gesetzt dem fall, ich will jmd. vergiften und tue das gift unbemerkt in eine kaffeetasse, die ein anderer jedesmal der person bringt, die ich umbringen will.
wenn der andere davon jetzt nichts wüsste, wäre der fall klar, mittelbare täterschaft von mir und straflosigkeit des werkzeuges.
wie ist es aber, wenn das werkzeug weiß, was ich will, es aber trotzdem tut, weil er selber schuldne bei dieser person hat. ich selber weiß davon nichts, und gehe davon aus, dass das werkzeug ahnungslos bei seiner tat ist.
hat das auswirkungen auf meine bestrafung, da ja nun die tat des werkzeuges nicht mehr ohne wissen ist, sondern mit eigenen absichten versehen ist. mit anderen worten, kommt für mich weiterin mittelbare täterschaft in frage?
wenn der andere davon jetzt nichts wüsste, wäre der fall klar, mittelbare täterschaft von mir und straflosigkeit des werkzeuges.
wie ist es aber, wenn das werkzeug weiß, was ich will, es aber trotzdem tut, weil er selber schuldne bei dieser person hat. ich selber weiß davon nichts, und gehe davon aus, dass das werkzeug ahnungslos bei seiner tat ist.
hat das auswirkungen auf meine bestrafung, da ja nun die tat des werkzeuges nicht mehr ohne wissen ist, sondern mit eigenen absichten versehen ist. mit anderen worten, kommt für mich weiterin mittelbare täterschaft in frage?
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