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    Umzug - Auf was achten?

    Heyho..

    ich habe meine Wohnung zum 30.11.2012 gekündigt... (3 Monate frist)
    Allerdings habe ich meine neue Wohnung schon am 01.09.2012 gemietet...

    So jetzt brauche ich dringend nachmieter zum 01.09.2012

    Habe schon sogar 3 Interessenten, die, die Wohnung heute noch besichtigen werden...

    Falls einer von denen zuschlägt... Muss ich doch nur noch mit dem Mieter einen Übergangsprotokoll ausfertigen oder?

    Oder muss ich eine neue Kündigung schreiben und das ein Nachmieter gefunden wurde ab dem 01.09.2012

    auf was muss ich noch alles achten...



    #2
    Mit deinem Vermieter sprechen wegen Vertragsübernahme und dann eine saubere Übergabe an deinen Vermieter machen. Der ist dein Ansprech und Vertragspartner. Wenn er einen Nachmieter ablehnt, kannst du weitersuchen.
    Mit dem Nachmieter hast du kein Vertragsverhältnis.

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      #3
      scheint ein verbreiteter irrglaube zu sein, dass ein ehemaliger mieter seinen nachmieter bestimmen darf.
      kurz und knapp: du hast weder das recht, dass dein nachmieter angenommen wird noch darfst du die wohnung für die 3 restlichen monate weitervermieten, der vermieter darf bis zum 30.11. miete von dir verlangen (allenfalls manche nebenkosten könnten wegfallen wenn du nicht mehr dort wohnst).

      zuerst solltest du dich an deinen vermieter wenden und versuchen eine lösung für eine frühere kündigung zu finden, zB wenn du einen (für den vermieter) angemessenen nachmieter gefunden hast.

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        #4
        Ich habe ja mit dem Vermieter gesprochen... Er akzeptiert einen Nachmieter zum 01.09.2012... Wenn einer der interessenten, die heute die wohnung besichtigen werde, interesse hat, werde ich natürlich dem Vermieter davon berichten und ob er damit einverstanden ist... Dann macht der Vermieter einen Vertrag mit dem neuen Mieter... so war es auch geplant... bzw... wollte ich so hinschreiben.

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          #5
          Achte halt darauf das Ihr ein sauberes Übergabe Protokoll macht (Ihr=Du und Vermieter).
          Hatte in Köln damals eine ähnliche Situation und 3 Monate später kam dann ein Anruf das ich auf dem Balkon noch was streichen sollte, das wäre nicht Ordnungsgemäß.

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            #6
            Eine frage Elite,

            soeben waren einige da die Wohnung zu besichtigen... Der eine würde sogar fast die komplette Wohnung mit Möbel aufkaufen... was mir entgegen kommt.

            Muss ich mit ihm einen Vertrag machen, wass er alles kauft, sobald er einen Mietvertrag mit meinem Vermieter abgeschlossen hat?

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              #7
              Haben solche "Verträge" überhaupt bestand, wenn es hart auf hart kommt? Also ich seh das grade bei der neuen Mitbewohnerin von meiner Freundin, die mit der alten Mitbewohnerin son Teil abgeschlossen hat wegen der Küche und eine Ratenzahlung vereinbart hat. Die neue Mitbewohnerin kümmert das Schriftstück aber recht wenig und nun gibts Stress. Also wenn du irgendwas vereinbarst würde ich dir aus meiner Erfahrung sagen, mach keine Ratenzahlung und lass dir alles sofort auszahlen.

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                #8
                Ich nehme mal an, dass die Kaufsachen in deinem Eigentum stehen.

                Du solltest auf jeden Fall einen Vertrag schließen. Dort sollten alle Gegenstände aufgelistet, ihr Zustand vermerkt und die jeweiligen Preise festgehalten werden. Wenn Mängel bestehen, schreib das mit auf. Unterschreibt dann beide und gebt das Datum an.

                Wohnungsübergabe sollte mit Protokoll erfolgen (wird der Vermieter sich machen können).


                Und ja Bishop solche Verträge haben i.d.R. bestand - ich nehme bei dir auch an, dass die Küche im Eigentum der alten Mitbewohnerin stand.

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                  #9
                  zu 50% der alten Mitbewohnerin und zu 50% von meiner Freundin. Die Küche wird halt immer "weiter verkauft" weil es einfacher ist, anstatt 50% der Küche aufzuteilen weil dort noch die Waschmaschine mitdrin ist. Aber wenn solche Verträge bestand haben, dann kann die alte Mitbewohnerin ja ein Anwalt einschalten wenns ihr zu bunt wird.

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                    #10
                    Ja das könnte sie theoretisch tun. Ich kenne ja jetzt nicht alle Umstände und den Wortlaut des Vertrages, aber es klingt erstmal so, als ob da was machbar wäre.

                    Sollte es wichtiger sein, kannst du dich gerne an die RM-Kanzlei wenden und den Fall so detailliert wie möglich beschreiben.

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                      #11
                      :P vielen Dank für das Angebot, aber da es weder mich noch meine Freundin betrifft, guck ich dem ganzen lieber zu und lasse dem Elend seinen Lauf. ARE YOU NOT ENTERTAINT!!!???

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                        #12
                        Zitat von CRZ-
                        Du solltest auf jeden Fall einen Vertrag schließen. Dort sollten alle Gegenstände aufgelistet, ihr Zustand vermerkt und die jeweiligen Preise festgehalten werden. Wenn Mängel bestehen, schreib das mit auf. Unterschreibt dann beide und gebt das Datum an.
                        Gibts dafür Muster? Hab noch nie so einen Vertrag gemacht... Will dass dieser fehlerfrei ist...

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                          #13
                          Ist doch einfach:

                          Spoiler: 
                          Hiermit schließen

                          Max Muster, geb. 0.1.1337 (Verkäufer)
                          Straße 13
                          12345 Stadt

                          und

                          John Doe, geb. 0.1.1337 (Käufer)
                          Straße
                          Stadt

                          einen Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen:

                          1. Der Kaufvertrag kommt zu einem Gesamtkaufpreis von xxx€ zustande. Verkauft werden folgende Gegenstände in entsprechendem Zustand:
                          - Möbelstück, Kratzer hier, Delle dort
                          - Regal, keine Gebrauchsspuren

                          2. Die Gewährleistung an den Verkaufsobjekten ist ausgeschlossen. Der Verkäufer versichert alleiniger Eigentümer der Verkaufsobjekte zu sein und dass diese weder als gestohlen gemeldet wurden noch durch Rechte Dritter belastet sind.

                          3. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Gerichtsstand ist [DEIN WOHNOHRT]. Mit der Unterschrift erklärt der Käufer, dass ihm die obengenannten Gegenstände in entsprechend
                          beschriebenem Zustand übergeben worden. Desweiteren erklärt der Verkäufer durch Unterschrift, dass er das Geld vollständig in Höhe des Kaufpreises vom Käufer erhalten hat.

                          DEIN WOHNORT, den 1.1.2012

                          _________________________
                          Unterschrift Verkäufer


                          _________________________
                          Unterschrift Käufer


                          Überprüf Anschrift und soweiter durch Vorlage des Personalausweises. Deinen solltest du entsprechend natürlich auch Griffbereit haben für den Käufer.

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