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Eigenbedarf beim Hauskauf

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    Eigenbedarf beim Hauskauf

    Hallo,

    folgendes Szenario. Ich interessiere mich für ein Haus, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch von einer älteren (kranken) Dame bewohnt wird. Falls ich das Haus kaufen würde, war ich bisher der Meinung, ich könnte Eigenbedarf anmelden und dementsprechend müsste die ältere Dame aus diesem Haus ausziehen. Nun habe ich allerdings von einem Kumpel erfahren (hatte ähnliches Problem), dass dies nicht so einfach wäre. Es käme darauf an, wie lange die Dame dort schon wohnt und ob man ihr einen Auszug "zumuten" könnte.
    Der Makler gibt hierzu keine genaue Auskunft "ja, wenn es soweit ist, dann kläre ich das".

    Im Internet lese ich auch verschiedene Versionen. Die einen sagen, es wäre kein Problem, wenn man vernünftige Gründe (wenn ich mir ein Haus kaufe, will ich auch darin wohnen) nennen kann. Andere sagen, es ist nicht so leicht, da man die Zeit/Alter/Krankheit der jetzigen Mieter beachten muss.

    Nachdem es hier ja einige angehende Anwälte gibt, wollte ich mal hören, ob es wirklich so schwer sein kann.

    Nochmal der Sachverhalt.

    1. Dame ist alt und gebrechlich
    2. Wohnt schon länger im Haus
    3. Haus steht zum verkauf
    4. Ich möchte es eventuell kaufen
    5. Würde natürlich Eigenbedarf anmelden
    6. Laut Kumpel nicht einfach

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    warte halt bis sie den löffel abgibt

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      #3
      Und wenn sie eher so einen auf Johannes Heesters macht?

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        #4
        auch wenn ich kein jurastudent bin
        einfach so kicken kannst du die nicht
        hat ja noch mietvertrag etc
        also wenn musst du den erst käündigen
        hab solche fälle schon paar mal im fernsehen gesehen
        wenn dus falsch anstellst kann die dich verklagen und du bekommst die da jahre nicht raus

        wie sowas richtig geht kommt jetzt sicher gleich von den pros

        hier wäre noch was dazu:
        1. Im Notarvertrag wird festgelegt, daß das Haus entmietet verkauft und übernommen wird. Die Vermieterin, oder besser der Anwalt der Verm, kann dann argumentieren, daß das Haus nur entmietet zu verkaufen ist.

        2. Kauf bricht nicht Miete. d.H. wenn ihr das Haus mit dem Mieter kauft, müßt ihr auch die Kündigungsfristen übernehmen. Den Mietvertrag zeigen lassen, denn es ist möglich, daß bei alten Verträgen Fristen von über 1 Jahr bestehen.

        3. Im Notarvertrag einbinden lassen, daß die Kaufsumme (evtl. ein gehöriger Rest) erst dann bezahlt wird, bzw. Rechte und Pflichten erst dann auf euch übergehen, wenn der Mieter in seine Schranken gewiesen ist, sprich er hält sich nur dort auf, wo er laut Mietvertrag hindarf.

        4. sollte dieses alles nicht greifen. finger weg, es gibt viele schöne Häuser.

        normalerweise dauert es ziemlich lange, bis ein Mieter ausgezogen ist, oft ein Jahr oder länger. Auch ist es mit Risiko verbunden, da Mietern - beispielsweise wegen langer Wohndauer oder aus sozialen Gründen - nicht ohne weiteres gekündigt werden kann. Daher sind Häuser ohne Mieter meist deutlich billiger als Häuser mit Mietern. Wenn es Ihnen darauf ankommt, ein Haus zu kaufen, in das Sie sofort einziehen können, müssen sie eines kaufen, das bereits leer ist.

        Daher kann ich nur raten, eventuell bereits im Vorfeld das Gespräch mit den Mietern zu suchen (nach Rücksprache mit dem jetzigen Eigentümer) und eine gewisse Summe für Abfindung o.ä. zurückzulegen um die Mieter davon zu überzeugen, schnell auszuziehen.

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          #5
          Hehe. Also Krank in dem Sinne, dass Sie halt schon älter ist. Ich glaube "gebrechlich" wäre das bessere Wort :)

          Auf Grund der momentanen Zinsen + des günstigen Angebots (normalerweise kostet so ein Haus 20-30% mehr in meinem Dorf), wollte ich das relativ Zeitnah in Angriff nehmen.

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            #6
            @southpark, vielen Dank für die Infos. So ähnlich hab ich das auch im Inet gefunden. Würde es nur gerne noch einmal bestätigt haben.
            Ich denke allerdings, wie du schon sagst, lieber Finger weg. Wird wahrscheinlich nen Grund haben, warum es so günstig ist :(

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              #7
              am besten wäre es, wenn sie die treppe runterfällt

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                #8
                Ey Keule... Wenn du die Kohle für ein Haus hast dann wirst du doch sicherlich auch nen Anwalt haben bzw bezahlen können. Go for IT.

                Wer vertraut denn in solch einer Gelegenheit dem Inet bzw Bros?

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                  #9
                  @Kaiser, ja ich hätte einen Anwalt. Werde Ihn auch heute anrufen, aber nachdem hier wirklich einige Profis unterwegs sind, dachte ich mir, ich könnte ja mal während der Arbeit nachfragen.

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                    #10
                    ja is ja nicht verkehrt mal nachzufragen aber wer letztendlich hier Profi ist lässt sich auch nicht so leicht sagen :D. Ein Anwalt ist in der Situation einfach Pflicht.

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                      #11
                      an dieser stelle hilft nur: http://www.amazon.de/Franklin-321-74BL-Teeball-Schl%C3%A4ger/dp/B0015Y0Z32

                      Da dies zu brutal ist.......

                      Grundsätzlich......WENN du kaufst und sie kündigst mach es als Einschreiben.......alles andere ist sonst Rundordner geschichte!

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                        #12
                        Hoffe du trollst wenn du irgendeine kranke/gebrechliche Oma aus ihrem Haus schmeißen willst.

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                          #13
                          Die Dame kurzfristig aus dem Haus zu bekommen grenzt fast an Unmöglichkeit.

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                            #14
                            Jup, ganz klar. Aber es gibt hier ja wirklich Leute, die Jura studieren und evlt. ist einer auf Mietrecht spezialisiert.

                            Wie gesagt, werde heute nach der Arbeit mal meinen Anwalt anrufen und das klären lassen.

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                              #15
                              Wird der Frau das Haus unterm Arsch weg verkauft oder verkauft sie selbst? Verstehe irgendwie nicht wieso sie nicht auszieht wenn das Haus zum Verkauf steht.

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