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    ebay-frage

    hey leute,

    ich habe mein handy aus einer vertragsverlängerung bei ebay verkauft, gewährleistung und garantie ausgeschlossen. da es sich um ein handy aus einer vertragsverlängerung handelt, habe ich es als neuware verkauft und das paket vorher auf vollständigkeit überprüft. alles soweit so gut.. der käufer überwies mir das geld, doch nachdem das handy HEUTE angekommen ist, habe ich eine mail bekommen, in der steht, dass das handy defekt wäre.

    ich habe nun erst einmal geantwortet, dass er mir den defekt genau beschreiben soll, denn als das handy das haus verlies, waren keine mängel zu erkennen - zudem wurde es versichert verschickt. da ich dem kerl aber irgendwie glaube (wie gesagt, laut dhl ist das paket heute angekommen und die email kam relativ zeitnah), möchte ich wissen wie ich nun am besten vorgehen sollte. vA geht es mir um ebay gebühren (müsste ich die bei einer rücknahme dann überhaupt zahlen?) und wenn überhaupt, müsste er es mir auch versichert zurückschicken? und wie sieht es mit seiner beweislast aus?

    das einzige, was mich ein wenig irritiert hat: er bot mir sofort an, ihn via telefon anzurufen. daraufhin habe ich geschrieben, dass ich erstmal gerne über die ebay-plattform kommunizieren würde (warum sollte ja soweit klar sein).

    bitte um hilfe! man man ausgerechnet in der woche, in der ich 3 klausuren schreibe...

    /edit:

    für die glaubwürdigkeit des käufers spricht zudem: 99er ebay profil, 100% positiv

    /edith: sagt regel nr1 als anreiz:


    #2
    Zitat von michi
    das einzige, was mich ein wenig irritiert hat: er bot mir sofort an, ihn via telefon anzurufen. daraufhin habe ich geschrieben, dass ich erstmal gerne über die ebay-plattform kommunizieren würde (warum sollte ja soweit klar sein).
    ??

    99er profil 100% positiv klingt solide. wenn du keine schlechte bewertung willst, biete ihm an, den rückversand zu zahlen und das geld zuerstatten. wenn er will, kann er auch warten, bis du das gerät eingeschickt hast (sollte ja problemlos über die garantie zu fixen/ersetzen sein)

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      #3
      Schick ihm nen Brief in dem du erklärst, dass du ihm das Handy am xx.xx.xx für xx€ originalverpackt (versiegelt?) verkauft hast, dazu ne Kopie der Lieferbescheinigung/Rechnung deines Mobilfunkanbieters. Damit dürfte er selber alles nötige bzgl Umtausch/Gewährleistung/Garantie einleiten können.

      Nimm das Ding auf keinen Fall zurück, vor allem nicht wenn du dir nicht die Seriennummer/IMEI notiert hast.

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        #4
        http://www.youtube.com/watch?v=HUAtFRzGvUs
        Droh ihm mit einer negativen Bewertung

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          #5
          danke schonmal für die antworten. natürlich habe ich keine angst vorm telefonieren, jedoch kann man, wenn man auf diesem wege etwas abmacht, es schlecht ebay beweisen. mir geht es nur um die sicherheit, dass man den schriftwechsel usw. verfolgen kann.

          habe ihm auch extra geschrieben, dass es für beide parteien wohl der sicherste weg is (wie gesagt, ich habe auch keine lust auf den gebühren sitzen zu bleiben für eine auktion, die dann im sinne des "kaufvertrages" nicht mal stattgefunden hat.

          gerade kam die antwort:

          Hallo,
          das Handy hat optisch keinerlei Schäden und sieht aus wie aus dem Ei gepellt !
          Das Gerät ist in einwandfreiem Zustand, bis auf das, das WLAN nicht funktioniert !
          Ich habe die Einstellungen mehrfach überprüft und auch in Werkseinstellung zurück versetzt, aber Alles ohne Erfolg.
          Im Internet habe ich gelesen, das dies ein Problem des One V ist und schon mehrfach vorgekommen ist.

          MfG
          kommt mir so vor, als wolle er ein bissl geld zurückbekommen... allerdings ist es ein htc problem, wofür ich nichts kann?! wie würden die ebay profis nun vorgehen? würde ihm meinetwegen auch 20 eus zurücküberweisen oder so aber eigentl. muss er ja mit sowas rechnen, wenn er das gerät kauft (stichwort: vorher informieren).

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            #6
            oben hast du die Antwort, Kope von der Handyrechnung kopieren, ihm schicken. Er ist nun der Eigentümer des Geräts und hat die Garantieansprüche. Du hast es versandt und vll hat es auf dem Postweg den Schaden erlitten o.ä.
            Ihm 20€ schenken, lol, schenk sie mir wtf. Denkste der ist dann ruhig?:D

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              #7
              Ist doch ein ganz klarer Garantiefall. Gib ihm die Rechnung des Ladens wo du das Gerät gekauft hast und er kann dann dort Umtausch/Reperatur selbst abwickeln.
              Rücknahme und Gewährleistung hast du ja ausdrücklich ausgeschlossen.

