@rub1kon: Punkt 2 ist genau der Knackpunkt. Ein Veranstalter muss ja nicht nur Interpret angeben, sondern auch Komponist und Produzent eines Musikstückes. Selbst wenn der Interpret also nachgewiesenermaßen nicht Mitglied der GEMA ist, kann es dazu führen, dass man Gebühren zahlen muss, weil Komponist oder Produzent in der GEMA sind.
Die GEMA-Vermutung nötigt Veranstaltern einen Mehraufwand ab (nämlich die Recherche über die komplette Urheberschaft eines Titels), der eigentlich der GEMA zufallen müsste. Gäbe es nun eine zweite Verwertungsgesellschaft XYZ, die dieses Privileg nicht genießt, ist es für die Veranstalter attraktiver auf Nummer sicher zu gehen und nur GEMA-Musik zu spielen, da so die Wahrscheinlichkeit an beide Verwertungsgesellschaften zu zahlen (weil z.B. der Komponist GEMA ist, der Produzent aber XYZ) viel geringer ist.
XYZ muss schließlich investigativ auf allen Veranstaltungen selbst nachprüfen, ob Musik ihrer Mitglieder gespielt wird, ein Aufwand, der immens größer ist als der GEMA, die das auf den Rücken der Veranstalter laden darf. Dadurch entsteht der Wettbewerbsnachteil, zumindest sehe ich den so, das war meine Idee.
Die GEMA-Vermutung nötigt Veranstaltern einen Mehraufwand ab (nämlich die Recherche über die komplette Urheberschaft eines Titels), der eigentlich der GEMA zufallen müsste. Gäbe es nun eine zweite Verwertungsgesellschaft XYZ, die dieses Privileg nicht genießt, ist es für die Veranstalter attraktiver auf Nummer sicher zu gehen und nur GEMA-Musik zu spielen, da so die Wahrscheinlichkeit an beide Verwertungsgesellschaften zu zahlen (weil z.B. der Komponist GEMA ist, der Produzent aber XYZ) viel geringer ist.
XYZ muss schließlich investigativ auf allen Veranstaltungen selbst nachprüfen, ob Musik ihrer Mitglieder gespielt wird, ein Aufwand, der immens größer ist als der GEMA, die das auf den Rücken der Veranstalter laden darf. Dadurch entsteht der Wettbewerbsnachteil, zumindest sehe ich den so, das war meine Idee.
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