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Kindergeld (nach Fachoberschul abbruch + während d

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    Kindergeld (nach Fachoberschul abbruch + während d

    Hi Leute,

    ich habe eine dringende frage und zwar geh ich gerade zur Fachoberschule & für die familienkasse muss man ja immer so ein zettel bei der schule abgeben sodass man eine bestätigung hat das man zur schule geht und das kindergeld erhält.

    jetzt wollte ich fragen weiss jemand das zeitfenster wann genau der 2. zettel vom amt kommt? ich meine der kam alle halbe schuljahre aber bin mir nicht sicher...

    wieso frag ich sowas?

    weil ich aktuell nicht so motiviert bin für schule & andere pläne hab evtl was beruflich zu machen 1 jahr oder einfach was anderes (NEIN NICHT FAULENZEN :D) und dann wieder zur schule zu gehen , habe schon meine ausbildung und msa hinter mir.

    ich weiss es gibt kindergeld für "ÜBERGANGSZEITEN" oder falls man keinen ausbildungsplatz oder sonst was findet.

    sagen wir mal ich gebe das im 1. monat ab den zettel , erhalte mein kindergeld aber dann meld ich mich von der schule ab, und mache was anderes, bin noch nicht 25 jahre alt!

    wird es da irgendwie probleme geben ?

    ansonsten hätt ich mein kindergeld noch + schülerausweis gültig bis ende 2013.

    also der schülerausweis den hab ich in der tasche 100%.

    pls help, es gibt bestimmt hier leute die evtl das gleiche durchgehen oder durchgemacht haben.




    #2
    musst du dich nicht arbeitslos melden? dann bekommst du kein KG, sondern halt hartz4

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      #3
      Regel 1?

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        #4
        Zitat von Provieh
        Regel 1?
        und nach deinem ":D" smilie konnte ich den text nicht ernst nehmen

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          #5
          Zitat von JUNGAEE
          musst du dich nicht arbeitslos melden? dann bekommst du kein KG, sondern halt hartz4
          hi danke für die fixe antwort, ich leb halt noch bei meinen eltern , habe aber immer trouble zuhause und will an diesem donnerstag eh zum jugendamt papiere unterzeichnen lassen das ich evtl ne wohnung gesponsort kriege, wenn ich dann keine schule hab krieg ich wohl statt bafög wohl hartz4 wenn ich es beantrage und es auch gegeben wird.

          also ka , aber will mein kindergeld halt ausschöpfen bis zum 25. lebensjahr ;S sonst krieg ich nächstes jahr sozusagen vom august bis anfang januar nur kindergeld, würde bischen sucken^^!

          weil ich sonst keine geldquelle hab nirgends, meine eltern geben mir nix außer mein kindergeld, davon ess ich/ muss meine fahrkarten bezahlen und und und, bis auf die miete "kostenlos" ;D.

          also ich weiss auch nich wie das ist , ob die schule dann sagt wenn ich mich abgemeldet hab , hallo STREICHEN SIE IHM DAS KINDERGELD der geht nicht mehr zur schule , oder so xD!?!?

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            #6
            Zitat von Provieh
            Regel 1?
            ?????

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              #7
              bei einer Fernuni einschreiben?

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                #8
                Zitat von eeeeeeeeeee
                bei einer Fernuni einschreiben?
                zweck? bzw. was ist deine intention wenn ich das machen würde?

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                  #9
                  du brauchst nirgendwo hinzugehen und bist trotzdem offiziell student und bekommst Kindergeld?

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                    #10
                    Zitat von eeeeeeeeeee
                    du brauchst nirgendwo hinzugehen und bist trotzdem offiziell student und bekommst Kindergeld?
                    hmm ist das auch "SAFE"? ich mein , sonst könnt ja jeder horst das machen , gibts da nen haken? und wo macht man das , per google fernuni suchen und dann was? instant einschreiben geht das so simpel oder so ? hast nen link vllt, sag mal pls genaueres^^ wär nett.

                    und gibts da bestimmte vorraussetzungen?

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                      #11
                      Für den Übergang gibt es, bei schriftlicher Begründung, meistens weiterhin Kindergeld, sofern eine förderungsfähige Ausbildung geplant und absehbar ist.

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                        #12
                        kindergeld kriegste solang du u25 und in der erstausbildung bist, bzw. in ner übergangsphase dahin (nachm abi, vorm studium z.bsp.)

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                          #13
                          Zitat von Swasi_Land
                          Für den Übergang gibt es, bei schriftlicher Begründung, meistens weiterhin Kindergeld, sofern eine förderungsfähige Ausbildung geplant und absehbar ist.
                          in meinem fall wäre es keine ausbildung sondern fachabitur erwerb praktisch, also die einjährige fachoberschule.

                          zählt/gilt das auch? dann wär ja alles in butter :), das dumme ist nur das ich praktisch bei der schule bei der ich jetzt bin sozusagen wieder anfange nächstes jahr und einfach eine pause brauch bzw. andere seiten des lebens mal kennenlernen will , bischen 400€ jobs mal reinschnuppern mir egal, hauptsache bischen geld oder einfach mich umschauen was ich mit meinem leben mache. hauptsache erstmal weg von der schule.

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                            #14
                            Zitat von mars
                            kindergeld kriegste solang du u25 und in der erstausbildung bist, bzw. in ner übergangsphase dahin (nachm abi, vorm studium z.bsp.)
                            ausbildung hab ich hinter mir , eine schulische 3 jahre mit abschluss natürlich.

                            wollte jetz aktuell mein fachabi machen , aber will es halt auf 2013 verschieben. und 1 jahr was anderes machen bischen geld verdienen , führerschein usw usw.

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                              #15
                              mach das eine jahr noch zu ende oder geh halt arbeiten? iwo findet man immer n job

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