Hey,
da sich auch readmore ja viele studenten rumtreiben, bzw viele diesen sommer ihr abitur erfolgreich abolviert haben, bin ich sicherlich nicht der einzige der gerade etwas ratlos ist.
kann ich den 3-4 monaten, die man bis zum studium überbrücken muss, weiterhin unterhalt von meinem vater fordern (eltern leben getrennt)? oder muss man sich arbeitslos melden? habe dazu was im internet gefunden:
dazu muss gesagt werden, dass ich ein fachabitur absolviert habe, sprich ich habe schon eine Ausbildung.
desweiterem bin ich mir unsicher über die krankenversicherung, bin ich diesen 3-4 monaten weiterhin krankenversichert, oder muss ich mich darum kümmern?
schon mal vielen dank :)!
kleiner ansporn:
da sich auch readmore ja viele studenten rumtreiben, bzw viele diesen sommer ihr abitur erfolgreich abolviert haben, bin ich sicherlich nicht der einzige der gerade etwas ratlos ist.
kann ich den 3-4 monaten, die man bis zum studium überbrücken muss, weiterhin unterhalt von meinem vater fordern (eltern leben getrennt)? oder muss man sich arbeitslos melden? habe dazu was im internet gefunden:
Habe ich in dieser Zeit auch Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?
Prinzipiell sind Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, bis du eine erste berufsqualifizierende Ausbildung, also auch ein Hochschulstudium, abgeschlossen hast.
Prinzipiell sind Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, bis du eine erste berufsqualifizierende Ausbildung, also auch ein Hochschulstudium, abgeschlossen hast.
desweiterem bin ich mir unsicher über die krankenversicherung, bin ich diesen 3-4 monaten weiterhin krankenversichert, oder muss ich mich darum kümmern?
schon mal vielen dank :)!
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