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    Need RM-Rechtsabteilung

    Sers,
    Folgende Situation: Ich besitze ein Motorrad (csb fürn Sommer), mein Baby parkt draußen auf der Straße, wo auch andere Autos stehen. Von meinem Fenster habe ich eine gute Sicht auf alles. Aus Erfahrung weiß ich, dass meine Nachbarschaft nicht so die Einparkskills hat. Also stalk ich immer, wenn ich ein Motor schreien höre, der in der Nähe von meinem Bike zu hören ist. Soooo am Montag, hat nun ein Auto beim Einparken mein Reifen mit seiner Anhängerkuplung berührt. Der Typ steigt aus und ist einfach gegangen. Ich check also meine Reifen. Nichts kaputt. Okay.... Am nächsten Tag berührt der gleiche Typ schonwieder beim Einparken ein anderes Auto, ich sehs wieder. Beim anderen Auto is das Nummernschild eingedellt. Er wieder einfach gegangen. Hab natürlich wieder kein Beweis.... Ich schreib dem Herren also eine Nachricht, dass er beim Einparken doch bitte etwas besser aufpassen solle und klemm sie ihm unter die Scheibenwischer.

    Jetzt zu meiner Frage, mal angenommen, ich würde mit meiner Cam aufnehmen, wie er ein drittes mal ein Auto/Motorrad berührt, er also immer noch nichts gelernt hat, kann ich ihm dann eine Nachricht schreibe, dass ich ein Vid habe und er die "Rechte" für 150€ haben kann, oder wäre das Erpressung? Ich will den Typen halt nicht anzeigen, son Arsch bin ich auch nicht, aber wer 3mal nicht Einparken kann, sollte auch nicht ohne Denkzettel davon kommen.

    Danke

    edit: http://www7.pic-upload.de/05.07.12/jiawiz7tyfo2.jpg hier mal Bild von meinem Sniperspot. der silberne is der Bösewicht

    #2
    erpressen ist eigentlich immer eine sehr gute idee, machs!!

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      #3
      musste lachen bei
      kann ich ihm dann eine Nachricht schreibe, dass ich ein Vid habe und er die "Rechte" für 150€ haben kann, oder wäre das Erpressung?
      5/10

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        #4
        Naja er fährt nen Ford, ich denke nicht, dass 150 Euro zu holen sind..

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          #5
          ist die Parklücke immer so groß ? Falls ja würd ich ihn in Ruhe lassen, dann ist er nämlich körperlich behindert.

          Falls nicht ist das keine Erpressung mmn. Du sagst ja nicht: "ich hab Vids von dir gemacht beim einparken wie du andere Fahrzeuge angeditcht hast. Gib mir 150€ oder ich Zeig dich an / Zahl die "RECHTE" an dem Video.

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            #6
            Zitat von MrBrightside
            musste lachen bei
            kann ich ihm dann eine Nachricht schreibe, dass ich ein Vid habe und er die "Rechte" für 150€ haben kann, oder wäre das Erpressung?
            5/10
            Dann erzähl doch mal aus deinem umfangreichen Rechtswissen, was dich zum lachen gebracht hat.

            @Vil
            bei den geschilderten Fällen war die Parklücke ein bischen kleiner, aber immernoch kein Grund um sein Auto rückwärts fahren zu lassen bis man auf einen Widerstand auffährt.

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              #7
              Film das ganze! Falls es nochmals passiert, schreib ihm einfach er soll sich bei dem Geschädigten melden sonst zeigst du ihn an. Das ist nämlich nicht strafbar. Eine rechtsmässige Handlung, hier die Anzeige, ist für sich gesehen keine Nötigung. Geld darfst du aber keines verlangen.

