Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ebay-"Rechtsberatung" bei Sofortkauf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ebay-"Rechtsberatung" bei Sofortkauf

    Guten Abend!

    Auf der Suche nach einem Elektronikgerät bin ich auf ein Angebot mit Sofortkauf-Preis von 1€ gestoßen, normalerweise dürfte der Wert für ein solches Gerät >30€ liegen. Trotzdem habe ich (nach gründlichem Lesen der Beschreibung) zugeschlagen, damit dürfte ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Wie ist das nun wenn der Verkäufer vom Handel zurücktreten möchte? Kann ich auf Herausgabe der Ware zum gebotenen Preis bestehen oder kann der Vertrag wegen Irrtums o.ä. aufgelöst werden?

    #2
    Nein, kann wegen Irrtum seitens des Verkäufers abgelehnt werden

    Amazon macht das z.B. sehr oft bei Angeboten.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Sebo
      Nein, kann wegen Irrtum seitens des Verkäufers abgelehnt werden

      Amazon macht das z.B. sehr oft bei Angeboten.
      Bei Onlinehändlern ist es aber so, dass meine Bestellung ein Angebot meinerseits darstellt, dass der Shop annehmen oder ablehnen kann. "Der Kaufvertrag kommt mit Versenden/Erhalt der Ware zustande." Ist also was anderes als bei ebay-Privatverkäufern imo.

      Kommentar


        #4
        Anfechtbarkeit durch ein Erklärungsirrtum?!

        Kommentar


          #5
          Ist schon was Anderes. Spielt aber bei Irrtum so keine Rolle.

          Ansonsten: http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747

          Kommentar


            #6
            Zitat von hearts fear
            Zitat von Sebo
            Nein, kann wegen Irrtum seitens des Verkäufers abgelehnt werden

            Amazon macht das z.B. sehr oft bei Angeboten.
            Bei Onlinehändlern ist es aber so, dass meine Bestellung ein Angebot meinerseits darstellt, dass der Shop annehmen oder ablehnen kann. "Der Kaufvertrag kommt mit Versenden/Erhalt der Ware zustande." Ist also was anderes als bei ebay-Privatverkäufern imo.
            Sehe ich auch so. Onlineshop- invitatio; Ebay ist, soweit ich weiß, ein Sonderfall. Mit dem Sofortkauf sollte aber ein KV zu Stande kommen. Mögl. also nur wie issoaltah schreibt Anfechtung, allerdings mit Vertrauensschadenersatz und der kurzen Frist. (Dies ist keine Rechtsberatung)

            Kommentar


              #7
              also ich hab mal gelernt:
              ebay ist im rechtssinne keine versteigerung, wird aber aus heutiger sicht als solche gesehen.
              -> durch dein klicken auf sofortkauf wird der zuschlag erteilt und dadurch ist ein fernabsatzvertrag zustande gekommen

              /hängt aber auch damit zusammen, ob er rechtlich als unternehmer gesehen werden kann oder nicht. (powerseller)

              Kommentar


                #8
                würde mich echt mal interessieren was jetzt passiert. halte uns mal auf dem laufenden :)

                Kommentar


                  #9
                  wie schon erwähnt, kann der verkäufer theoretisch wegen eines irrtums zurücktreten, müsste allerdings schadensersatz leisten. Bei ebay besteht leider oftmals ein unterschied zwischen recht haben und recht bekommen, da die konflikte von irgendwelchen amerikanischen kaspern "gelöst" werden, die keine ahnung vom in deutschland geltenen recht haben. aus wirtschaftlichen gesichtspunkten dürfte es für dich auch keine möglichkeit sein, den verkäufer auf erfüllung seiner kaufvertraglichen pflicht zu verklagen (stichwort prozesshilfe der gegenseite, etc.), es sei denn du bist rechtschutzversichert.

                  Kommentar


                    #10
                    Also ich hatte mal den Fall, dass ich ein Gerät verkauft habe, welches ich dann anderweitig vertickt habe. Problem war, dass die Person angehender Jurist war und dann auf sein Anrecht bestehen wollte, dass er mit seinem Gebot (derzeit Höchstbietender hat bei Gebot einen gültigen Kaufvertrag) das GErät gekauft hat.

                    Wenn ich ihm die Ware nicht zu dem Preis anbieten will/kann, dann hat er Anrecht auf Schadensersatz (Neuwert - Sein Gebot = seine Mehraufwendung für gleiche Leistung)


                    Also: Ebay Angebot --> erstes Gebot = Kaufvertrag

                    Bin aber kein Anwalt oder sonstigerweise in solchen Sachen bewandert. War damals nur eine schwierige Situation!

                    Kommentar


                      #11
                      hatte einen ähnlichen fall schon einmal. da war der grund für den zu "niedrigen" preis (auch 1 euro sofortkauf) auf das versagen der "einstellsoftware" zurückzuführen, weshalb der kauf nichtig war.

                      Kommentar


                        #12
                        1. Irrtümer beim Einstellen des Artikels

                        Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

                        In Betracht kommt:

                        Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).

                        Quelle

                        Kommentar


                          #13
                          Wie hier schon mehrfach angedeutet, ist auch die Sofortkaufoption ein verbindliches Angebot. Vom Sinn her eigentlich noch viel mehr, als die Auktion, die nicht als solche anerkannt wird und nach BGH-Rechtsprechung auch nicht "als solche gesehen wird".
                          Es ist auch kein Fernabsatzvertrag iSd. BGB entstanden.

                          Der Verkäufer kann aber tatsächlich den Vertrag wegen eines Irrtums anfechten.

                          Kommentar


                            #14
                            Gilt das nur bei 1€ ? Oder könnte ich z.B. ein Auto für 5000 reinstellen, danach jedoch wieder zurücktreten da ich es für 50k einstellen wollte ?

                            Kommentar


                              #15
                              Bleibt also zu hoffen, dass der Verkäufer einknickt und keine rm-Rechtsberatung hat ;)
                              Vielen Dank für eure Mühe zu so später Stunde.

                              /edit: Gute Frage attenzionee. Ab wann muss man davon ausgehen, dass es ein Irrtum ist, und ab wann wird es schwer sich über den "Irrtum" aus einem (zu billigen) Verkauf rauszureden?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X