabe des Geburtsdatums voneinander unterschieden werden können.
starke begründung. das ist genauso wie vergewaltigung zu verbieten, weil dem staat dann höhere kosten für schwangeschaftsabtreibungen entstehen könnten.
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