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                #8
                Zitat von greenhope
                Film das ganze! Falls es nochmals passiert, schreib ihm einfach er soll sich bei dem Geschädiigten melden sonst zeigst du ihn an. Das ist nämlich nicht strafbar. Eine rechtsmässige Handlung, hier die Anzeige, ist für sich gesehen keine Nötigung. Geld darfst du aber keines verlangen.
                das meinte ich^^. Nur das mit dem Geld wusste ich nich bzw. wenn er vllt. wirklich die Rechte an seinen EinparkskillZvideoZ haben will latzt er bestimmt haha :D.

                @Bishop

                körperlich behindert, wie bereits gesagt :D

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                  #9
                  Zitat von Bishop
                  Zitat von MrBrightside
                  musste lachen bei
                  kann ich ihm dann eine Nachricht schreibe, dass ich ein Vid habe und er die "Rechte" für 150€ haben kann, oder wäre das Erpressung?
                  5/10
                  Dann erzähl doch mal aus deinem umfangreichen Rechtswissen, was dich zum lachen gebracht hat.
                  Okay: Wenn du deinen Namen und deine Adresse auf die Nachricht schreibst, ist es keine Erpressung.

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                    #10
                    ich bin mir etwas unsicher, aber wenn du siehst wie er eigentum von dritten beschädigt (vom anderen auto das nummernschild) und da absolut nichts gegen machst, hast du unter umständen auch nicht ganz straffrei gehandelt.

                    und das andere halte ich im übrigen schon recht erpresserisch.

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                      #11
                      @Vil
                      Nee der Typ ist ein junger Familien Vater. Seine Frau hat übrigens gute Einparkskills. Ich will den Typen halt nicht anzeigen, dass würde für mich wahrscheinlich problematisch werden (sagen wir mal, ich wohne hier in klein-Istanbul und der Herr gehört der südländischen Bevölkerung an). Ich weiß auch nicht was für Kosten, dann auf den zukommen würden, kein Bock, dass der Kerl zu große Probs bekommt. Geht ja im Endeffekt "nur" um kleine Beulen oder Lackschaden. Aber wie gesagt, ohne Denkzettel soll er auch nicht davon kommen.

                      @Balo
                      "Halte ich für" hilft mir nicht, ich bräuchte wie gesagt, die RM-Rechtsabteilung ^^

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                        #12
                        @ Balotelli, nein es gibt keine Pflicht ein solches vergehen anzuzeigen. Btw. ist es keine schlimme Straftat. Viel eher hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er die Beule rausmachen muss und darum kosten entstehen.

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                          #13
                          Sichte die Videos mit seiner Frau sag ihr klar und deutlich du willst das sie ihm Einparkstunden im Nachhilfestil gibt, vorzugsweise zu Zeiten wo ihn obv viele Leute sehen.

                          Sollte den "südländischen Familien Vater" dann schon gut beschämen in der Nachbarschaft.

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                            #14
                            Als Laie tendiere ich zu Erpressung.

                            (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                            (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


                            Die Forderung bzw. die angestrebte Bereicherung (welche Rechte soll er überhaupt abkaufen, du hast gar keine an dem Video) wird wohl als verwerflich eingeordnet, wobei es da vermutlich auch wieder Ausnahmen gibt, zu welchem Zweck das ganz sein soll.

                            Letztendlich hat greenhope vermutlich alles gesagt.


                            ps: Was willst du hier denn sonst hören, oder welche Quellen außer dem StGB willst du haben?Glaubst du, ein Jura Student hat zu Hause ein 1337 Buch liegen, dass bei 2 mal streicheln deinen Fall inklsuvie subjektiver Einschätzung eines Richters aufbröselt und für irgendwas garantiert?

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                              #15
                              Zitat von gerdikurt
                              Als Laie tendiere ich zu Erpressung.

                              (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                              (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


                              Die Forderung bzw. die angestrebte Bereicherung (welche Rechte soll er überhaupt abkaufen, du hast gar keine an dem Video) wird wohl als verwerflich eingeordnet, wobei es da vermutlich auch wieder Ausnahmen gibt, zu welchem Zweck das ganz sein soll.

                              Letztendlich hat greenhope vermutlich alles gesagt.
                              klar hat er Rechte an dem Video...

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