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                #8
                danke leute.

                ja ich bin eher ein mensch, der sich dann auch ein wenig schlecht fühlt, obwohl er nix dafür kann (ich bin immer um das wohl aller bemüht - auf ebay natürlich eine nicht so hervorragende charaktereigenschaft :D).
                deshalb der zugegeben idiotische vorschlag mit den 20 euronen. auf jeden fall ist es top zu wissen wie es ausschaut. ist ein beruhigendes gefühl (hätte das bzgl der klausuren wirklich nicht im hintergrund gebrauchen können).

                falls niemand anders mehr irgendwas großartiges hier zu sagen hat, kann der thread geclosed werden!

                @toteracc: damit hast du wohl recht.. und natürlich danke :)

                als kl. update: er hatte auch bei mir zH angerufen und sich völlig korrekt verhalten - also keinen stress gemacht oder miese stimmung verbreitet. er ist sich bewusst, dass es sich wohl um einen herstellerfehler handelt und hat dies auch mehrfach gesagt. ich werde ihm nun helfen soweit ich kann und alle sind zufrieden :)

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                  #9
                  Allgemeiner Tip fürs Leben, wenn du so bist wie dus beschreibst bist du mir nicht unähnlich und ein großartiger Mensch. Allerdings gibts genug Arschlöcher auf der Welt und du solltest dir immer vor Augen halten, dass dort draussen Betrug, Lügen usw an erster Stelle stehen.

                  Solange du im Recht bist und das ist der Fall, brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, zumal du ihm ja eh komplett korrekt entgegen kommst und sich eine vernünftige Lösung finden hat lassen.

                  Viel Glück bei deinen Klausuren!

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                    #10
                    Huhu, nochmal ein kurzes update:

                    als ich heute morgen aufgestanden bin, fand ich eine mail in meinem postfach, in welcher stand, dass der käufer einen "fall" eröffnet habe, in dem steht, dass er das volle geld zurückverlange aufgrund einer erheblichen abweichung des artikels von der beschreibung.

                    nachdem ich bis jetzt noch nicht antworten konnte, fand ich eben eine neue email in meinem postfach, in welchem er anbot, gegen 25 euro aufwandsentschädigung seine garantieansprüche bei meinem mobilfunkanbieter (nicht hersteller oO) geltend zu machen. ansonsten würde er den fall umgehend seinem anwalt übergeben. hallo?!

                    ich bin nun echt ein wenig verwundert, da er mir recht vernünftig schien. vA wieso eröffnet er einen fall, um dann doch so ein angebot zu machen?!

                    wollte ihm nun wenn in dem "fall" direkt antworten, was ich als den sichersten weg erachte.. oder was für tips könnt ihr mir noch geben? bin halt echt in sachen ebay ein noob und werde auhc in zukunft die finger von lassen, vA in der klausurenphase :D

                    ps: seine mails kamen alle über ebay, also die theorie, dass er 25 + die rückerstattung haben will, dürfte denk ich mal hinfällig sein.

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                      #11
                      Hast du in die Beschreibung "privatverkauf keine rücknahme oder garantie" geschrieben?

                      Wenn nicht, hast du wohl Pech gehabt und es kann sein das du das Geld zurück zahlen musst.

                      Denn:

                      Der Satz Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes:

                      mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.

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                        #12
                        Bitte ihn den Defekt mit Fotos und Beschreibung möglichst detailliert zu belegen, damit du ihn nachvollziehen kannst. Dann lässt du dir das Handy versichert zurückschicken. Er soll die Portokosten vorstrecken, falls du den Defekt wie beschrieben nachvollziehen kannst erstattest du ihm Kaufpreis + Rücksende-Porto, meldest eBay das der Verkauf nicht zustande gekommen ist und bekommst deine Gebühren erstattet.

                        Kostet dich dann ein paar Euro für das Porto, aber dann musst du dich nicht mit ihm rumstreiten. Dumm gelaufen, passiert manchmal.

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                          #13
                          das habe ich in der beschreibung vermerkt:

                          http://www.ebay.de/itm/170880443832?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p398 4.m1559.l2649#ht_1541wt_1140

                          kannst du so das angebot sehen?

                          @über mir: der defekt ist, dass das wlan nicht zu gehen scheint. auf meine frage, was genau wlantechnisch nicht geht und das nennen diverser optimierungsvorschlägen, kam keine antwort, sondern nur besagte 2 mails..

                          @unter mir: so in etwa habe ich es vor, jedoch kommt es mir mittlerweile etwas spanisch vor.. erst fall eröffnen, dann so ein angebot machen (vllt. hat er ja gerafft, dass ich ihm das geld nicht zurückerstatten müsste?!)

                          /negative bewertung wäre mir auch scheiß egal, da mmn ich im recht bin.. soll er halt zickig werden.

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                            #14
                            ich würde ihm einfach schreiben dass er das gerät so gekauft hat und der fehler beim hersteller liegt und nicht bei dir, da das gerät ja eigentlich funktioniert, der fehler aber ein serienfehler ist und somit nicht von dir verursacht wurde. muss er halt in den sauren apfel beissen und das gerät selbst einschicken.

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                              #15
                              du bist im recht und er istn abgefuckter spast.

                              schick ihm rechnung, er soll sich an den hersteller wenden und gut ist. würd da auch gar nich mehr diskutieren. ebay lacht den macker aus un sperrt ihn vllt wegen dieser schwachsinnigen geldforderung

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