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Zwischen Abitur und Studium

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    Zwischen Abitur und Studium

    Hey,
    da sich auch readmore ja viele studenten rumtreiben, bzw viele diesen sommer ihr abitur erfolgreich abolviert haben, bin ich sicherlich nicht der einzige der gerade etwas ratlos ist.

    kann ich den 3-4 monaten, die man bis zum studium überbrücken muss, weiterhin unterhalt von meinem vater fordern (eltern leben getrennt)? oder muss man sich arbeitslos melden? habe dazu was im internet gefunden:

    Habe ich in dieser Zeit auch Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?
    Prinzipiell sind Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, bis du eine erste berufsqualifizierende Ausbildung, also auch ein Hochschulstudium, abgeschlossen hast.
    dazu muss gesagt werden, dass ich ein fachabitur absolviert habe, sprich ich habe schon eine Ausbildung.

    desweiterem bin ich mir unsicher über die krankenversicherung, bin ich diesen 3-4 monaten weiterhin krankenversichert, oder muss ich mich darum kümmern?

    schon mal vielen dank :)!
    kleiner ansporn:
    Spoiler: 

    http://farm4.static.flickr.com/3119/2495010512_c086b9dfd6.jpg



    #2
    http://www.abi.de/schule_beruf/tw-zw-schule-und-studium-faqs04924.htm

    btw. erstes ergebnis google.

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      #3
      bekommst unterhalt, kv bleibt auch so wie als schüler (also eben über die eltern mitversichert), gibt dafür eine übergangsregelung.
      fachabitur ist keine abgeschlossene berufsausbildung, selbst wenn du dein studium abbrechen solltest und direkt danach ein anderes studium beginnst, ist dein vater noch unterhaltspflichtig.

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        #4
        Zitat von FuX
        bekommst unterhalt, kv bleibt auch so wie als schüler (also eben über die eltern mitversichert), gibt dafür eine übergangsregelung.
        fachabitur ist keine abgeschlossene berufsausbildung, selbst wenn du dein studium abbrechen solltest und direkt danach ein anderes studium beginnst, ist dein vater noch unterhaltspflichtig.
        es gibt viele fachabitur-richtungen die mit einer (schulischen)ausbildung gekoppelt sind und dann 3, anstatt 2 jahre gehen

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          #5
          hätte man anspruch auf hartz 4?

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            #6
            zwischen abitur und studium wayned hart.
            und nein, du hast vermutlich kein hartzIV anspruch (außer, du hast schonmal richtig gearbeitet) aber such dir doch eine arbeit wenn du geld brauchst? die monate ohne tätigkeit machen dich eh verrückt

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